Polizei verbietet Toilettengang?
Hallo,
kurze Frage, angenommen ich werde angehalten (Verkehrskontrolle) und muss dringend auf die Toilette als Mann (pullern).
Und der Polizist verbietet dies, und ich piss mir in die Hose, ist das nicht strafbar? Kann ich den Polizisten nicht wegen Körperverletzung anzeigen?
oder darf ich draußen pissen?
5 Antworten
Du könntest z.B. Drogen verschwinden lassen. Deshalb wurde dir das verwehrt. Eine VK dauert <10 Minuten. Da kann sich der Polizist durchaus fragen, warum du überhaupt noch Auto gefahren bist, wenn du doch schon angeblich schmerzhaften Harndrang hast.
Fazit: du stellst dich an!
Und trotzdem stirbst du nicht davon. Mach dir in die Hose und beweise somit, dass es wirklich dringend war. Ich weiß aber, dass du nur provozieren wolltest.
wie du meinst, warum sollte ich provozieren, mich geht die frage garnichts an
Sorry. Ich meinte natürlich den FS.
Polizei verbietet Toilettengang?
Ganz sicher verbietet mir die Polizei nicht, meiner Notdurft nachzugehen. Die Frage ist nur: Wenn du doch so dringend auf den Topf musst, wie hast du es denn dann bis zur Verkehrskontrolle geschafft?
Eine normale Verkehrskontrolle dauert noch nicht mal 3 Minuten… wenn es länger dauert, wäre es doch auch viel zu einfach, mal freundlich und kooperativ zu sein und sein Anliegen, nämlich das man mal dringend muss, zu äußern… ich glaube viele vergessen hier das Polizeibeamte auch nur Menschen sind.
Das wollte ich nicht aussagen mit meiner Antwort. Selbstverständlich teile ich mein dringendes Bedürfnis mit. Und ich kenne keinen Polizisten, der dann stur sein Ding durchzieht.
Es ging mir nur um die Überschrift "Polizist verbindet Toilettengang", was in Wirklichkeit nicht so vorkommt.
Ich weiß wie du das meintest, alles gut. Ich bezog mich auf den Fragesteller.
"Selbstverständlich teile ich mein dringendes Bedürfnis mit. Und ich kenne keinen Polizisten, der dann stur sein Ding durchzieht." Das bringt es sehr auf den Punkt^^
naja kommt auf die situation drauf an, ich finde im sitzen ist es ja leichte auszuhalten, und wenn man schon so drignend mus, und dann bei der kontrolle aussteigen muss, könnte es schon knapp werden
Na und? Dann strullst du eben. Ich wiederhole mich: Niemand verbietet mir, meiner Notdurft nachzukommen.
und dann strafen die einen wahrscheinlich auch gleich wegen wildpissen mit xD
Das müsste dann ein Richter entscheiden.
Das ist Nötigung.
Zeig doch mal ein Urteil zu deiner Behauptung.
Beim Verbot von Toilettengängen liegt ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz (Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit) vor. Darüber hinaus kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-toilettenverbot-an-der-schule-rechtsmaessig_060575.html
Ein Urteil hättest Du auch selbst gefunden: VG Ansbach, Urteil vom 11.07.2017 – AN 12b D 16.691
Entfernung einer Lehrperson aus dem Beamtenverhältnis bei Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung
Ah verstehe, eine Lehrkraft die einem Kind über einen längeren Zeitraum den Toilettengang verbietet, ist nun das gleiche wie ein Vollzugsbeamter der im Rahmen einer Verkehrskontrolle u.U. freiheitsbeschränkende Eingriffe tätigt.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen und versucht ein Urteil von einem VG, welches nicht bindend ist, auf komplett andere Sachverhalte anzuwenden.
Prof. Dr. BVBDortmund, du solltest vielleicht nochmal zur Uni gehen.
Uni? Da war ich mal, habe mein Studium abgebrochen, es war kein Jurastudium.
Wie allgemein gültig hälst Du dass Grundgesetz?
Ich habe gewußt, dass Du mein Kommentar so beanstanden wirst. Habe Dir eine Falle gestellt.
Einer der Polizisten erhielt darauf eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, der andere eine Geldstrafe von 9000 Euro. Sie müssen außerdem mit einem Disziplinarverfahren rechnen.
https://www.n-tv.de/panorama/Polizisten-verweigern-Toilettengang-article18910061.html
Wo steht denn das Aktenzeichen?
Deine Falle ist recht dumm. Auch das Urteil eines LG ist nicht universell anwendbar. Bei der Kontrolle kam es zu Zwang und zu offensichtlich längeren Maßnahmen.
Nicht zu vergleichen mit einer routinemäßigen Überprüfung im Straßenverkehr.
Da du nicht vom Fach bist, solltest du mit deinem bestenfalls Halbwissen vielleicht etwas zurückhalten.
Das Grundgesetz findet seine Schranken in den Gesetzen, wenn das Zitiergebot eingehalten wird. Deine Frage erübrigt sich daher.
Ich bin doch der google man ! Jetzt frage ich den Christian Solmecke und der ist vom Fach.
Da der Geschädigte insistiert habe, zur Toilette gehen zu dürfen, sei es zu einem Gerangel gekommen. Als die Angeklagten versucht hätten, dem Geschädigten Handschellen anzulegen, habe der Geschädigte seinen Stuhlgang nicht mehr halten können. Im weiteren Verlauf sei der Geschädigte von den Angeklagten gewaltsam zu Boden gebracht und dem Geschädigten Handschellen angelegt worden.
Eine im Anschluss beim Geschädigten durchgeführte Alkoholkontrolle habe 0,00 Promille ergeben.
https://wertheim24.de/wertheim-mosbach-polizisten-wegen-koerperverletzung-im-amt-verurteilt/
Immernoch der gleiche Sachverhalt wie davor. Der ist nicht vergleichbar.
Ist das so schwer zu verstehen?
Und, warum sollten Polizisten sowas erlaubt sein, wenn es einer Klofrau verboten ist?
Weil Polizisten hoheitliche Maßnahmen durchführen.
Du solltest den Polizisten darauf hinweisen, daß du miktieren mußt. Dies sollte dir üblicherweise gestattet werden.
Und wo genau ist die Körperverletzung?
In der Landschaft darfst du so oder so nicht gehen.
Auch kann der Polizist das damit begründen, dass du Beweismittel (Alkohol, Drogenkonsum) verschwinden lassen könntest.
ich weiss ja nicht wie deine blase so ist, aber ich kann es im sitzen viel besser aushalten als dann im stehen, und wenn man dann z.b schon mega dringend muss und dann bei der kontrolle aussteigen muss, kann es schon eng werden