Mietkürzung bei fehlendem Waschmaschinenstellplatz?

5 Antworten

Du hast doch eingangs schon geschrieben, dass Du einen Fehler gemacht hast. Jetzt sollen andere dafür büßen?

Auch wenn Du damals keine WM aufgestellt hast, hättest Du Dir zumindest die Steckdose zeigen lassen müssen. Gut möglich, dass Du auch in der Wohnung einen Schalter hast, mit dem Du den Strom der Waschmaschine einschalten kannst. Falls nicht, hättest Du ein Steckdosenschloss (kostet ca. 3,49 € im Elektronikversand) einsetzen können.

Ich würde schon deswegen jetzt erst mal nicht solchen Wind machen. Noch dazu so kurz vor bzw. über Weihnachten. Denk mal daran, dass bei den Handwerkern auch sehr viele Osteuropäer arbeiten, die jetzt alle zum Weihnachtsurlaub in ihre Heimatländer gefahren sind.

Toilettensitz ist noch eine andere Sache: Manche Mieter wollen schon beim Einzug nicht auf einen perfekt gereinigten Sitz Platz nehmen, weil sie der Gedanke schaudert, dass vor ihnen schon andere Menschen mit nacktem A... drauf gesessen waren. Sie montieren sich gleich ihren eigenen und legen den anderen in den Keller. Wo ist Dein Problem? Kauf Dir den, der Dir am besten gefällt.

Wegen Stromverbrauch frag erst mal, ob es in Deiner Wohnung einen Schalter für die WM-Steckdose gibt und lass Dir schnellstmöglich zeigen, wo Deine Steckdose ist, die mit Deinem Stromzähler verbunden ist. Wundere Dich aber nicht und lass das erst einmal mit der Mietminderung, wenn es jetzt über Weihnachten/Neujahr nicht gleich vorwärts geht.

Ich würde hier jetzt erst mal die Kirche im Dorf lassen und es im Guten versuchen. Zum Thema Klobrille: Die kann man sich auch selbst im Baumarkt kaufen und bevor hier für 20 - 30€ groß Streit vom Zaun gebrochen wird, ist es das, meiner Meinung nach, einfach wegen solch einem kleinen Betrag nicht Wert.

Zum Thema Waschmaschine: Eigentlich hättest Du Dir den Platz für die Waschmaschine alleine deshalb zeigen lassen sollen weil der ja zur Wohnung mit dazu gehört... und wenn man das schleifen lässt, sich auch nicht im Klaren darüber ist, dass hierfür auf dem eigenen Stromzähler auch noch eine Steckdose hängt, kann ein Anderer auf Deine Kosten waschen. Das muß nicht einmal böswillig sein denn es kommt jemand, sieht einen freien Platz für eine Waschmaschine - mit Steckdose - und stellt seine Maschine dort hin. Dass dann die Steckdose wo draufhängt ist ihm vielleicht auch gar nicht bewußt aber der daraus entnommene Strom wird dann auf einen Zähler verrechnet, der u. U. nicht sein eigener ist - und dümmsten Falls Dein eigener! Daher bei sowas immer aufpassen denn wenn man einen nicht genutzten Waschmaschinenstellplatz hat, dann muß man dafür auch in seinem Sicherungskasten die Sicherung ausschalten!

Um Dir hier einen Waschmaschinenstellplatz zu schaffen, ist es erforderlich, ein Kabel aus Deinem Sicherungskasten direkt in den Keller dorthin zu verlegen, wo die Waschmaschine dann stehen soll. Daher sei Dir bewußt, dass wenn sich Dein Sicherungskasten in der Wohnung befindet, das mit Bohren und Schlagen zu tun hat und das neben Lautstärke auch nicht gerade wenig Schmutz produziert. Das ist dann auch nicht in 10min erledigt sondern dauert abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Dass zurzeit Handwerker mehr als Mangelware sind dürfte kein Geheimnis sein... daher solltest Du auch so fair sein und das akzeptieren nachdem Du selbst das Mitteilen Deines Waschmaschinenstellplatzes schon hast schleifen lassen... denn dann hättest Du das mit der fehlenden Steckdose bemerkt und dieser Umstand hätte zeitlich sehr viel flexibler behoben werden können, weil die Dose noch nicht erforderlich war. Erst zu kommen, wenn es wichtig wird... naja; fairerweise solltest Du Dir in diesem Punkt auch mal an die eigene Nase fassen!

