Restwert einer Einbauküche
Hallo
Ich wüsste gerne mal wie man den Restwert einer Einbauküche berechnet da sie gemeinschaftlich angeschafft wurde und jetzt nach der Trennung sich dir Frage stellt was ist die Küche noch wert ? Gibt es da irgendwie ein Formel wie man auf Grund des Neupreises und der gemeinschaftlichen Nutzungsdauer den Restwert / Zeitwert errechne kann ?
7 Antworten
Üblicherweise gilt als Nutzungsdauer 10 Jahre, daher 10 % vom Neuwert pro Jahr als Abschlag.
Das ist aber eher die steuerliche Rechnung sprich Abschreibung nicht der Zeitwert
Eine bereits montierte Einbauküche hat im ersten Jahr bestimmt mehr als 10 % Wertverlust. Allein die Tatsache, dass sie schon einmal aufgebaut wurde veringert den Wert drastisch.
In Österreich wird es so berechnet, dass die Küche nach 10 Jahren einen Wert von 0 hat.
Nach 10 Jahren gilt eine Einbauküche als "abgewohnt".
Das bedeutet, der Restwert wird mit jedem Jahr, ausgehend vom Neuwert, 10 Prozent geringer.
Eine bereits montierte Einbauküche hat im ersten Jahr bestimmt mehr als 10 % Wertverlust. Allein die Tatsache, dass sie schon einmal aufgebaut wurde veringert den Wert drastisch.
Geliefert und montiert ab dem ersten Tag 50 % Wertverlust. Danach auf 10 Jahre linear jedes weitere Jahr 10% der Restsumme.
so habe ich das jetzt auch schon mehr male im Internet gelesen
Moin
dieser Onlinerechner sollte dir den entsprechenden Zeitwert/Restwert der Küche liefern. Ist auch auf sonstige Arten von Möbel anwendbar.