Prozesskostenhilfe bewilligt, trotzdem noch Anzahlung an Anwalt zahlen?
Hallo!
Ich habe mal eine Frage zur Prozesskostenhilfe. Meine Mutter musste einen Anwalt engagieren, da sie aber arbeitslos ist, demnach den Anwalt nicht selbst bezahlen könnte, hat sie Prozesskostenhilfe beantragt. Vor einer Zeit wurde diese nun auch bewilligt. Der Anwalt wollte vorher, als die Proszesskostenhilfe noch nicht bewilligt war, eine Anzahlung von meiner Mutter haben, die sie in Raten pro Monat gezahlt hat, da sie die natürlich nicht komplett bezahlen konnte. Jetzt, wo die Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, will der Anwalt die Anzahlung aber immer noch in Raten jeden Monat bekommen, er meinte dazu, dass er die Prozesskostenhilfe erst am Ende des Verfahrens ausgezahlt bekommt und dann den von meiner Mutter gezahlten Betrag zurück erstattet. Ist das richtig so? Wird der Anwalt wirklich erst am Ende des Verfahrens bezahlt? Und darf er weiterhin den monatlichen Betrag von meiner Mutter verlangen, obwohl die Prozesskostenhilfe schon längst bewilligt wurde, es also keine Gefahr besteht, dass er nicht bezahlt wird? Aus diesem Grund wollte er nämlich die Anzahlung haben.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand bei dieser Frage helfen könnte!
Liebe Grüße!
2 Antworten
Das der Anwalt das Geld erst nach Beendigung des Verfahrens bekommt ist korrekt. Er kann ja nicht schon jetzt sagen, welche Kosten auf ihn zukommen. Die Rechnung stellt er ja der Staatskasse in Rechnung, die in dann bezahlen. Übrigens sollten sich die finanziellen Mittel sich von deiner Mutter in Zukunft ändern, dann wird der Staat sich das Geld zurückholen, dass ihr im Rahmen der Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Es ist nun mal so, dass die Anwälte deutlich weniger abrechnen können, wenn jemanden Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Außerdem warten Sie einige Monate bis sie dieses Geld erhalten. Deine Mutter und der Anwalt haben anscheinend noch eine zusätzliche Vereinbarung getroffen und somit wird sie auch die Anzahlung weiter zahlen müssen. Was deiner Mutter auch noch klar sein sollte, dass sollten sich die finanziellen Mittel bei ihr in Zukunft verbessern sich die Staatskasse das Geld wieder zurückholen wird.
Ok, vielen Dank für die Antwort. Dass sie bei einer Änderung der finanziellen Mittel für die Anwaltskosten aufkommen muss, wusste ich noch gar nicht. Es wird sich aber in Zukunft wohl nicht ändern, dass sie nicht arbeiten kann, weil das aus Gesundheitsgründen so ist. Trotzdem ist es gut, das zu wissen! :)
mit deiner Frage würde ich mich entweder einmal mit der Rechtspflege deines Amtsgerichtes unter Vorlage aller Unterlagen/Vereinbarungen die mit diesem Juristen seitens deiner Mutter getroffen wurden, in Verbindung setzen oder gleich an die Anwaltskammer wenden.