Würde das einen Unterschied der Strafe machen?
Angenommen ich bin nachts auf dem Weg nach Hause von der Arbeit oder sonst wo, ich werde angegriffen, zuerst angehalten, dann geschubst und es ist klar das es eskaliert. Angenommen ich schlage exakt einmal zu, in dem einen Fall wird er bewusstlos und in den anderen Fall fällt er auf den Kopf und stirbt, würde das einen Unterschied in der Strafe für mich machen? In beiden Fällen habe ich ja gleich gehandelt theoretisch
4 Antworten
Wird es als Notwehr ausgelegt, gibt es gar keine Strafe. Wenn nicht, dann macht das schon einen Unterschied.
Wenn deine Handlung nicht durch Notwehr gerechtfertigt ist (dann wäre ja beides straflos), dann macht es einen großen Unterschied.
Unser Strafsystem kennt Motivationsunrecht (ich wollte etwas schlechtes tun) und Erfolgsunrecht (meine Handlung hatte schlimme Folgen).
Ersteres ist in deinem Beispiel gleich, zweiteres unterscheidet sich deutlich und daher wird die Strafe größer ausfallen.
Augen auf bei der Berufswahl!
Es ist natürlich tragisch, dass er sein Leben verliert, aber er hätte dich ja nicht angreifen müssen.
Der Angreifer ist im Unrecht und du hast die Notwehr auf deiner Seite.
Du hast dich nur gewehrt ,es wäre fair wenn es so wäre.Täterschutz sollte nicht vorgehen.