Aber hier geht es nicht unbedingt darum, Dir zu sagen, dass Du da was nicht ganz so optimal gemacht hast sondern um Dir übergangsweise eine mögliche Abhilfe mitzuteilen... und die gibt es durchaus.

Also: Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es bei Dir einen Raum gibt, in dem bereits mehrere Waschmaschinen stehen und es hierfür neben passenden Wasseranschlüssen auch dazugehörige Steckdosen gibt. Nun mußt Du Dir eben die Steckdose von einer anderen Partei "leihen". Du fragst also bei der Partei, die Du kennst oder mit der Du Dich am besten verstehst, mal nach, ob das für sie OK ist. Wenn ja, dann kaufst Du Dir einen ausreichend starken Stromzähler zum Zwischenstecken und lässt Deine Waschmaschine über diese Steckdose laufen. Wenn Du waschen willst, sagst Du dort bescheid... genauso wenn Du fertig bist. Dann schalten sie ihre Sicherung ein bzw. wieder aus (wenn sie das überhaupt machen :-)). Wenn dann die Stromrechnung kommt dann nimmst Du die dort gezählten kWh, verrechnest sie mit dem aktuellen Preis pro kWh (steht auf der Abrechnung drauf) und bezahlst diese... fairerweise noch mit einem kleinen Dankeschön oben drauf.

ODER: Du besorgst Dir ein langes Verlängerungskabel und legst es in den Keller (entweder im Treppenhaus oder von Fenster zu Fenster). Das wäre allerdings der blödste Fall aber wenn es nicht anders geht, geht es nicht anders. Optional dazu ginge es auch, wenn Du einen eigenen Kellerraum hast, der nicht über Hausstrom sondern auch über Wohnungsstrom läuft, von dort aus ein Verlängerungskabel zu ziehen.

Sowas ist also auch kurzfristig zu lösen... mehr oder weniger elegant... aber es funktioniert!

Viel Erfolg!

Eine Frage, die von dir vorgebrachten Mängel stehen in dem Übergabeprotokoll, ja oder nein?

Du hast bei der Übernahme der Wohnung abgelehnt den Waschmaschinenanschluss legen zu lassen. Jetzt fällt dir ein, das du doch einen brauchst und das muss jetzt ins sofort passieren.

Rede vielleicht direkt mit der Hausverwaltung, der Hausmeister ist mehr der Ausführende und nicht der Entscheider. Wenn sie einen Handwerker beauftragen müssen, wird es auch ein paar Tage dauern.

Der Toilettensitz ist deine Sache, was ein Handwerker erzählt ist völlig irrelevant.

Willkommen im realen Leben, das ist deine Wohnung und kein Hotel.

den Toilettensitz musst Du wohl selbst ersetzen (Kleinreparatur)

eine Mietminderung könntest Du androhen ... vielleicht beschleunigt das das Ganze - möglichweise gibt es aber wegen der Feiertage auch Probleme einen Handwerker zu bekommen

da Du ohnehin nicht weißt, welcher Dein Platz gewesen wäre, wird es schwierig zu prüfen ob und ggfls wer Strom über Deinen Zähler hat laufen lassen (unbewußt)

möglicherweise wurde es auch einfach vorher umgeklemmt

iQhaenschenkl  22.12.2021, 08:48

Wenn der Toilettensitz nachweislich schon beim Einzug defekt war, muss das nicht der neue Mieter zahlen!

frodobeutlin100  22.12.2021, 09:14
@iQhaenschenkl

ich würde schon gar nicht den Toilettensitz des Vormieters haben wollen und deswegen schon selbst einen neuen einbauen ...

Patpat420 
Beitragsersteller
 22.12.2021, 08:45

Wir haben einen eigenen Handwerker also sollte das auch kein Problem sein und selbst wenn wäre eine Rückmeldung schon angebracht meiner Meinung nach, vorfallen weil sie mir ja letzte Woche Dienstag als Termin angeben hat.

wenn es vorher umgeklemmt wurde müsste es dann nicht irgendwo als Quittung oder so festgehalten werden?

