Putz und Hausmeister bar bezahlt keine Quittung ?

10 Antworten

Da würde ich persönlich den harten Weg gehen und Anzeige erstatten wegen Schwarzarbeit und Betrug.

Im Rahmen eines solchen Vorwurfs wäre der Hausmeister dann sicherlich verpflichtet nachzuweisen, wie er das Geld der anderen Mieter verbucht und versteuert.

Zumindest würde ich ihn darauf hinweisen, dass man diesen Schritt erweckt. Dann könnte es gut sein, dass die von ihren Forderungen absehen weil sie eben selbst keinen Ärger wollen.

Bigjohn59 
Beitragsersteller
 05.05.2017, 11:32

Das haben wir getan aber da wurden wir beschimpft und beleidigt

 

GoodFella2306  05.05.2017, 11:37
@Bigjohn59

Na klar, weil die sich in die Hose machen.

Also dürfte das schon der richtige Trigger sein.

Ergo, wenn du mit einem derartigen Hinweis nicht weiterkommst, stelle Anzeige. Kostet dich nichts, und die Wahrheit kommt ans Licht.

Sie hatte das direkt an die Nachbarn, die als Hausmeister fungieren, zu bezahlen?

Steht das so im Mietvertrag? Und im Mietvertrag ist bei den Betriebskostenarten auch "Hausmeister" aufgeführt?

Wozu dann nochmal zusätzlich zahlen? Wie wurde in den Betriebskosten abgerechnet? Hausmeister = 1000 € = je Wohnung 100, oder so?

Dann ist damit doch der Hausmeister für seine Tätigkeiten schon bezahlt.

Oder geht es um die abwechselnd durchzuführende Reinigung von Treppenhaus etc., wie das meist üblich ist und die durch Zahlung von 20 € statt Deiner Tochter vom Hausmeister übernommen wird?

und jetzt auf einmal kommen die Nachbarn um die Ecke sie habe ab Januar nicht mehr bezahlt.

Im Umkehrschluß heisst das, dass bis einschließlich Dezember bezahlt wurde, dass das zumindest nicht bestritten wird.

Dann sollte Deine Tochter mal die Vermieterin fragen, weshalb sie glaubt, dass sie seit Januar nicht mehr bezahlt haben soll und sie soll einfach bei der Behauptung bleiben, dass sie bezahlt hat.

Besteht die Vermieterin darauf, dass sie ab Januar nachzahlen soll, soll sie mal fragen, wo das überhaupt steht, dass sie für Hausmeister zusätzlich je Monat 20 € in bar an irgendwelche Nachbarn zu bezahlen hätte. Im Mietvertrag steht davon jedenfalls nichts und über die BK-Abrechnung wurden diese Tätigkeiten auch schon abgerechnet. Aus diesem Grund würdest Du eher meinen, dass Dir die Rückzahlung des Geldes seit Mai zustehen würde, weil ansonsten doppelt bezahlt wurde.

Sollte die Vermieterin deswegen stinkig werden, direkt mit Anwalt drohen.

(Bin selbst Vermieter, aber ich bin für klare Verhältnisse und das scheint hier nicht der Fall zu sein.)

kann hier irgendjemand irgendwas beweisen? Ich würde denen vorschlagen, wenn sie meinen etwas klagereifes zu haben sollen sie dich verklagen. Da es aber sehr wahrscheinlich Schwarzarbeit ist wird nix passieren, Aber in die Abrechnugn gehört ein solcher Posten auch nicht.

Grundsatz missachtet...

Kein Geld ohne Beleg.

Im Nachhinein wirkt dieser Satz wie Hohn, so meine ich es nicht. Man sollte sich nur davor scheuen Geld zu zahlen ohne einen Beleg.

In Eurem Fall, ich würde den / die Person ansprechen, die das Geld angenommen hat und zur Rede stellen.

Hoffnung.... sagen wir mal 50/50

So wie ich den Text verstehe kommen hier zwei Probleme zusammen.

1. Ist sie verpflichtet diese Putz-&Hausmeisterkosten zu zahlen ? Wenn ja, dann hätte sie das nicht ohne Quittung tun dürfen. Aber wieso fragen jetzt die Nachbarn danach ? Was geht es die an ? Sie hat es ja wohl an den Hausmeister oder an die Vermieterin gezahlt, oder ?

2. Es steht auf der Betriebskostenabrechnung. Das verstehe ich so, daß sie es mit den Nebenkosten bezahlt hat. Richtig ? Dann hätte sie es ja doppelt bezahlt- - einmal mit NK und einmal bar,ohne Quittung  - richtig?

Wenn sie es mit den NK bezahlt hat dann kann sie doch jetzt ganz gelassen bleiben.

Bigjohn59 
Beitragsersteller
 05.05.2017, 11:38

Die Nachbarn machen diese Tätigkeiten deshalb wollen die ja auch das Geld von Ihr

bergquelle72  05.05.2017, 11:42
@Bigjohn59

Ach so, das hattest Du aber nicht geschrieben....

Und ist es mit den Nebenkosten auch schon bezahlt worden ?

bergquelle72  05.05.2017, 11:44
@Bigjohn59

Ich halte das mit dem "schwarz" machen und bar zahlen auch nicht für so kritisch- das ist ziemlich üblich. Und warum sollst Du oder deine Tocher sich den Kopf des Finanzamtes zerbrechen.

Wichtiger ist die Frage, ab sie es doppelt bezahlt hat, da es ja auf der Betriebskostenabrechnung auftaucht.

Bigjohn59 
Beitragsersteller
 05.05.2017, 11:45
@bergquelle72

Die Abrechnung kommt erst noch, aber die Vermieterin hat es ihr gesagt

bergquelle72  05.05.2017, 11:50
@Bigjohn59

Dann soll sie es erst mal abwarten und diesen Hausmeister-Nachbarn nichts geben und auf die ausstehende Nebenkostenabrechnung verweisen.

Noch ne Frage: Ist sie sich sicher, daß sie die monatliche Barzahlung seid Januar gemacht hat ? Man kann sich ja auch mal irren - zumal sie ja ihren Umzug vorbereitet hat, da geht sowas schon mal unter.

schleudermaxe  05.05.2017, 12:32
@Bigjohn59

... die mögen sich an Ihre Auftraggeber wenden, basta!