Kontopfändung Abzock Anwälte?

5 Antworten

Irgendwas stimmt an deiner Fragestellung nicht. Für die Pfändung eines Kontos bräuchte der Gerichtsvollzieher einen vollstreckbaren Titel. Ohne unwidersprochenen Mahnbescheid oder ein Gerichtsurteil gibt es keinen vollstreckbaren Titel.

Es wäre vieleicht ganz gut, hier nur Fakten zu schreiben, die auch wirklich so stimmen, denn sonst können wir dir nicht helfen.

Und um ehrlich zu sein, glaube ich kaum, dass ihr wegen einer Forderung von 50 € bis jetzt zwei mal 230 € überwiesen habt. Das ist alles nicht schlüssig.

Lebasi0815 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 12:28

Doch, indem die Anwälte 113€ draufschlagen und dann noch die Gerichtsvollzieherkosten, ist man ganz schnell bei 230€

Die Bank konnte die Zahlung vom Konto meiner Eltern nicht gelten lassen, da der Gläubiger den Geldeingang nicht bestätigt hat. Also haben sie den Betrag nochmal überweisen müssen. Daher warte ich ja nun seit 6 Wochen auf Rückzahlung von Haas&Co

Interesierter  04.03.2016, 12:36
@Lebasi0815

Ein Gerichtsvollzieher pfändet ohne vollstreckbaren Titel gar nichts!!!

Wenn also das Konto gepfändet wurde, dann gab es in jedem Fall schon einen Mahnbescheid, dem du nicht widersprochen hast oder sogar eine Gerichtsverhandlung, bei der du verloren hast.

Deswegen ist der von dir behauptete Sachverhalt, der GV hätte gepfändet, während ihr noch in Verhandlungen gestanden habt schlicht und einfach so nicht möglich.

Wenn der GV pfändet, dann geht das Geld über ihn, nicht an den Gläubiger direkt und schon gar nicht über ein Inkasso-Unternehmen.

franneck1989  04.03.2016, 12:39
@Lebasi0815

Die Bank konnte die Zahlung vom Konto meiner Eltern nicht gelten lassen, da der Gläubiger den Geldeingang nicht bestätigt hat.

An welche Bank wurde denn gezahlt? Wieso sollte der Gläubiger den Geldeingang bestätigen müssen? Man zahlt an das vom Gläubiger genannte Konto und lässt sich den entwerteten VB aushändigen

Gibt es nun einen Vollstreckungsbescheid oder nicht?

Lebasi0815 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 12:40
@Interesierter

Ich kann ja nur sagen wie es war, Konto wurde gesperrt, der GV schrieb ich solle an den Gläubiger überweisen, fertig. Lesen kann ich noch!

Interesierter  04.03.2016, 12:46
@franneck1989

Ohne vollstreckbaren Titel wäre eine Pfändung bzw. Kontensperrung nicht möglich. Dieser liegt mit großer Wahrscheinlichkeit vor.

Ich vermute, es gab einen Mahnbescheid, dem nicht widersprochen wurde.

Nachdem dann der GV vorstellig wurde, zahlten die Eltern in blindem Aktionismus die komplette Summe an Haas & Kollegen. Diese sind in der Branche als "sehr kreativ" bekannt.

nach 2 Mahnungen ließen sie das Konto pfänden und wollten 230€.

Das ist rechtlich unmöglich. Ohne einen sog. Pfändungs-und Überweisungsbeschluss ist eine Pfändung nicht machbar. Der Gläubiger braucht dafür einen vollstreckbaren Titel.

Hast du also Post vom Gericht ignoriert? Wurde dir ein Vollstreckungsbescheid zugestellt? Falls nein, kann man den wahrscheinlich aus der Welt schaffen mit Hilfe eines Anwalts.

Sollte der VB korrekt sein, dann ist nunmehr die Pfändung aufzuheben und der entwertete Titel herauszugeben. Auch dafür würde ich einen Anwalt konsultieren, der dann auch die Rückforderung vornehmen kann

Lebasi0815 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 12:39

Die erste und einzige Post vom Gerichtsvollzieher kam einen Tag nach Kontosperrung, darin stand dass das Konto gepfändet wird.

Am selben Tag traf auch ein Brief von Haas&Co ein, in welchem stand dass sie nun die Pfändung einleiten oder so... Datiert war der Brief auf Oktober, bei mir kam er Ende Januar an... ich denke das war Absicht.

franneck1989  04.03.2016, 12:40
@Lebasi0815

Und Post vom Amtsgericht? Kam da was?

Es müsste sowohl einen Mahn- als auch Vollstreckungsbescheid gegeben haben. 

Sollte das nicht der Fall gewesen sein, dann sofort zum Anwalt und das ganze anfechten und die sog. "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Das überwiesene Geld müsst ihr dann notfalls per Klage zurück holen

wurzlsepp668  04.03.2016, 12:44
@franneck1989

nachdem auch vom Gerichtsvollzieher Post kam, MUSS ein Titel vorliegen ....

ein Gerichtsvollzieher wird nicht ohne Titel tätig ....

(ok, für mich hat er mal eine Kündiugng zugestellt ....)

Lebasi0815 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 12:46
@franneck1989

Sorry, ich kenne mich da nicht aus, der Vollstreckungsbescheid war doch das was nach der Kontosperrung kam, vom GV mit Hinweis auf Pfändungsbeschluss?!

