Nochmal: Ist mein Keller ein Hobbyraum - im Zusammenhang mit Hausrat Versicherung

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Ein Stromanschluss macht einen Keller/Lagerraum nicht zu einer Wohnfläche.

Der Versicherung geht es um die Frage, ob der Keller zur Wohnfläche der Wohnung gehört und somit Einfluss auf die Versicherungssumme hat.

Wenn der Keller zu Hobbyzwecken genutzt wird:

Sauna, Partykeller etc. ist einem Wohnraum auszugehen. Dient der Raum nur dem Abstellen und Lagern von Gegenständen, gehört er nicht zum Wohnraum.

Versicherungsort Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehö-ren a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensfüh-rung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, ge-hören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung). b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie aus-schließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – ein-schließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befin-det. c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsge-mäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, so-weit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden

http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Wohnflaeche-berechnen-Zweierlei-Mass-1356200-1360865/

In dem Moment, wo ich den Abstellraum als Hobbyraum benutze, gehört er zu den zu wohnzwecken genutzten Räume und somit zur Wohnfläche. Die Ausstattung ist nicht relevant, sondern nur die Art der Nutzung!!!

LittleArrow  16.11.2012, 19:12

Der Link dient der mietrechtlichen Bestimmung von Wohnfläche, aber nicht der versicherungsrechtlichen.

Es ist völlig wumpe, ob Hobbyraum, Lagerraum oder Wohnraum. Wichtig ist nur, dass der Raum bei der Antragstellung mit aufgeführt wird und somit zum Versicherungsort gehört. Die Frage ob Hobbyraum oder Wohnraum ist nur ineressant bei der Summenermittlung der Wohnfläche, falls Du die Unterversicherungsverzichtklausel vereinbaren willst. Egal, wie man es dreht und wendet: Wichtig ist alleine, dass die Versicherungssumme passend ist. Sollte die Frage nach deinem Hobbyraum für deine Versicherung in irgendeiner Form von Belang sein, solltest Du dir auf jeden Fall einen anderen Anbieter aussuchen. Da sind dann Klauseln in den Bedingungen, die von vornherein Leistungsfreiheit für den Versicherer implizieren.

Ein Hobbyraum ist in der Regel einigermaßen wohnlich ausgestattet,. Ein Keller ist eigentlich ein Lagerraum. Wenn du aber z.B. tapezierst und Teppichboden auslegst, sieht es anders aus.

Verweiler 
Beitragsersteller
 10.12.2010, 19:21

Dann gibts also für Versicherer keine andere Definition von Hobbyraum als wie im Volksmund.

Wenn Du da arbeitest, Hobbykeller. Sonst ganz normaler Keller. Die Steckdose ist egal. Selbst wenn Du mal ein paar Bretter zusägst, würde ich das nicht als Hobbykeller bezeichnen

Verweiler 
Beitragsersteller
 10.12.2010, 19:06

Wenn ich da Bretter zusäge arbeite ich doch ;-)))

Nee, das ist genau was ich meine - endlich mal jemand, der mich versteht.... *lol

Mit 'arbeiten' meinst Du wohl REGELMÄSSIG ..Privatarbeit=Hobby und Geschäftsmässig=NO-Hobby!

assimueller  10.12.2010, 19:44
@Verweiler

genau so meinte ich es. Du bohrst ja auch mal Löcher im Wohnzimmer, trotzdem ist dies kein Arbeitsraum. Es geht um die hauptsächliche Verwendung des Raumes und dies ist eben die Lagerung von Sachen