Beweislastpflicht nichtbezahlte Miete
Mein Vermieter hat mich angeschrieben ich hätte 2 Monatsmieten nicht bezahlt. Ich soll diese sofort bezahlen sonst droht er mir mit juristischen Schritten.
Er spricht genau von den 2 Terminen wo ich die Miete in bar bei ihm Bezahlt habe. Die Quittungen kann ich aber nicht mehr finden.
Habe zwar heute Nachmittag einen Termin bei einem Anwalt, doch das lässt mir keine Ruhe.
Wer muss beweisen?
18 Antworten
Zunächst muss hier keiner beweisen. Der Fall ist ja noch nicht vor Gericht. Vor Gericht gilt es muss derjenige beweisen der eine Behauptung aufstellt. Bei einer Klage muss der Klageführer die Berechtigung seiner Klage auch beweisen. Kurz gesagt die Beweislastpflicht trifft ersteinmal den Kläger. Allerdings ist das für den Kläger in diesem Fall recht einfach. Ein geschickter Vermieter schreibt in den Mietvertrag eine Bankverbindung und vereinbart im Vertrag dass die Mietzahlungen auf dieses Konto zu erfolgen haben. Dann brauch er im Klagefall dieses Konto zu den fraglichen Zeitpunkten nur offen zu legen. Sind keine Mietzahlungen von dir verzeichnet, reicht das für den Vermieter als Beweis aus.
Wenn du jetzt allerdings behauptest du hättest die Mieten bezahlt müsstest du das allerdings beweisen. Ohne Quittungen oder Zeugen dürfte dir das allerdings schwerfallen.
Es gibt jetzt verschiedene Möglichkeiten (ich gehe mal davon aus das dein Vermieter das Mietverhältmis grundsätzlich fortführen möchte, da du von Kündigung nichts geschrieben hast):
a) Zahlungsklage beim zuständigen Gericht
b) Beantragung eines Mahnbescheides beim zuständigen Gericht
Gegen den Mahnbescheid solltest du Widerspruch einlegen, innerhalb 14 Tagen nach Zugang. Denn, das Gericht prüft nicht ob die darin enthaltene Forderung überhaupt berechtigt ist.
Also Kopf hoch, es ward noch immer gut gegangen.
Sehr gute und ausführliche Erläuterung...
Ich glaube Dir, aber trotzdem wirst Du die Miete nochmal bezahlen müssen und verlierst vielleicht auch noch Deine Wohnung, weil Du keine Ordnung in Deinen Unterlagen hast.
In der Beweispflicht stehst Du genauso wie der Vermieter. Quittungen sind wichtige Beweise die nicht einfach so verschwinden. Also suchen, suchen.Auch der Vermieter muß die Mieteinnahmen verbuchen.
Hm,
soetwas kann doch nur dann passieren, wenn euer Verhältnis sowieso schon im Argen liegt. Welche Streitereien sind dem denn vorausgegangen???
Solltet ihr allerdings nie an einander geraten sein und dein Vermieter sich hier nur aus niederen Beweggründen an dir bereichern will, gebe ich dir folgenden Rat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Wohnung komplett Mangelfrei ist, irgendetwas lässt sich immer finden, um den VM darauf aufmerksam zu machen, dass man als Mieter am längeren Hebel sitzt und ihm das Leben zur Hölle machen kann, selbst wenn es Mängel sind, die der VM nicht abstellen kann, wie zb. Baulärm einer Baustelle von nebenan usw.
Mein Tipp, rede mit dem Vermieter vernünftig und sage ihm, dass er das Geld dafür doch in bar bekommen hat, vielleicht hat er es auch vergessen und bei Durchsicht seiner Unterlagen nun gesehen, das zwei Mieteingänge nicht gebucht sind. Sollte sich dabei rausstellen, das wirklich Habgier dahintersteckt, mach ihm deine Position als Mieter für die Zukunft klar.
Ohne Quittungen sieht es schlecht für dich aus! Also suchen!