Meine Tante will ihre Aktien verkaufen aber sie kriegt Wohngeld.

9 Antworten

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Au Mann - was für ein Sammelung von falschen Antworten. Aber das ist ja leider nichts neues bei diesem Thema :-( Grundsätzlich kann ein Bezieher von Wohngeld durchaus Vermögen haben. Anscheinend handelt es sich um einen 2-Personen-Haushalt, was bedeutet, daß hier ein Vermögen von 90.000 € statthaft wäre. Dieses Vermögen muss im Normalfall gegenüber dem Wohngeld auch nicht angegeben werden. Erlöse aus Vermögen - hier die Dividenden - sind jedoch Einnahmen und müssen angegeben werden. Ist dies nicht geschehen, muss mit der Rückzahlung von zuviel gezahltem Wohngeld und - je nach Bundesland - mit einem Bußgeld oder eine Strafanzeige rechnen. Insofern würde ich raten, dringendst die Erlöse nachzumelden.

wahidsworld 
Beitragsersteller
 10.12.2010, 08:16

danke für den rinzig wahren Rat

XXXKKKXXX  10.12.2010, 09:14
@wahidsworld

das zeigt mal wieder wie ungerecht unsere Politik ist. Wohngeld ist eine Beihilfe zum Leben, und ein Mensch der Aktien besitzt braucht deffinitiv kein Wohngeld oder sonstige Hilfen vom Staat. "Falsche Antworten"? NEIN! Nur Antworten von Leuten mir einem gesunden Verstand!

FDP lässt grüßen :-S

Hoppel1961  10.12.2010, 09:27
@XXXKKKXXX

Man sollte nur dann polemisch werden, wenn man sich entsprechend auskennt. Entgegen Deiner Ansicht ist das Wohngeld KEINE (Bei-)hilfe zum Lebensunterhalt, sondern ausschließlich ein Zuschuss zur Miete. Und auch der von Dir aneführte "gesunde Verstand" ändert nichts an falschen Antworten. Also am besten ein bißchen ruhiger werden...

Hallo, wenn die Tante die Aktien schon längere Zeit hält(vor dem 1.1.2009 gekauft) wird keine Steuer fällig. Die laufende jährl.Dividende gehört wohl zum anzurechnenden Einkommen.

wahidsworld 
Beitragsersteller
 10.12.2010, 10:28

aber die siemens aktie hat sie schon seit jaaaaahren! keine ahnung wie lange, ist das jetzt nicht mehr strafbar?

um ehrlich zu sagen finde ich es sowieso etwas unfair Wohngeld zu beziehen, aber Aktien zu haben... Lasst das Geld den Leuten die es wirklich brauchen ;-)

Frei verfügbares Vermögen in Höhe von 2000,00 Euro pro Lebensalter sind zugelassen. Allerdings sämtliche Vermögensverhältnisse müssen bei Bezug von Sozialleistungen offenbart werden. Für Aktien wird die sogenannte Abgeltungssteuer fällig. Diese behält das Kreditinstitut von sich aus ein und meldet es automatisch den Finanzbehörden. Ist der Betrag für den Freistellungsauftrag sämtlicher Sparguthaben, Wertpapiere etc. überschritten, werden tatsächlich 24 % vom Ertrag einbehalten.

wahidsworld 
Beitragsersteller
 10.12.2010, 07:54

danke, also heißt das, dass wen sie gesagt hätte dass sie aktienb hat, sie dann 24% des betrages abzahlen müsstre?

AnonymerNutzer  11.12.2010, 12:34
@wahidsworld

Nein, nicht 24 % (oder noch aktuell zu ermittelnder jetzt gültiger Satz) von den Aktieneinlagen, sondern nur von den Erträgen, also den Gewinnmitnahmen. Früher gab es da noch andere Bezeichnungen dafür bei Aktiengeschäften, heute ist das alles zusammengefaßt unter dem Begriff "Abgeltungssteuer". Hinzu kämen dann noch die Zinsgewinne aus Sparguthaben etc. Das wird dann alles aufsummiert. Für Sparguthaben gilt die Freibetragsgrenze, bis deren Grenze "nichts" an Steuern erhoben wird, wenn ein Freistellungsauftrag der Bank vorliegt, und dessen Rahmen nicht überschritten wurde (Früher hieß das "Kapitalertragssteuer" - heute wird das alles zusammengefaßt unter dem Begriff "Abgeltungssteuer"). Offenlegen müßte man allerdings alles. Auch Renditen, die man garnicht selbst bekommt, zum Beispiel bei Krediten mit Sicherheit Kapitallebensversicherungen, bei denen als Sicherheit eine Kapitaldeckung abgeschlossen wurde. Da wird es auch etwas ungerecht dem "Verbraucher" gegenüber. Geld, das er garnicht selbst bekommt, sondern die Versicherungsgesellschaft kassiert, wird dann nochmals versteuert.

Tip, laßt Euch von einer Verbraucherzentrale beraten, das schafft mehr Gewißheit. Jetzt könnte man eventuell noch auf Unwissenheit in Finanzgeschäften plädieren, wenn schnellstmöglich alle Vermögen dem Amt aufgelistet werden. Ich könnte mir nämlich nicht vorstellen, daß es unmittelbar zu einer Strafanzeige kommt. Allenfalls mit einer "Selbstanzeige" zuvorkommen, falls das angeraten würde. Erst einmal cool bleiben.

Dann ist sie sowieso eine Betrügerin wenn sie Wohngeld unter Falschen angaben beantragt.Natürlich würde das dann auch Folgen nach sich ziehen.

wahidsworld 
Beitragsersteller
 10.12.2010, 07:43

ja aber was soll ich denn jetzt sagen? gibts keinen ausweg?xD

Chrissy99  10.12.2010, 07:53
@wahidsworld

Deine Tante hat auch jedes Jahr Einnahmen an Zinsen,hat sie zwar nicht auf der Hand,aber das zählt als Einkommen... weil,sie hätte VOR Beanspruchung des Wohngeldes sie schon verkaufen und davon leben müssen,da diese als Vermögen gelten. Da hat sie ein dickes Problem an der Backe... Besch....gilt nicht,genauso wenig vermeindliche oder gewollte Unwissenheit!!

wahidsworld 
Beitragsersteller
 10.12.2010, 07:56
@Chrissy99

ja dann ok danke