Ratsuchend Arbeitsagentur?
Mein Sohn (18) hat sich ausbildungsplatzsuchend gemeldet und heute eine Bescheinigung bekommen, dass er ratsuchend ist. Bekomme ich mit dieser weiterhin Kindergeld für ihn? Was bedeutet denn ratsuchend?
5 Antworten
Wenn er sich Ausbildungssuchend gemeldet hat, dann sollte er auch eine entsprechende schriftliche Bescheinigung bekommen, auf der sollte dann auch Ausbildungssuchend und nicht nur ratsuchend stehen, der Begriff ist mir in dem Zusammenhang zumindest nicht bekannt und dann besteht auch bis max. Vollendung 25 Lebensjahr weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Das kann auf Nachweis rückwirkend auch bis zu 6 Monate nachgezahlt werden, beginnend ab dem Monat, bevor die Nachweise mit Antrag bei der Familienkasse eingegangen sind.
Ratsuchend wird häufig vor dem ersten Termin beim Arbeitsvermittler erfasst, da beim Termin dann geklärt wird, wie es weitergeht.
Mit dem Status ratsuchend besteht aber noch kein Anspruch auf Kindergeld.
Bis er 21 ist würde es reichen, wenn er arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist. Der Status ausbildungssuchend wäre aber auch in Ordnung.
Sobald er über 21 ist, müsste er ausbildungssuchend gemeldet sein, um bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld zu erhalten (arbeitssuchend reicht dann nicht mehr aus).
Was macht dein Sohn denn aktuell? Besucht er irgendeine Schule?
Da hilft dir das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16 weiter:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Er muss schon Ausbildungsuchen mit nachweis sein dan kann man bis zu 6 ;Monate kindergeld bekommen!
Jain. Nur wenn derjenige eine Ausbildung macht oder zumindest ausbildungssuchend ist. Und auch da gibt es Fristen. Einfach jahrelang nichts zu tun, führt zur Verwirkung des Anspruchs.
soweit ich weiss, muss er dafür schon arbeitlos gemeldet sein, nicht nur ratsuchend.
ich würde auf der kindergeldkasse nachfragen, ob ratsuchend reicht.
Bei "Arbeitsuchend" gemeldet gibt es leider Einschränkungen im Alter und Verdienst: deshalb ist "Ausbildungssuchend" der bessere Weg zum Kindergeldanspruch ;-)
Irrtum - bis zum 25. Lebensjahr besteht Kindergeldanspruch!