Rasiermesser? Ja, nein?
Angenommen man wird von einem Polizisten angehalten und kontrolliert, man hat ein Rasiermesser in der Tasche (jetzt mal egal wozu) zählt es ja eigentlich nicht zu Werkzeugen sonder fällt schon unter das Waffengesetz, oder?
5 Antworten
1. Es gibt kein Waffenschutzgesetz
2. Ein Rasiermesser mag einhändig zu bedienen sein, fällt aber nicht unter §42a Waffengesetz weil es keine feststellbare Klinge hat.
3. Ein Rasiermesser fällt nicht unter die Definition einer Waffe nach §1 WaffG.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.html
4.Das WaffG ist nicht das einzige Gesetz in D, die Polizei kann dir jederzeit jeden Gegenstand abnehmen wenn sie es mit Gefahrenabwehr begründen können.
Danke;)
Wenn es eins dieser "Barber-Messer" ist, welches man zusammenklappen kann, dann fällt es FÜR POLIZISTEN bereits unter den Begriff des Einhandmessers nach §42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG. Ich würde allgemein NIE ein Messer führen, da man nicht nachweisen kann, zu welchem Zweck man es dabeihat!
Da geht es um Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von 12 cm (Und das Führungsverbot dieser).
Nur 1% aller Beamten würde hier (vor Ort) genauere Nachforschungen anstellen, eher wird das Ding erstmal einkassiert und was danach kommt ist fallabhängig.
§42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG hat nichts mit Waffen zu tun.
Es soll auch Polizisten geben die lesen können.
Ein Klappmesser ohne feststellbare Klinge KANN nicht unter 42a (1) 3 fallen.
Danke sehr.
Nein. Man darf Messer mit Klingen von bis zu 12 cm mitführen, auch Rasierklingen natürlich.
(jetzt mal egal wozu)
das ist nicht egal ... das ist sogar das wesentliche
ich habe nie ein Rasiermesser dabei ... (wozu auch)
gehoere vielleicht auch nicht in deine Gruppe Mensch
Ein Rasiermesser ist weder Werkzeug noch Waffe.
Gür Polizisten... Die werten erstmal alles als Waffe, ich hab's doch schon extra groß geschrieben!