E-Bike bei OBI gekauft, Fahrrad defekt direkt, Rücknahme verweigert?
Hallo!
Ich brauche Euren Rat:
Mein Schwiegervater hat sich bei OBI ein E-Bike gekauft, im Laden.
Mitgenommen, hat das Lenkrad mit mir fest gemacht, und wollte los fahren. Nun kommt es:
Die Gangschaltung ist defekt: Das Bike springt in keinen Gang runter oder hoch. Es "rasselt" nur.
OBI angerufen: Sie müssen sich direkt beim Hersteller melden.
Er bekam die Nummer, Name und Anschrift.
Termin gemacht. Mein Schwiegervater soll / musste nun Eigenständig das Bike von A nach B fahren.
Heute Vormittag kam der Anruf: Die Gangschaltung ist kaputt, es müssten die Ersatzteile erst bestellt und dann repariert werden. (Auf Kosten vom Hersteller).
Er fuhr dann mit dem kaputten Bike und der Rechnung, hat alles geklärt, und OBI soll sich bitte beim Hersteller melden was Sache ist. Und Er möchte es logischerweiße zurück geben.
OBI: Nein, tut mir Leid. Rücknahme im Markt nicht möglich, das wäre nur gegangen wenn man Online bestellt hätte.
Wenn dann nur aus Kulanz, und da der Hersteller da bereits rum geschraubt hat und dieses repariert, ist eine Rücknahme nicht möglich.
Kauf war letzte Woche.
Es ist kaum zu fassen:
Hat OBI da Recht ? Oder gibt es irgendwelche Gesetze ?
Schließlich reden wir hier von 2499€. Ein Bike was von vorne rein defekt war und mein Schwiegervater jetzt die Fahrtkosten und Fahrerei hat.
Danke!
5 Antworten
Spätestens wenn ihr bei OBI mit diesem kaputten Rad eine halbe Stunde im Kassenbereich rumgestanden habt, seid ihr es los, und habt euer Geld wieder. Nachmittags, wenn viele Kunden kommen. Ist nämlich ne ganz schlechte Werbung für die! Nimm dein Opa mit! Da wirkt das Alter optisch mit.
Inzwischen hatten wir einen Termin beim Filiale Leiter und der hat sich 100x entschuldigt und das Bike direkt zurück genommen.
Und stellt euch dumm. Vorher nochmal trainingsweise den "Braven Soldat Schwejk" anschaun, passt eh gerade zur Ukraine-Krise, dein Opa kennt den bestimmt auch noch.
Wir haben nun für Morgen um 10 Uhr einen Termin mit dem Filiale Leiter, und wir sollen das Bike mit bringen. Bin gespannt...
das ist ganz normal, die Räder die bei Baumärkten verkauft werden sind nur "Vormoniert".
Das bedeutet die Teile sind nur zusammengestekct da ist nichts justiert und da ist nichts eingestellt. Da wird einfach nur Ramsch verkauft. Und bei einem Kaufpreis von 2500 Euro, seit ihr doppelt verarscht worden. Üblicherweise kosten solche Baumarkt ebikes nur 1300 Euro, und da wurde einfch nur der preis hochgejazzt.
Gegenüber dem Händler, nicht dem Hersteller, hat der Schwiegervater Gewährleistungsansprüche. Das hat nichts mit Kulanz zu tun. Und dass der Hersteller dran rumgeschraubt hat, ist ja wohl auf Anweisung des Händlers passiert, also kann das dem Schwiegervater nicht angekreidet werden.
ABER: Er hat nicht sofort ein Rücktrittsrecht. Er muss dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung, sprich Reparatur geben. Wenn dann das Rad funktioniert, dann muss er das auch nehmen. Ein generelles Rücktrittsrecht gibt es beim Kauf im Laden tatsächlich nicht.
Der Hersteller meinte Heute Morgen, wo Er anrief, das es Defekt sei, das wir es abholen sollen, Er muss erst die Ersatzteile bestellen und würde sich dann mit Termin melden und vorbei kommen um es Vorort reparieren.
Er meinte allerdings, aufgrund das es von vorne rein Defekt sei, die Fahrerei, die Wartezeit und vor allem der Preis, sollen wir es einfach Obi zurück geben. Wir sagten Ihm die Antwort von Obi, und Er meinte "das ist nicht zu fassen, die haben das zurück zu nehmen, wenn die die Leute so verar.. und hinhalten".
Was irgendein Dritter dazu meint, spielt aber nun mal keine Rolle.
Wir haben nun für Morgen um 10 Uhr einen Termin mit dem Filiale Leiter, und wir sollen das Bike mit bringen. Bin gespannt...
Inzwischen hatten wir einen Termin beim Filiale Leiter und der hat sich 100x entschuldigt und das Bike direkt zurück genommen.
Dann war der kulant.
a) Ihr hättet bei OBI darauf bestehen müssen, dass der Laden erster Ansprechpartner für Gewährleistung ist, nicht der Hersteller.
b) Die Anweisungen von Obi solltet Ihr schriftlich haben. Rein telefonisch ist schwierig, weil sie sich darauf berufen könnten, Euch gar nicht zum Hersteller geschickt zu haben.
Ich würde das bisherige Vorgehen sehr gut notieren und alles dokumentieren incl. Namen derjenigen Menschen, mit denen gesprochen wurde.
Und wenn der Hersteller schon meint, Ihr sollt das Rad zurück geben (unabhängig davon, das der Verkäufer auf jeden Fall zunächst ein Recht darauf hat, das Rad durch Nachbesserung in einen guten Zustand zu bringen), dann soll der Vertreter des Herstellers Euch das schriftlich geben oder Ihr bittet darum, dass er mit Obi Kontakt aufnimmt (auch schriftlich) und Ihr den Mailverkehr in Kopie bekommt.
Wenn gar nichts hilft: Verbraucherzentrale einschalten oder einen Anwalt. Evtl. hat jemand eine Rechtsschutzversicherung - die bieten i.d.R. einen kostenfreie telefonische Erstberatung. Das kann sehr hilfreich sein.
Und: Ein Baumarkt ist einfach kein Fahrradladen. Das geht so oft schief und der Verbraucher ist am Ende meist der Dumme dabei.
Wir haben alles Schriftlich. Haben sogar von Obi eine Unterschrift wann wir da waren und den Namen, der uns das erzählt hat.
Wir haben nun für Morgen einen Termin beim Filiale Leiter und sollen das Bike mit bringen!
Klingt nur danach, dass ihr das Rad nicht endmontiert habt. Sprich Schaltung und Bremsen einstellen usw.
Mit Lenker gerade machen ist da nix getan. Baumarkträder kommen vormontiert - genau wie die Fahrräder bei uns im Geschäft. Der Unterschied ist, dass wir diese fertig machen und alles einstellen. Machen die im Baumarkt nicht, das müsst ihr alles machen und können.
Für mich auch kein Mangel.
Für mich auch kein Mangel.
Die Gang Schaltung ist Defekt.
Lesen ist eine Kunst.
Inzwischen hatten wir einen Termin beim Filiale Leiter und der hat sich 100x entschuldigt und das Bike direkt zurück genommen.
Schade das 80% der Verkäufer weder Geschult, noch Verstand haben.
Am Telefon hab ich auch schon viele Märchen gehört und erzählt.