Radfahrer bedrängt und bespritzt, wie verhalten im Verkehr?

8 Antworten

Polizei --> Anzeigen. Und dann abwarten, was passiert. Man kann immer davon ausgehen, dass jemand, der sich 3 Stunden auf einer Polizeiwache gibt, um jemanden anzuzeigen, das nicht macht, weil er Langeweile hat.

Das kann für den Autofahrer böse enden. Er greift mit dieser Maßnahme genaugenommen sogar in den Straßenverkehr ein, böswillig, weil ihr zum Sturz hättet kommen können.

Wichtig ist aber, dass das unverzüglich angezeigt wird, je spontaner, desto glaubwürdiger.

Klar, die richtige Variante wäre, sich das Kennzeichen zu merken und zur Polizei zu gehen. Übrigens sind eventuelle Beifahrer in dem Auto als Zeugen verpflichtet, die Wahrheit zu sagen (wenn sie nicht aufgrund einer engen Beziehung zum Angeklagten die Aussage verweigern).

Ich denke aber, dass ich im Zweifel bei so einer brenzligen Situation (ein Auto drängt sich neben mich, um mich von der Straße zu schieben) in Panik geraten könnte, ins Straucheln gerate und dann vielleicht mit dem Lenker in ein Fenster auf der Beifahrerseite des Autos einschlage. Gegebenenfalls hinterlässt auch ein Pedal eine große Beule im Blech.

Oder wenn das Auto vor mir nach dem Überholmanöver unvorhersehbar bremst, könnte es auch passieren dass ich nicht schnell genug reagieren kann, hinten rein knalle und eine Beule im Stoßfänger hinterlasse.

Und ja, wenn er anhält und vorschlägt, zur Klärung des Sachverhalts die Polizei zu rufen, stimme ich ihm gerne und uneingeschränkt zu. Ich bin sehr gespannt, wie er erklärt dass mein Lenker seine Scheibe zertrümmern konnte, wenn er die vorgeschriebenen 1,5 m Abstand gehalten hat. Oder wie er erklärt, dass ich ihm hinten rein fahre, während er mich mit deutlichem Geschwindigkeitsvorteil überholte.

Man kann/darf zur Polizei gehen, und den Vorfall anzeigen. Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten ist möglich. So wie ich das sehe, dürfte hier Gefährdung, sowie Sachbeschädigung (nasse Klamotten) vorliegen. Das Strafverfahren dürfte leider wegen zu geringem Öffentlichen Interesse und/oder widersprüchlichen Aussagen eingestellt werden.

Vielleicht ist noch Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz vorm Zivilgericht möglich. Was das angeht, habe ich aber keine wirkliche Ahnung.

Wenn du das Kennzeichen des Wagens hast, mach eine Anzeige bei der Polizei. Wenn nicht, dann hast du Pech gehabt.

man hätte Anzeige erstatten können...einfach die Polizei rufen...ihr könnt doch Nummernschilder lesen?

FCDinamoZagreb 
Beitragsersteller
 03.04.2021, 13:06

Na klar, meine Frage ist nur, ob das jetzt nachträglich noch etwas bringt ohne Zeugen