Und wegen dem Toilettensitz meinte der Handwerker damals, dass es schon vor meinem Einzug so war und es deshalb von ihr gezahlt werden muss. Also habe ich mich darauf eingestellt.

frodobeutlin100  22.12.2021, 09:19
@Patpat420

niemand muss Dir irgendwas quittieren ... Du hast den Platz nicht gewollt - also wird er anderweitig genutzt - Dich hat ja nicht mal interessiert wo der Platz ist ...

offenbar gab es nicht für alle Mieter genügend Plätze - dann hat man eben den freien genommen

ein Toilettensitz ist Kleinkram ... und Dein Einzug ist schon ewig her .. wie willst Du jetzt noch beweisen, dass er bei Einzug defekt war?

Von Experte tinalisatina bestätigt

Hast Du denn innerhalb der Wohnung einen Anschluss für eine Waschmaschine? Wenn ja, kannst Du keine Mietminderung geltend machen. Wenn nicht, wäre eine Minderung möglich.

kann ich auch irgendwie kontrollieren ob ich für irgendjemand anderen Strom bezahlt habe?

Nimm in deiner Wohnung sämtliche Sicherungen raus, d.h. mach die Wohnung stromlos und schau dann, ob der Stromzähler weiter läuft.

Sie hat es gelesen aber nicht geantwortet.

Was spricht gegen einen Anruf?

Den Toilettensitz würde ich selbst wechseln, zumal es sicher schwer nachzuweisen ist, dass dies schon bei Einzug defekt war. Oder wurde das im Protokoll aufgenommen?

Einen einfachen Sitz bekommst Du schon ab 10 € im Baumarkt.

Patpat420 
Beitragsersteller
 22.12.2021, 08:53

Nein ich habe keinen Anschluss für meine Waschmaschine, da wir einen Waschkeller haben.

Mit der Sicherung kann ich mal ausprobieren danke für den Tipp!

Ich kann im Moment leider auch nicht telefonieren da ich auch Probleme mit meinem Anbieter habe. Dazu kommt dass ich per Nachricht alles protokollieren kann falls es doch vor Gericht geht.

der Handwerker war schon vor dem Einzug da und hat die Wohnung renoviert, dabei ist ihm das aufgefallen. Keine Ahnung warum man das dann nicht schon vorher klären konnte, wenn das Problem bekannt war… Ich bin mir aber nicht sicher ob das in einem Protokoll festgehalten wurde.

außerdem bin ich mir nicht sicher ob nicht die ganze Toilette ausgetauscht werden muss, da ich den Herrn nicht ganz verstehen konnte, wegen seinem Migrationshintergrund.

((ich hoffe ich habe nichts vergessen))

ChristianLE  22.12.2021, 08:57
@Patpat420
 Dazu kommt dass ich per Nachricht alles protokollieren kann falls es doch vor Gericht geht.

Nein, weil digitale Nachrichten vor Gericht in der Regel nicht anerkannt werden.

außerdem bin ich mir nicht sicher ob nicht die ganze Toilette ausgetauscht werden muss

Wenn der WC-Körper nicht defekt ist (das sieht man ja), muss er nicht ausgetauscht werden.

Ich kann im Moment leider auch nicht telefonieren da ich auch Probleme mit meinem Anbieter habe. 

Auch keine Freunde/Familie, die ein Handy haben? Sonst gibt es auch immer noch öffentliche Telefone.

frodobeutlin100  22.12.2021, 09:21
@ChristianLE

man könnte es auch mit dem altmodischen und völlig Vergessenheit geratenen Briefe schreiben versuchen

Einschreiben mit Rückschein ...

Whatsapp und Co hat vor Gericht nämlich keinerlei Beweiskraft - zumindest wenn keine Antwort des Vermieters vorliegt

HoskevonBerg  22.12.2021, 09:27
@Patpat420

Du musst wissen was in dem Übergabeprotokoll steht, denn das unterschreibst du bei der Übernahme.