Frage zum Thema Hochschulklausuren?
Hallo! Als Beispiel: Man hat seine Erstklausur zu einem Fach am 12.12. Wenn man an dem Tag krank ist und die Klausur verschiebt, werden dieselben Dinge dann in der Nachhochklausur vorkommen? Gibt es da ein Gesetz oder Richtlinien dazu für Hochschulen?
Und wenn man die erste Klausur geschrieben aber nicht bestanden hat, wie könnte die zweite Klausur aussehen? Denn unsere Dozentin meinte, sie würde die zweite Klausur schwieriger machen und alles aus dem Skript nehmen wollen, anstatt nur das, was für die erste Klausur angegeben war.
MfG
5 Antworten
Natürlich geht die Nachholklausur oder auch die Wiederholungsklausur über den zu prüfenden Lernstoff aber sie kann ja nicht identisch mit der Erstklausur sein. Die Schwierigkeit einer Klausur ist subjektiv. Eine (von neutraler Seite zu bewertende) "übermäßig schwere" daher unfaire Klausur wird und darf ein/e Dozent/in nicht stellen. Wenn doch, wäre eine Beschwerde bei der Prüfungskommission möglich. Aber wie gesagt, dass Du sie eventuell subjektiv als "zu schwer" empfindest, würde da nicht ausreichen.
Hi.
In der Regel haben Dozenten ein Portfolio an Aufgaben, aus welchem sie auswählen. Das Mischverhältnis ist ein bisschen komplizierter, als nur leicht/ schwer. Klausuren zu stellen, ist Aufwand. Deshalb möchte man an Hochschulen vermeiden, dass Studierende mit Krankschreibungen den Erstversuch schieben.
Prinzipiell gibt es keine Regelung, die Umfang und/ oder Schwierigkeitsgrad festlegt. Es kann sein, dass die Nachklausur tatsächlich ein Tick schärfer ist als die erste - das liegt aber eher nicht daran, dass der Dozent das absichtlich tut, sondern eher am Zufall. Ich kenne tatsächlich Kollegen, die ein wenig anziehen - dennoch ist das auch nicht im Sinne des Lehrers, denn dieser darf dementsprechend NOCH eine Klausur stellen...
Seit einigen Jahren kommen Studierende jedoch ständig auf die Idee, sie seien völlig unfair behandelt worden und wollen sich dann beschweren. Mach Dir klar: Du bist in der Nachweispflicht und das ist so gut wie unmöglich...
Seit einigen Jahren kommen Studierende jedoch ständig auf die Idee, sie seien völlig unfair behandelt worden und wollen sich dann beschweren
So wie die Kiddies ständig hier.
Eine Nachschreibeklausur sollte nicht schwerer sein, als die Erstklausur. Denn die zu prüfenden Qualifikationsziele ändern sich nicht und eine Krankschreibung ist ein völlig legitimer Grund, eine Prüfung nicht antreten zu können. Daher halte ich es persönlich für nicht zulässig, Verschärfung der Schwierigkeit und des Umfangs des Prüfungsinhalts anzukündigen.
Frag doch mal beim Prüfungsamt nach deinen Möglichkeiten, wenn du es irgendwie offiziell hast, das für den Wiederholungstermin mehr Stoff prüfungsrelevant ist als für die Erstklausur.
Beste Grüße!
Das weiß ich nicht.
Aber zu meiner Zeit verlor man das Semster für diese Sache.
Bei uns war es so, dass die Klausuren zum Nachschreibetermin immer komplett anders waren und teils auch schwieriger (was ich Blödsinn finde), mit der Begründung, dass man bis zum Zweittermin ja mehr Zeit zum Lernen hatte.