Darf oder wird ein Gerichtsvollzieher eine Spielesammlung pfänden?

9 Antworten

das kann dir hier keiner beantworten - das entscheidet der Gerichtsvollzieher vor Ort, ob er etwas als pfändbaren Wert ansieht. Dein Freund muss seine Spielesammlung woanders deponieren oder sich mit dem Gläubiger einigen, auf Stundung bzw Ratenzahlungen, um den Pfändungsbeschluss aufzuheben.

Sonst kann es sogar zu Kontenpfändung oder Taschenpfändung kommen.

Spiderman22 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 13:13

Ich habe gehofft, dass sich hier vielleicht andere Sammler oder aber Gerichtsvollzieher herumtreiben, die ihre persönlichen Erfahrungen in ähnlichen Situationen schildern könnten. Man kann doch nicht einem vom Schicksal geplagten Sammler seine Sammlung, quasi einen Teil seiner Seele, wegnehmen. Wo sind da die Menschenrechte und die Errungenschaften aus dem Zeitalter der Aufklärung wie etwa der Ideologie des Humanismus? "Nintendo" bedeutet übrigens, nach einer Übersetzung von Shigeru Miyamoto, dem Erfinder von Mario: "Lege dein Glück in die Hände des Himmels". Nach den bisherigen Antworten zu urteilen, die ich bisher erhalten habe, scheint das wohl ironischerweise die beste Strategie zu sein. Vielen Dank für deine Antwort! :)

extrapilot351  26.08.2018, 15:04
@Spiderman22

Wer rücksichtslos Schulden macht und anderen schadet der muss auch dafür aufkommen. Und das ist gut so.

Selbstverständlich würde der Gerichtsvollzieher die Sammlung pfänden. Das ist sogar seine Pflicht und Aufgabe. Wenn dein Bekannter (oder bis du es selbst?) noch Geld für die Einlagerung der Sammlung hat, dann sollte er sie lieber bei dir oder woanders kostenlos abstellen, die Lagerungskosten sparen und den Gläubiger bezahlen.

Spiderman22 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 12:27

Nein ich bin "es nicht selbst" und ich habe auch keinen Platz in meiner Wohnung. Es würden ja auch noch andere Gegenstände hinzukommen, die in diesem Lager untergestellt sind. Ich hoffe du wirst niemals in eine solche Notsituation kommen, weil man dann erst wirklich merkt, wie wenige Freunde man hat und wie Tolerant unsere Gesellschaft gegenüber den eigenen Bürgern ist, die einen schweren Schicksalsschlag erlitten haben. Wenn du dann noch als gesetzestreuer Bürger der Bundesrepublik Deutschland von unseren angeblich gemeinnützigen Organisationen mit kriminellen und drogensüchtigen Migranten in eine Unterkunft gesteckt wirst und dort deine Erfahrungen sammelst, vertraust du niemandem mehr dein letztes Hab und Gut an! Bitte glaube mir das einfach! Solche Situationen sind schlicht zu komplex, um sie über einen Chat auf gutefrage.net zu schildern. Trotzdem nochmal vielen Dank für deine Antwort.

Mignon5  26.08.2018, 12:30
@Spiderman22

Tja, da hast du wohl Recht. Aber bei Beantwortung deiner Frage waren diese Einzelheiten nicht bekannt und hellsehen kann ich nicht. Dennoch gilt das Gesetz für alle Bürger, also auch für deinen Bekannten. Daran ist nichts zu ändern.

na toll! er ist obdachlos und hat eine Wohnung! Wie geht das? Gepfändet wird nur was Wert hat und dann wird es auch nicht gleich vom Gerichtsvollzieher weggeschleppt, es kommt erstmal ein Pfandsiegel rauf!

Spiderman22 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 12:55

Er hat eben keine Wohnung. Ich befürchte, du hast da etwas missverstanden. Trotzdem vielen lieben Dank für deine Antwort! :)

eine "Spielesammlung" gehört nicht zum lebensnotwenigen Bedarf und kann natürlich gepfändet werden, wenn sie einen gewissen Wert besitzt .....

