darf ein Vermieter nach einer Räumung in den schränken rum stöbern?
ich wurde mit meinen Sohn durch meinen Vermieter aus unserer Wohnung geklagt obwohl keine Mietschulden bestehen und auch keine anderen Ausenstände
11 Antworten
Also zunächst mal ist es etwas komisch, dass eine Klage Erfolg hat, weil du zum 10. anstatt zum 3. gezahlt hast. Bei so einem Fall muss der Vermieter nämlich erst mal eine Abmahnung schreiben, sodass du die Möglichkeit hast, den Zahlungsturnus auf den 3. zu verlegen. Bist du dieser Aufforderung nicht nachgekommen, oder wie verhält es sich?
Und der nächste Punkt, in einem Kommentar erwähnst du, dass die Räumung selber noch gar nicht erfolgt ist, da du 2 Monate Zeit hast, selber alles auszuräumen. Das bedeutet für mich, dass allenfalls der Räumungstitel vorliegen kann, aber die Räumung durch einen Gerichtsvollzieher vermutlich noch nicht erfolgt sein kann. Denn dann hättest du keine Schlüssel mehr und dürfest nicht mehr in die Wohnung. Bitte schreib nochmal im Kommentar, was genau bisher passiert ist.
Wenn nämlich noch gar kein Gerichtsvollzieher da war, um den Besitz der Wohnung auf den Vermieter zu übertragen, dann darf der Vermiter gar nicht dene Wohnung betreten. Das wäre trotz Räumungsurteil Hausfriedensbruch.
Hattest du keinen Anwalt, der dich in der ganzen Sache unterschtützt? Mir scheint nein. Denn es ist offenbar manches nicht ganz korrekt gelaufen.
Anwalt konntest Du Dir nicht leisten, aber alles Unangenehme, sowie sämtliche Kosten, die durch die Räumungsklage und Räumung entstanden sind, bleiben nun doch an Dir hängen. Ich würde sagen, an der falschen Ecke gespart.
die Frist hatte ich um zwei tagen versäumt und wurde darauf hin verurteilt die Wohnung zu verlassen
Das war dein allergrößter Fehler in der ganzen Sache. Auf ein Schreiben der Klageerhebung nicht fristgerecht zu reagieren bedeutet, dass ein Säumnisurteil ergeht zugunsten des Klägers, also des Vermieter. Hättest du reagiert, hättest du zumindest erreichen können, dass du nur fristgerecht gekündigt werden kannst, aber nicht fristlos.
das ich erst zum 10. zahlen kann darauf hin war alles in Ordnung
Das muss man sich immer schriftlich geben lassen. Bei so einer Sache sollte man nicht auf eine mündliche Zusage vertrauen. Es passiert allzu oft, dass man sich später nicht mehr erinnern kann oder will.
auf diesen schreiben habe ich nicht reagiert weil ich auf die aussage meines Vermieters vertraut hatte,
Auch hier. Nicht reagieren ist nicht gut. Du hättest auf die mündliche Absprache verweisen können und sollen.
und Gerichtskosten Beihilfe bekomme ich auch nicht da ich Geld Verdiene
Hast du es denn beantragt? Etwas zu verdienen bedeutet nicht, dass man keine Prozesskostenhilfe bekommt. Es kommt drauf an, wieviel man verdient.
Aber um nochmal auf deine ursprüngliche Frage zu antworten. Der Gerichtsvollzieher war offenbar da, die Wohnung wurde dem Vermieter übergeben, also darf er sich auch umschauen. Du hattest lang genug Zeit, selber schon deine Sachen zu packen.
In deinem eigenen Interesse solltest du jetzt schauen, die Wohnung zu räumen, denn die Firma musst du sonst zahlen.
Was heißt am 10.? Zwei Wochen später kommt die Kündigung, wie du schreibst. Hast du denn jetzt gezahlt oder nicht? Ich vermute mal nicht und du willst dich über die bösen Mitmenschen beschweren. Fang doch mal mit dir an!
Hast du denn jetzt gezahlt oder nicht?
Du hast den Sachverhalt nicht ganz verstanden. Der Fragesteller hat immer gezahlt, jeden Monat. Nur eben immer erst zum 10. und nicht zum 3. wie es eigentlich sein sollte. Das hat der Vermieter nicht länger geduldet.
