Räumung ohne Einlagerung stattdessen entsorgt Darf das der Vermieter?
Wohnung wurde geräumt und der Vermieter hat alles entsorgt und nix eingelagert Was kann ich nun machen um zumindest den Sachwert dafür zubekommen Emotionale indielle Werte sind weg und können mit kein Geld der Welt aufgewogen werden. Wie verhalte ich mich jetzt richtig?
6 Antworten
Hier ist § 885 Abs. 3, 4 ZPO zu beachten. Zunächst muß mindestens 2 Monate die Miete nicht gezahlt worden sein, um ein Recht auf eine fristlose Kündigung für den Vermieter einzusetzen, was diesen erst ermöglicht, eine Zwangsräumung zu beantragen. Die Zwangsräumung wird vom Gerichtsvollzieher bzw. von einer durch diesen beauftragten Spedition nach einer Frist von mindestens 3 Wochen durchgeführt. Die nicht mit Pfand belegten Gegenstände sind dann für eine Frist von 2 Monate in einem Pfandlokal oder angemieteten Räumen durch den Schuldner auszulösen, danach sind die Sachen frei zur Verwertung oder Entsorgung.
Theoretisch können alle Kosten der Zwangsräumung (die übrigens nicht unerheblich sind) inkl. der Einlagerung durch den Vermieter dem Schuldner gegenüber geltend gemacht werden, was aber oft unterbleibt, da der Schuldner i.d.R. vermögenslos ist.
Sollten die 2 Monaten noch nicht vorbei sein, solltest Du dich also an den Gerichtsvollzieher wenden.
Warum sollte der Vermieter vorschüssig auch noch Lagerkosten bezahlen wollen, die er vermutlich ebensowenig von dir ersetzt bekommt? Warum sollte der Gerichtsvollzieher deine Sachen versteigern lassen, die nicht einmal die Versteigerungskosten decken? Wieso hat man seine Sachen mit ideellem Wert nicht längst geräumt, wozu man über Monate hinweg aufgefordert war?
Handelt es sich um wertloses Gerümpel, durfte der Vermieter deine Sachen, an denen erkennbar Eigentum aufgegeben war, tatsächlich entsorgen. Sei froh, dass er dir die Räumung und Müllgebühren dafür nicht berechnet.
G imager761
Der Vermieter wird dir sicher eine angemessene Frist für die Räumung der Wohnung gegeben haben. Wenn du die natürlich nicht eingehalten hast, dann hat der Vermieter angenommen, dass du weg bist, und hat die Wohnung geräumt. Da musst du noch froh sein, dass er die Wohnung nicht auf deine Kosten hat räumen lassen. Das hätte nämlich auch passieren können. Der Vermieter will ja die Wohnung wieder weitervermieten.
Nicht nur das: du wirst auch noch viel Geld für die Räumung bezahlen müssen!! Du hast ja selbst Schuld! Hättest ja fristgerecht räumen können!
Und warum sollten wir und von welchem Geld einlagern müssen? Die Räumung macht ja der GV, oder irre ich mich?