Spiderman22 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 11:42

Das sagst du! Ich glaube er würde Selbstmord machen, wenn man ihm seine Sammlung nähme! Das ist kein Witz! :(

snowshoe  26.08.2018, 11:44
@Spiderman22

was "lebensnotwendig" ist, bestimmt nicht dein Bekannter, sondern der Gerichtsvollzieher!

Vampire321  26.08.2018, 11:46
@Spiderman22

Dann setzt er falsche prioritäten

snowshoe  26.08.2018, 11:49
@Vampire321

mach dich doch nicht lächerlich! Es gibt Menschen, für die ist ein Fernseher für 8.000€ "lebensnotwendig" ...... auch der wird gepfändet und es wird ihm ein Ersatz für 250€ hingestellt!

Vampire321  26.08.2018, 11:53
@snowshoe

Blödsinn

ein Fernseher ist nicht lebensnotwendig... weder für 250 noch für 8000€

und spiele erst recht nicht

Spiderman22 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 11:53
@snowshoe

Ich habe hier nur eine Frage gestellt und wenn ich die Antwort wüsste, hätte ich diese Frage nicht gestellt! Für einen echten Sammler ist seine Sammlung wichtiger als ein Gebrauchsgegenstand oder Gebrauchsgut, erst recht, wenn er sehr schwierige Zeiten durchgemacht hat und auch psychische Probleme hat! Diese Sammlung ist ihm heilig! Und ich kann das auch verstehen!

Spatzl, dein ‚freund‘ hat Dinge gekauft und nicht bezahlt, somit hat er zwar ne schöne Sammlung, die ihm aber eigentlich gar nicht gehört!

die wird selbstverständlich gepfändet, wenn sie einen Wert darstellt ... verschweigt er die Existenz, ist das Unterschlagung (insolvenzbetrug?)

überdenk mal eure (?) Sichtweise über das Geld und Eigentum anderer

hat er keine Schulden, wird auch nichts gepfändet!

Spiderman22 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 12:37

Das ist eine sehr bösartige und kaltherzige Unterstellung. Nein, er hat keine Dinge gekauft und nicht bezahlt, sondern das Amt hat ihm Leistungen gekürzt, ob zu Recht oder Unrecht steht hier nicht zur Debatte, und er konnte darauf hin seine Versicherung nicht bezahlen. In meiner Stadt gibt es nur noch ein Amt und wenn man obdachlos ist, ist das so eine Sache. Du hast keinen Briefkasten und musst, trotz Obdachlosigkeit und mangelnden Geldes, in der Stadt hin und her pendeln um Termine wahrzunehmen und deine Post abzuholen! Das Busticket für die Post bezahlt dir niemand und so kann es schonmal sein, dass man einen Brief vom Amt verpasst. Obdachlosigkeit nach einem schweren Schicksalsschlag ist nicht so einfach, wie du dir das vielleicht in deiner bunten und rosigen und mit Watte ausgestopften Fantasiewelt vorstellst. Wie aus dieser Erklärung hoffentlich hervorgeht, ist an "unserer Sichtweise" gegenüber dem Eigentum anderer nichts auszusetzen. Ich würde dir allerdings dringend raten, dein Verständnis von Ethik und Moral gegenüber unschuldiger und obdachloser Menschen, die dir oder anderen Menschen nie etwas Böses getan haben, zu überdenken! Deine Anschuldigen sind wirklich unerträglich!

Vampire321  26.08.2018, 15:00
@Spiderman22

Niemand, ich betone NIEMAND gelangt unverschuldet in die Obdachlosigkeit, und NIEMANDEM stellt das Amt ohne eigenverschulden die zahlungen ein

Spiderman22 
Beitragsersteller
 02.09.2018, 03:47
@Vampire321

Du klingst ja schon wie ein Führer des Politbüros der kommunistischen Partei. "NIEMAND hat die Absicht eine Pyramide zu bauen". Ja es tut mir Leid, wenn ich anderer Meinung bin. Bitte verschone mich mit deiner Lebenserfahrung und der Weisheit, die du wohl mit goldenen Löffeln vom Kuchen der Welt gegessen hast. Ich will garnicht erst fragen, wie viele Obdachlose du tatsächlich persönlich kennst und ob du dir ihre Geschichten auch angehört hast. Ich meine es ernst: Bitte verschone mich!