Wie gesagt sonst kam nur der Bescheid vom Gläubiger der (bestimmt versehentlich) 3 Monate unterwegs war.


franneck1989  04.03.2016, 12:51
@Lebasi0815

Du hättest bereits mehrere Wochen vor der Pfändung zweimal Post vom Amtsgericht bekommen müssen (gelber Umschlag):

Zunächst den Mahnbescheid mit Antwortformular, und dann zwei Wochen später einen Vollstreckungsbescheid.

Dass was von GV kam war etwas anderes.

Ich vermute hier wirklich, dass das beides nicht zugestellt wurde und du daher mithilfe eines Anwalts dagegen vorgehen solltest!

Lebasi0815 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 12:54
@franneck1989

Nein habe ich nicht bekommen, an gelbe Umschläge würde ich mich erinnern. Da kam nur dieser eine vom GV. Da ich vorher solange nichts gehört hatte habe ich ja gedacht es wäre erledigt gewesen.

Muss sowas nicht per Einschreiben verschickt werden?

wurzlsepp668  04.03.2016, 13:03
@Lebasi0815

die gelben Briefe werden nicht per Einschreiben verschickt, sondern mit Postzustellungsurkunde .....

noch "sicherer" geht es gar nicht ......

Postzustellurkunde heißt, der Postbote händigt die Dinger i.d.R. persönlich aus und unterschreibt dann auf dem beigefügten Formular und bestätigt somit die Zustellung. Auf dem gelben Kuvert wird auch der Tag, die Uhrzeit und der Zusteller vermerkt .....

und nachdem der Gerichtsvollzieher Post geschickt hat, MUSS ein gütltiger Titel vorhanden sein

franneck1989  04.03.2016, 13:05
@wurzlsepp668

MUSS ein gütltiger Titel vorhanden sein

Nein, es kann durchaus sein dass diese z.B.an eine falsche Adresse zugestellt wurden. Solche Fälle gibt es. Ein Einwurf in den Briefkasten ist möglich, wenn eine persönliche Übergabe nicht möglich ist.

Der Titel wäre dann wegen Zustellungsmangels anfechtbar

Lebasi0815 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 13:10
@franneck1989

Wurde mir 100% NICHT zugestellt!! Kann ich das irgendwie beweisen?

Aber wie war es dann möglich das Konto sperren zu lassen?


franneck1989  04.03.2016, 13:21
@Lebasi0815

Kann ich das irgendwie beweisen?

Mit der Zustellungsurkunde.

Das wirst du aber in Eigenregie nicht schaffen -> ab zum Anwalt!

Aber wie war es dann möglich das Konto sperren zu lassen?

Der Titel wurde vielleicht irgendwo anders zugestellt, und niemand hat es bemerkt.

Lebasi0815 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 13:48
@franneck1989

Ok, wie es scheint wird das eine größere Sache, dann werde ich erstmal beim Anwalt anfragen wie das ist mit Beihilfe.... alleinerziehend mit Teilzeitstelle hab ich keine Lust nen Anwalt zu zahlen...

Aber dann wäre es doch auch möglich die durch die Pfändung entstandenen Kosten zurück zu bekommen?! Alle regelmäßigen Abbuchungen wurden in der Zeit ja nicht ausgeführt und da kamen fast 100€ Rücklastschriftgebühr zusammen... :/

Lebasi0815 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 13:49
@franneck1989

Bei wem kann ich da anfragen ob eine Zustellungsurkunde vorliegt?

Hol dir selbst einen Anwalt. Das ist nicht normal...

Allein das Konto zu Pfänden wenn man noch im Gespräch ist, scheint schon komisch

Lebasi0815 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 12:17

Hab ich auch schon dran gedacht.... aber den muss ich ja dann erstmal bezahlen, hab kein Rechtsschutz

LuckyStrikeSlv  04.03.2016, 12:19
@Lebasi0815

Das hängt von Deinem Verdienst ab. Wenn Du zu wenig verdienst, dann zahlt Dir der Statt sog. "Beratungshilfe" bzw. wenn es zu einer Klage kommen würde "Prozesskostenhilfe".

Man kann diese Unterstützung direkt und relativ schnell beim Amtsgericht beantragen. Oftmals erledigen das auch die Anwälte direkt für einen.

Noch einfacher aber kannst Du Haas & Kollegen zu einer Reaktion zwingen, indem Du eine Strafanzeige erstattest bei der Polizei (die kostet Dich nichts).

Interesierter  04.03.2016, 12:23
@LuckyStrikeSlv

Eine Pfändung ohne vollstreckbaren Titel halte ich für sehr unwahrscheinlich!!!

Lebasi0815 
Beitragsersteller
 04.03.2016, 12:31
@LuckyStrikeSlv

Stimmt, Strafanzeige könnte ich erstatten. 

Aber ist es nicht so das man überwiesenes Geld nur bei gutem Willen des Empfängers zurückbekommt?

Ja das ist schon eine Frechheit ,die müssen den Titel herausrücken ,wenn alles bezahlt ist ,aber die Rechtsanwälte von denen hört man so einiges.Auf jeden Fall das nicht gefallen lassen.Vielleicht wendet ihr euch mal ans zuständige Gericht.

Es wird trotz Ratenzahlung eine kontopfaendung vorgenommen. So ein Drecksverein