Rasiermesser? Ja, nein?

5 Antworten

1. Es gibt kein Waffenschutzgesetz

2. Ein Rasiermesser mag einhändig zu bedienen sein, fällt aber nicht unter §42a Waffengesetz weil es keine feststellbare Klinge hat.

3.  Ein Rasiermesser fällt nicht unter die Definition einer Waffe nach §1 WaffG.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.html

4.Das WaffG ist nicht das einzige Gesetz in D, die Polizei kann dir jederzeit jeden Gegenstand abnehmen wenn sie es mit Gefahrenabwehr begründen können.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

BreitSchaedel 
Beitragsersteller
 18.02.2016, 06:17

Danke;)

Wenn es eins dieser "Barber-Messer" ist, welches man zusammenklappen kann, dann fällt es FÜR POLIZISTEN bereits unter den Begriff des Einhandmessers nach §42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG. Ich würde allgemein NIE ein Messer führen, da man nicht nachweisen kann, zu welchem Zweck man es dabeihat!

JuraErstie  18.02.2016, 00:26

Da geht es um Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge von 12 cm (Und das Führungsverbot dieser).

Nur 1% aller Beamten würde hier (vor Ort) genauere Nachforschungen anstellen, eher wird das Ding erstmal einkassiert und was danach kommt ist fallabhängig.

JuraErstie  17.02.2016, 23:10

Gür Polizisten... Die werten erstmal alles als Waffe, ich hab's doch schon extra groß geschrieben!

ES1956  18.02.2016, 00:19
@JuraErstie

§42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG hat nichts mit Waffen zu tun.

Es soll auch Polizisten geben die lesen können.

ES1956  17.02.2016, 23:07

Ein Klappmesser ohne feststellbare Klinge KANN nicht unter 42a (1) 3 fallen.

BreitSchaedel 
Beitragsersteller
 17.02.2016, 20:17

Danke sehr.

Nein. Man darf Messer mit Klingen von bis zu 12 cm mitführen, auch Rasierklingen natürlich. 

 (jetzt mal egal wozu)

das ist nicht egal ... das ist sogar das wesentliche

ich habe nie ein Rasiermesser dabei ... (wozu auch)

gehoere vielleicht auch nicht in deine Gruppe Mensch

Ein Rasiermesser ist weder Werkzeug noch Waffe.