Aber das Säumnisurteil ist leider ergangen. Daher müssen wir das jetzt nicht mehr erörtern.
Dann hat das eine Vorgeschichte, die ich nicht kenne. Danke.
Das hat der Fragesteller weiter oben in den Kommentaren ausführlich geschrieben. Brauchst nur nachlesen wenn es dich interessiert.
Das war überflüssig. Ich verlasse mich auf seine Auslassungen, nicht auf deine Interpretation. Ich forsche auch nicht nach, ob dies ein Fortsetzungsroman ist.
ja eine lange Vorgeschichte die schon sieben Jahre andauert
es ging los als ich die erste Nebenkostenabrechnung bekommen hatte da sollte ich für sechs Monate die ich dort gewohnt habe 350€ Nebenkosten nachzahlen obwohl ich 130€ an stad 80€ Nebenkosten bezahlte
ich informierte meinen Vermieter das ich gegen die Nebenkostenabrechnung Wiederspruch einlege . Darauf hin kam seine Tochter zu mir und rechnete mir vor was ich an Geld zu Verfügung habe und ich sollte zur AGE gehen um mir die Rechnung bezahlen zu lassen ,darauf hin habe ich sie raus geschmissen und ich braucht auch die Nachzahlung nicht begleichen und hatte nie wieder was davon gehört bekam aber laufend Abmahnungen für alles was ich gemacht hatte oder auch was ich nicht gemacht hatte ,diese Abmahnungen wahren so im Briefkasten oder wurden mir von Mietern im Haus übergeben diese Abmahnungen wurden immer mit i.a. Vermieter unterschrieben Tochter des Vermieters ,auf diese Abmahnungen habe ich nie reagiert .
ab Anfang diesen Jahres habe ich schreiben von seinen Anwalt bekommen und ich war zu Dumm auf diese schreiben zu antworten nun habe ich den ärger.
Torsten2208 vor 19 Minuten
"Ich wurde vom Gerichtsvollzier aufgefordert die Wohnung zu verlassen und die Schlüssel ab zu geben danach wurde noch das schloss ausgetauscht"
Was ist davor alles passiert ?
Leider verschweigst du das hier und da kann dir auch keiner Helfen als das du dir nen RA nimmst und die Sache mit Ihm Besprichst. Sowas kommt nicht von ungefähr und aus Heiterem Himmel einfach so . Entweder hast du die Sache Schleifen lassen oder was anderes ist vorgefallen. Wwenn du darüber nichts schreibst wird dir NIEMAND Helfen können.
Dein Kommentar kennzeichnet nicht die aktuelle Situation.
Du wohnst noch in der Wohnung und bist bist somit immer noch Besitzer. Der Vermieter hat in deinem Besitz nichts zu suchen auch wenn er im Prozess gewonnen hat.
Daher darf er ohne deine Zustimmung nicht deinen Besitz nicht betreten. Wechsle das Schloss der Wohnungseingangstür und hebe das alte bis zu deinem Auszug auf.
Die genauen Umstände der Schrankdurchsuchung könnten ausreichend sein den Vermieter wegen Hausfriedensbruch anzuzeigen.
Rechtlich gesehen ist dieser ehemalige Mieter nicht weiters Besitzer der Mietsache.
Davon abgesehen wurde offensichtlich der Mieter erfolgreich aus der Wohnung deligiert und verfügt über keinen Schlüssel mehr zur Wohnung.
"Rechtlich gesehen ist dieser ehemalige Mieter nicht weiters Besitzer der Mietsache."
Rechtlich gesehen bleibt der gekündigte Mieter solange BESITZER der Mietsache wie er die Mietsache bewohnt. Nach Herausgabe der Wohnung an den Eigentümer ist er nicht mehr Besitzer.
Offensichtlich wohnt der Besitzer immer noch in der Wohnung, weil er ja schreibt dass er innerhalb 2 Monate ausziehen muss.
Zwischen Räumungsklage und Räumungsurteil liegt meist eine geraume Zeit. In der kann man sich als Mieter zumindest schon mal überlegen und Vorkehrungen treffen für den Fall, dass man tatsächlich zur Räumung verurteilt wird. In jedem Fall hat der Kläger schon mal Kosten vorstrecken müssen, die vom Mieter zu erstatten sind, wenn die Klage erfolgreich ist.
