Räumungsklage ohne Kündigung
Ich habe - (für mich) sehr überraschend - einen RSb Brief mit einer Räumungsklage bekommen.
Ich war ein bisschen schleißig mit dem bezahlen der Miete und könnte theoretisch fristlos gekündigt werden... soweit ich mich schon informiert habe.
Meine Frage(n):
1) sollte ich nicht vorher eine (fristlose) Kündigung erhalten haben?
3)Wie sieht so eine (fristlose) Kündigung, welche eine Räumungsklage rechtfertigt, denn aus? Muss ich so etwas nicht bestätigen? Reicht es wenn Sie behaupten mir einen Brief geschickt zu haben? Habe gelesen so etwas geht auch mündlich, aber müsste ich doch etwas als Bestätigung unterschreiben sonst kann ja jeder behaupten er hätte den Mieter (rechtzeitig) gekündigt.
4 Antworten
Ohne eine berechtigte Kündigung (der nicht gefolgt wurde) kann es keine Räumungsklage geben. Wende dich also an das Amtsgericht als Absender und lege Widerspruch ein. Der Vermieter müsste Beweis antreten, dass er gekündigt hat. Wen er das nicht kann, ist der Räumungsklage die Rechtsgrundlage entzogen.
Miete ist eine Bringeschuld. Man muss sie bezahlen. Als Vermieter muss man da nicht hinterher laufen...
Wenn du eine Räumungsklage bekommen hast, kannst du sie noch abwenden, wenn du jetzt auf dem Schlag alle Rückstände bezahlst.
Und müsste meines Erachtens eine Kündigung der Räumungsklage voraus gehen.
Nein, wozu? DU wusstest doch, dass die Wohnung nicht kostenlos ist. Miete ist eine Bringeschuld!
Wenn du eine Räumungsklage bekommen hast, kannst du sie noch abwenden, wenn du jetzt auf dem Schlag alle Rückstände bezahlst.
Weißt du, was ALLE bedeutet?
Solche Mieter ziehen bei mir auch auf gleiche Weise aus... :-)
natürlich muss eine Kündigung vorhergehen... zeig mir eine Quelle die das Gegenteil behauptet!!
Zeig mir eine Quelle in der steht, dass Mieter sich alles erlauben können!
In solch einer Situation gibt es eine mündliche Ermahnung und dann steht der "Umzugswagen" inkl. einiger "Helfer" vor der Tür...hat bisher immer geklappt! ;-)
sollte ich nicht vorher eine (fristlose) Kündigung erhalten haben?
Solltest Du. Warst Du evtl. auch ein bischen "schleißig" mit dem öffnen und lesen der Post?
Reicht es wenn Sie behaupten mir einen Brief geschickt zu haben?
Reicht. Im E-Fall müssen sie aber den Zugang nachweisen.
Habe gelesen so etwas geht auch mündlich,
Nach deutschem Mietrecht nicht.
aber müsste ich doch etwas als Bestätigung unterschreiben sonst kann ja jeder behaupten er hätte den Mieter (rechtzeitig) gekündigt.
Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist muß der Empfänger den Erhalt nicht bestätigen.
Reicht. Im E-Fall müssen sie aber den Zugang nachweisen.
das ich Zugang zu meinem Postkasten habe?
würde das nicht bedeuten jeder Vermieter kann behaupten eine Kündigung per Brief übermittelt zu haben, auch wenn es nicht der Fall war und ich müsste nachweisen können das dieser auf dem Postweg verloren gegangen ist um die Kündigung anzufechten?
(ja ich war auch bei anderen Briefen schleißig :D , da ich aber vor 1 Monat noch eine Mietforderung von denen habe und dannach nichts mehr... die schicken ja keine Kündigung und danach nen Erlagschein fürs nächste Monat)
Zugang nachweisen heißt das der Vermieter den Zugang in Deinem Briefkasten nachweisen muß.
Erlagschein?
Kann es sein das es nicht um deutsches Mietrecht geht?
um Österreichisches...
entweder man zahlt per Bankeinzug oder bekommt jedes Monat eine REchnung (Erlagschein)
sollte ich nicht vorher eine (fristlose) Kündigung erhalten haben?
Ja, aber Du warst wohl auch schleißig mit Deiner Post.
Reicht es wenn Sie behaupten mir einen Brief geschickt zu haben?
Im Zweifelsfall muss der Vermieter es beweisen, z.B. Zeugen haben.
Die Miete nicht zahlen und sich dann wundern, wenn man vor die Tür gesetzt wird; da muss ich mich wundern.
der nächste Kanidat...
ich würde mich nicht wundern wenn vorher irgendwelche eingeschrriebenen Forderungen gekommen wären.. oder eine Kündigung...
ich komm sogar noch in die Waschküche per Chip und es wird mir ganz normal übers Konto verrechnet...
also spar mir deine Aussagen wenn du keine Ahnung hast +
der nächste Kanidat...
Der Ahnung hat, wenn auch nicht vom österreichischen Mietrecht,.
Du bist der Kandidat der von Mietrecht in seinem Land gar keine Ahnung hat.Ich habe wenigstens einigermaßen Ahnung vom deutschen Mietrecht,b was sich nicht immer vom österreichischen Mietrecht unterscheidet.
ich würde mich nicht wundern wenn vorher irgendwelche eingeschriebenen Forderungen gekommen wären.. oder eine Kündigung...
Hast doch selber geschrieben, dass Du etwas schleißig bist.
also spar mir deine Aussagen wenn du keine Ahnung hast +
Wer hier keine Ahnung hat, ist doch wohl offensichtlich, sonst würdest Du nicht fragen.
Du hast doch den Fehler gemacht und wichtige Details weggelassen, z.B.dass Du aus Österreich kommst.
Also spar du Dir solche bissigen Kommentare.
Aber da ich nicht nachtragend bin:
Auch in Österreich gibt es einen Mieterbund oder Anwälte die Dir helfen können:
dh:
bezahle ich die jetzige Forderung habe ich auch nicht mit weiteren Gerichtskosten zu rechnen? Es ist ja schon ein GErichtstermin und so ausgemacht und ich kenn mich da nicht aus, ob da etwaige NAchforderung bezüglich der Gerichtskosten kommen.
Und müsste meines Erachtens eine Kündigung der Räumungsklage voraus gehen.