Volljährig Kindergeld, Gymnasium?

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Das geht selbstverständlich auch, wenn du in der Schulausbildung bist.

Du bekommst schon einige Tage vor deinem 18. Geburtstag Post von der Agentur für Arbeit - Familienkasse, in der du quasi neu Kindergeld beantragen musst mit allen möglichen Daten von Name bis Steuer-ID. Eventuell kann man sich das mittlerweile sparen, weil seit dem 16.07 ein Online-Service eingerichtet ist (auch wenn er erst am 18.07 funktionierte).

Außerdem musst du anschließend eine Schulbescheinigung einreichen, die du im Sekretariat beantragen kannst. Das ist ein eindeutiger Nachweis, dass du dich noch in der Schulbildung befindest. Eine Schulbescheinigung reicht aber maximal für das Schuljahr und demnach musst du das auch mindestens einmal im Jahr nachweisen.

Auf dem Brief den du vor deinem 18. Geburtstag bekommst, steht das aber auch alles erklärt und auch verständlich nochmal drauf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein Gymnasium ist auch eine schulische Ausbildung, demnach steht deinen Eltern / dir auch weiterhin Kindergeld zu, solange du noch unter 25 bist !

Deine Eltern werden in der Regel vor deinem 18 Geburtstag von der Familienkasse angeschrieben, darin wird dann gefragt was das Kind weiter machen möchte, gehst du weiterhin zur Schule oder beginnst eine Ausbildung, dann muss das dementsprechend angegeben und nachgewiesen werden, also entweder durch eine Schulbescheinigung oder einen Azubi - Vertrag.

Das geht bei Schule und Ausbildung oder wenn man aktiv danach sucht.

Bis zum Abitur befindest du dich ja noch in schulischer Ausbildung und deine Eltern erhalten daher Kindergeld, es muss immer nur ein Nachweis erbracht werden.

Ja, muß aber beantragt werden. Die Kindergeldstelle fordert dazu ca. 3 Monate vor Beendigung des 18. Lebensjahrs auf. Es muß eine Schulbescheinigung nachgewiesen werden.

Geht auch da. So lange Du in Ausbildung bist (Schule/Ausbildung/Ausbildungssuchend/Studium).