Ist die Klage erfolgreich, weiß der Mieter, dass er nun wirklich zu einem nahen Zeitpunkt die Wohnung samt all seiner Habe verlassen muss und er sollte spätestens jetzt handeln. Ersatzunterkunft besorgen und ggf. Lagerraum für Umzugsgut.
Räumt er nicht selbst, kommt es zur Zwangsräumung. Der Vermieter muss einen Gerichtsvollzieher beauftragen, wodurch ihm weitere Kosten entstehen.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Komplette Räumung, wobei die Sachen des Mieters erst einmal eingelagert werden müssen. Ausräumen, Abtransport und ggf. Einlagerung verursachen dem Vermieter erst einmal weitere hohe Kosten.
2.Die sogenannte Berliner Räumung: Nur die Bewohner werden aus der Wohnung entfernt. Die Sachen des Mieters bleiben erst mal in der Wohnung und gehen in den Besitz des Vermieters über. (Nicht in sein Eigentum!) Damit werden natürlich erheblich Kosten gespart.
In beiden Fällen hat der Vermieter noch einen erheblichen Geldbetrag vom Vermieter zu bekommen und wird versuchen, das Vermieterpfandrecht auszuüben. Um zu erfahren, ob sich eine Pfändung ggf. lohnt, wird er zurecht alles Hab und Gut nach Verwertbarem durchsuchen. Insbesondere Bargeld, Schmuck, Edelmetall und -steine werden ihn besonders interessieren. Dazu muss er wohl auch die Schränke durch wühlen. Und das darf er.
Als Mieter sollte man wissen, dass eine Zwangsräumung immer zur Folge hat, das erst einmal andere die Habe in Besitz nehmen und sie erst heraus geben, wenn alle Forderungen, die durch die Räumung entstanden sind, beglichen werden. Allenfalls Müll kann man sofort mitnehmen und ggf. selbst entsorgen, wenn man damit noch Kosten sparen kann.
Du hast einfach zu viele Fehler gemacht.
Ständig verspätetete Mietzahlungen sind ein Kündigungsgrund.
Vereinbarungen sollte man immer schriftlich festhalten.
Fristen, z.B. zum Einspruch, sind unbedingt einzuhalten.
Abwarten und nichts machen ist absolut falsch.
Läufst Du immer vor Deinen Problemen weg? Dann ändere das.
Nachdem ein rechtskräftiger Gerichtsbeschluss "die Wohnung zu verlassen" durch Gerichtsvollzieher vollstreckt wurde, du in seinem rechtzeitig angekündigten (!) Termin aufgefordert warst, "die Wohnung zu verlassen und die Schlüssel ab zu geben" und danach amtlich "noch das schloss ausgetauscht" wurde, hast du an allem, was danach noch in den ehemal. Mieträumen verblieb, den Besitz erkennbar aufgegeben.
Dein VM schnüffelt nicht, er stellt lediglich fest, wie viele Müllsäcke und Helfer er braucht, das zu entsorgen, was du offensichtlich nicht mitnehmen wolltest.
G imager761
die Abmahnung hatte ich bekommen und habe meinen Vermieter angesprochen und ihm gesagt das ich erst zum 10. zahlen kann darauf hin war alles in Ordnung
dann schrieben sein Anwalt das ich noch so lange in der Wohnung bleiben kann bis ich eine neue gefunden habe und mahnte mich wieder ab weil ich meiner Zahlungsflicht nicht nach komme,auf diesen schreiben habe ich nicht reagiert weil ich auf die aussage meines Vermieters vertraut hatte, das es in Ordnung währe das die miete erst später gezahlt wird.
nach zwei Wochen kam wieder ein schreiben von seinen Anwalt das ich fristlos gekündigt bin da ich meine miete nicht Regelmäsig zahlen würde.
als nächstes bekam ich Post vom Amtsgericht das eine Räumungsklage gegen mich eingereicht wurde und ich zwei Wochen zeit hätte Stellung zu nehmen, die Frist hatte ich um zwei tagen versäumt und wurde darauf hin verurteilt die Wohnung zu verlassen
einen Anwalt kann ich mir nicht leisten und Gerichtskosten Beihilfe bekomme ich auch nicht da ich Geld Verdiene