Hallo, ich hoffe mir kann jemand behilflich sein bei einer momentan kniffligen Situation.
Mitte August 2016 bekam ich einen Beschluss vom Familiengericht zugeschickt, dort ist aufgeführt, das ich binnen 4 Wochen Zeit habe Beschwerde einzulegen beim OLG.
Mitte September kam ich dann aus meinem Urlaub zurück und fand dann erst den Brief mit dem Beschluss vor. Ich reichte wie in der Belehrung aufgeführten 4 Wochen Frist, die Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. Ich wusste das die 4 Wochen Frist falsch ist und es tatsächlich nur 2 Wochen sind.
Bei meiner Beschwerde beim Oberlandesgericht erwähnte ich, das ich im Urlaub war und deswegen die Frist nicht einhalten konnte,
Das Verfahren lief jetzt knapp 8 Monate und so wie das Verfahren lief, muss meine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter meines Kindes, wegen fernbleiben der Umgänge ein hohes Ordnungsgeld zahlen.
Heute dann bekam ich Post vom OLG mit diesem Vermerk: ,,Der Senat weist darauf hin, dass ihre Beschwerde verspätet ist. Die in dem Beschluss aufgeführte Rechtsbelehrung ist zwar fehlerhaft, dies ändert jedoch nicht die gesetzliche zwingend vorgegebene Voraussetzung einer Beschwerde ab."
,,Nach jetzigem Stand muss ihre Beschwerde daher als unzulässig verworfen werden".
Und die Kosten des Verfahrens habe ich zu tragen!
Das ist doch ein Witz!?
Gibt es da irgendwelche rechtliche Grundlagen, womit das OLG damit nicht durchkommt und das Verfahren zulässig bleibt?
Ich war damals im Urlaub und konnte nicht antworten und zudem war die Belehrung fehlerhaft, wie das OLG es selbst zugibt.
Auch hätte des OLG mich gleich im September nach einreichen meiner Beschwerde darauf hinweisen können. Anstatt das ganze so zu verschleppen, damit ich am ende sogar hohe Anwaltskosten von der Gegenseite tragen muss.
Also gibt es irgendwelche Möglichkeiten für mich.?
Danke schon mal im voraus.