Gebühr für Rücküberweisung
Hallo,
ich habe an einen Anwalt 200€ zu viel überwiesen, weil ich vergessen hatte meinen Dauerauftrag abzustellen. Also Bescheid gesagt usw. Der Anwalt nahm sich 6 Wochen(!) Zeit für die Rücküberweisung und hat nun rund 10€ als Gebühr einbehalten. Für eine simple Überweisung eine Betrages der zu viel gezahlt wurde.
Ist das rechtens?
5 Antworten
Das kommt darauf an bei welchem Kreditinstitut der Anwalt sein Geshäftskonto führt. Es gibt verschiedene Modelle dieses Produktes. Meist ist bestimmte Anzahl Überweisungen gebührenfei. 10,- EUR Gebühr für eine Überweisng ist natürlich viel zu hoch ! Mittlerweile gibt es auch gebührenfreie Geschäftskonten. Da es sich hier um einen Anwalt handelt, gehe ich mal davon aus, dass er das günstigste Angebot für sich nutzt. Ich würde einfach mal anrufen und fragen oder das ganze schrifltich formulieren. Auf jeden Fall nicht so hinnehmen !
kommt darauf an, wie er das bezeichnet. Vielleicht ist das dann die Hebegebühr? (ohne das jetzt nachgerechnet zu haben). Dann wäre das rechtens und hat nichts mit der Dauer zu tun sondern der Höhe des Betrages.
Das der Anwalt 10.- Euro verlangt ist ok. Wenn man nicht aufpasst und dann eine Rückubeuweisung verlangt, darf nicht gratis sein. Der Anwalt hat auch andere Sachen zu erledigen und möchte bezahlt werden. Gratis gibst nicht, nur in der Familie.
Was ist das für ein Anwalt? Einfach nur unverschämt! Fordere die 10 Euro höflich zurück, wenn er abblockt, dann wende Dich an die Anwaltskammer zwecks Beschwerde.
Eine Beschwerde bei der Anwaltskammer wegen 10,00 kannst Du vergessen, da unternehmen die gar nichts. Wenn die Anwaltskammer sich um so Kleinigkeiten kümmern sollte, hätte sie viel zu tun.
So sind sie die Anwälte! Immer nur vom Staate Nimm!!! Er wird es Bearbeitungsgebühr nennen - dagegen kommt man nicht an!