Miete bar bezahlen
Hallo. Ich bekomme zu zeit arbeitslosengeld 2. Und ich habe meine Miete bis jetzt immer Bar bezahlt. Ist das ein Problem, wenn ich die Miete weiterhin bar bezahle oder muss ich das jetzt, da es ja kontrolliert werden könnte überweisen ? bei jeder barbezahlung bekomme ich aber eine quittung.... kann ich das so weiterführen oder gibt es da probleme ?
lg
8 Antworten
Normalerweiße sollte es kein Problem seein, denn du bekommst ja Quitungen. Aber du kannst ja sicherheitshalber mal nachfragen. Dann weißt du es zu 100 Prozent. Denn es heißt ja nicht umsonst "unsicherheit schützt vor Strafe nicht".
Wenn du eine Quittung erhältst, ist das o.k. Damit hast du ja den Beweis, dass du deine Miete entrichtet hast.
Wenn du die Quittungen vorlegen kannst, hast du ja einen Nachweis, dass du das Geld nicht zweckentfremdet hast
Du kannst weiter bar bezahlen, musst aber die Quittungen jederzeit vorlegen können.
Es ist für die ARGE einfacher die Miete zu überweisen. Ich vermute, die werden sich nicht darauf einlassen, das du die Miete bar bezahlst. Schliesslich kann das ja getürkt sein und du wohnst bei einem Kumpel und er stellt die nur pro Forma eine Quittung aus und du kannst die Kohle verballern.
Das JobCenter kann das auch ans Finanzamt melden, um überprüfen zu lassen, dass diese Zahlungen tatsächlich für die Kosten der Unterkunft aufgewendet werden.
Das Jobcenter überweist (in der Regel) die Miete auf das Konto des Hartz-4-Beziehers. Was er damit macht, ist dann erstmal dessen Sache. Er kann die Miete bar bezahlen, per Einzugsermächtigung, Überweisung oder sonstwie. Letztlich muss er nur beweisen können, dass er die Mieten bezahlt hat, wenn das Jobcenter diesen Nachweis verlangt.
Theoretisch könnte er auch mit dem Geld, das er für die "Kosten für Unterkunft und Heizung" bekommt, auch seine Schulden bezahlen oder Anschaffungen machen .. solange er auf Verlangen nachweisen kann, dass er seine Mieten bezahlt hat.
Theoretisch könnte er sich also von der August-Miete einen Fernseher kaufen und die schuldige Miete dann im September an den Vermieter nachzahlen (das wäre dann nur eine zivilrechtliche Sache zw. Mieter und Vermieter, und dieses Vorgehen wäre vom Jobcenter auch nicht zu beanstanden). Es wäre auch nicht zu beanstanden, wenn seine OMA die laufenden Mieten bezahlt und er das dafür vorgesehene Geld anderweitig ausgibt, solange er nachweisen kann, dass die Mieten bezahlt wurden. ;-)
was erzählst du denn da für ein Kram?
gefragt wurde, ob weiterhin die Miete bar beglichen werden kann und du laberst was von Miete überweisen durch ARGE.