Faule Hausmeister
Einzelne Hausmeister können tatsächlich tun und lassen was sie wollen. Eine Kontrolle ist meistens absolut nicht vorhanden. Oftmals werden diese Hausmeister erheblich zu hoch bezahlt. Was kann man tun um die Hausmeistertätigkeit besser zu kontrollieren?
4 Antworten
Die Hausmeister werden von der Verwaltung kontrolliert.
Jeder Hausmeister, ob angestellt oder als Dienstleistungsfirma hat normaler Weise einen Vertrag, welcher die Aufgaben und die Zeiten regelt, an welchen Tagen, oder in welchen Abständen was erledigt werden muss. Hierfür erhält der Hausmeister z. B. gegen Nachweis ein Entgeld. Fehlt eine solche Regelung im Hausmeister oder Dienstleistungsvertrag, kann die Leistung nur aufgrund Stichprobenartiger Kontrollen durch die Verwaltung erfolgen. Diese hat die Überprüfung des Hausmeisters den Wohnungseigentümern auf verlangen nachzuweisen.
Sofern der Hausmeister nicht nach Stunden bezahlt wird, sondern ein festes Salär für seine Tätigkeiten erhält, spielt es keine Rolle, ob er die Arbeiten schnell oder langsam ausführt. In dem Fall wäre es entscheidend, dass er die Arbeiten vollständig, korrekt, gründlich und pünktlich ausführt.
Alle Hausmeister können kontrolliert werden. Alle Aufgaben die festgelegt sind oder ihnen übertragen werden sind nach Abschluß kontrollierbar. Manche Arbeiten können aber auch nebenbei erledigt werden wenn keine Eile dahinter steht. Ein Hausmeister vertritt die Interessen der Verwaltung, weil diese Mitarbeiter seltener vor Ort sind als der Hausmeister. Dem Hausmeister fallen Schandtaten der Mieter immer zu erst auf, dadurch fühlt sich der Mieter natürlich beobachtet und welcher Halunke mag schon gerne beobachtet werden. Und was die Bezahlung eines Hausmeisters angeht, wer von den Mietern ist den Tatsächlich in der Lage die Bezahlung anderer Menschen, in diesem Fall die des Hausmeisters zu bewerten? Der Kollege bekommt ja auch immer mehr Geld als ich, obwohl er nur faul in der Ecke rumsteht! Also erst einmal nach dem Prinzip verfahren "wer sich über den Schmutz anderer ereifert, sollte erst vor seiner Haustür kehren oder sich an die eigene Nase fassen. Das zu diesem Thema.
Wir haben das gleiche Problem. Der festangestellte HM kostet uns 80% mehr, als ein externer HM-Service. Auch wenn man berücksichtigt, dass ein fest angestellter HM Vorteile hat, muss diese Kostendifferenz nicht akzeptiert werden. Insbesondere haben Mieter seit September 2001 gemäß BGB ein Anrecht, dass der Eigentümer (Verwalter) das Gebot der Wirtschaftlichkeit erfüllt. Die Rechtsprechung geht auch immer mehr dazu über, dass auch dem ET die gleichen Rechte wie einem Mieter zuerkannt werden.
Nachdem die ETG in der ETV einem Beschluss zur Kündigung des HM nicht zugestimmt hat, geht nun ein ET juristisch dagegen vor. In der mündlichen Verhandlung hat die Richterin Ihm Recht gegeben (ein einzelner ET muss sich nicht der Beschlusskompetenz einer Mehrheit beugen - wenn es sich um solche Beträge (ca. 35.000 EUR - Einsparpotential) handelt). Man hat sich nun geeinigt, dass in der nächsten ETV die HV mit dem HM eine neue Vergütungsvereinbarung vorlegen soll - die deutlich geringer sein müsste. Die Frage ist nun, um wieviel weniger der HM die Tätigkeit zukünftig machen will/wird. Akzeptiert der anfechtende ET dann das geringer Entgelt - ist die Sache erledigt. Akzeptiert er dies nicht, dann muss die Richterin ein Urteil fällen - und hier kommt es dann darauf an, was die Richterin noch in der Beschlusskompetenz der ETG sieht.
Den meisten Druck kann man aufbauen, wenn man einen Mieter kennt, der dagegen vorgehen will. Denn ein Mieter hat Anspruch darauf, das die Nebenkosten möglichst gering (wirtschaftlich) sind. Hier sehe ich evt. nur ca. 30% Aufpreis noch als akzeptabel an. Ein Eigentümer muss ggf. auch 50% Aufpreis akzeptieren - aber das ist dann der Emessungsspielraum des Gerichts.
Kannst mich gerne pers. kontaktieren - falls Interesse am konkreten Vorgehen und denn möglichen Fallstricken besteht.
VG Chris
Immofachwirt hat meine volle Zustimmung - aber die Verwaltung ist auch auf die Mithilfe der Bewohner angewiesen, die ja ständig vor Ort sind und die Arbeit viel besser beurteilen können. Egal wie, wenn die Arbeit nicht richtig gemacht wird gilt alles, was für andere Verträge auch gilt - man kann abmahnen, Rechnungen ggf. kürzen und ggf. bestehende Verträge kündigen. Leider ist es oftmals so, dass sich die Dienstleistungsfirmen auf die " Trägheit der Masse " verlassen, weil im Laufe des Jahres kaum Beschwerden kommen und dann im Zuge der Abrechnung der Betriebskosten plötzlich alle aufmerken und über das viele Geld für eine schlechte Leistung meckern.