Darf mich die Polizei einfach Verhaften? OHNE GRUND

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ihr habt euch gegen die polizeikontrolle zur wehr gesetzt also würde die polizei sofort eine gegenanzeige einbringen die 100% durchkommt und ihr seid im a'''.

also nichts machen

villeicht wart ihr einfach verdächtig oder sie hatten eine personenbeschreibung die auf einen von euch stimmte.

das wisst ihr ja nicht

und wenn die polizei jeden tag dumm angemacht wird benehmen die sich wahrscheinlich auch nicht unbedingt fair aber da ihr euch gewehrt habt und sie beleidigt habt haben sie das recht auf ihrer seite

Hey,

Klar kannst du die anzeigen. Falls du dir den namen / dienstnummer nichtgemerkt hast, kann man das auch noch im Revier herausfinden. Das läuft dann so ab, dass bei schwerwiegenden Vorwürfen, das LKA eines anderen Zuständigkeitbereiches bzw. Bundesland ermittelt. Leider ist es aber sehr schwierig erfolgreich aus der Sache zu gehen, ein Grund warum Polizisten nie alleine unterwegs sind = sie können sich gegenseitig decken. Wichtig ist, schreib jetzt sofort den tatablauf auf + jegliche Einzelheit. Vor allem Was gesagt wurde...es kommt auf jedes Wort beim Strafverfahren an. Wenn du zum beispiel zu einem PVB sagst :

"Sie Kasper!"

Ist das Beamtenbeleidigung.

Wenn du ihn indirekt beleidigst, nic ht:

"Sind Sie ein kasper?"

 

Also wichtig du schreibst alles auf +Ort und Uhrzeit.

Dann solltest du eventuell mit deinen Eltern und einem Anwalt reden, der dich dann unterstützt.

 

Um mal die andere Seite zu verstehen:

Es kommt immer wieder zu Situationen, in denen durch zu lasches ran gehen neue und sehr gefährliche Situationen entstehen können. Deswegen gehen die Beamten mit ihrem harten Vorgehen auf Nummer sicher. Was allerdings trotzdem nicht immer angebracht ist und die Seriösität in Frage stellt.

 

laut §42 a ist das Tragen von Messern in der Öffentlichkeit ( Wohngebiet, Innenstadt,...) verboten, wenn kein besonderer /gebräuchlicher Zweck vorliegt. heißt  wenn du das Messer zum Schnitzen im Wald mit genommen hast= kein problem. Wenn du das Trägst ohne einen bestimmten Grund zu haben, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Anscheinend konntest du dich Ausweisen/identifizieren und da es sich nicht um eine Straftat handelte, hätten sie keinen grund gehabt dich mit aufs Revier zu nehmen.

 

Naja der Hintergrund, warum diese beamten letztendlich so reagiert haben , wie sie reagiert ahben wird sich  klären. Eventuell waren sie gerade auf der Suche nach jemanden, der dir Ähnelt oder deinem typ gleich kommt. Mit deinen selbst beschriebenen " kriminellen Aussehen" unterstützt du solche missgeschike zu sätzlich.

 

Wie gesagt jetzt erstmal alles aufschreiben, sonst vergisst man das un dann mit Eltern und Anwalt reden, ob eine Anzeige Sinn macht und wie ihr vorgehen wollt.

 

Viel Erfolg, hoffe ich konnte helfen.

 

MFG Jannes;)

DerMensch 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 00:05

Das ist die Hilfreichste Antwort :/

Danke das du dir die Zeit genommen hast so viell zu schreiben :)

ich werde auf jedne fall mal erst alles aufschreiben.

Danke dir :)

Zumindest würde das eine Dienstaufsichtsbeschwerde rechtfertigen.

Um sie anzuzegen - wenn körperliche (nachweisbare, vom Arzt attestierte) Schäden von diesem seltsamen Einsatz zurück geblieben sind - dann könnte es evtl. zu einer Anzeige wegen Körperverletzung reichen. Aber es bedeutet eigentlich mehr Stress, als dass etwas dabei heraus kommt.

Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird evtl. eine interne Ermitllung "angeschoben", die auch zu einer Disziplinarstrafe führen kann.

Hallo,

Du bist erst 14 oder 15 und kannst daher keine Anzeige machen, weil Du nicht volljährig bist.

 

Deine Eltern müssten mitkommen.

 

Wärst Du wirklich verhaftet worden, wären Deine Eltern informiert worden.

 

Mal warst Du unschuldig in eine Schlägerei verwickelt, nun wirst Du verhaftet.

 

Sorry, aber wer soll Dir das glauben?

Aronphoenix  14.04.2011, 14:54

Unabhänig davon wie alt der jetzt wirklich ist: Anzeigen kann jeder jeden, egal wie alt er ist.

DerMensch 
Beitragsersteller
 13.04.2011, 23:54

lol ich bin 19?

Still  14.04.2011, 09:31
@DerMensch

am 08.10.2010 warst du noch 14 Jahre alt und wußtest nicht, wie du das "erste Mal" mit deiner Freundin gestalten sollst.

Troll dich!

Junge,deine Frage ist frisiert.

Wer geht abends spazieren und sieht zwei Polizisten und denkt:"Ach,jetzt könnte ich mal ne Runde joggen"

Dein Kumpal macht die Polizisten ein kleines! bissel dumm an und du kommst ZUFÄLLIG einem zu nahe.

Ich denke,die Polizei ist im recht,wenn du wegrennst,wenn du sie siehst;wenn deine Kumpel sie dumm anmacht und du auch noch ein Messer dabei hast.

Halt die Füße still und zeig sie nicht an.

 

DerMensch 
Beitragsersteller
 14.04.2011, 00:01

lol 1. ich bin nicht joggen sondern wollte meinen kumpel aufhohlen weil er weiter vorne war 2. mein kumpel ist dem polizisten zu nahe gekommen wiel sie mich angegriffen haben

Leonie123430  14.04.2011, 00:48
@DerMensch

1.Aufholen?Genau in dem Augenblick,als zwei Polizisten um die Ecke kommen???

Mir ist das schnurzpiepegal,aber erzähl das einem Richter...

2.Genau das Gleiche.

Ich will nicht ausschließen,dass die Polizei im Unrecht ist,aber so  kommst du damit nicht durch.Das sehe ich nachts ohne Beleuchtung.

Leider ist es so,das man auf verlorenem Posten steht,wenn man die Spielregeln nicht kennt.Da ist es auch völlig wurscht,wer recht hat.

Trotzdem erzählst du hier garantiert nicht alles.;-)