Prozess gewonnen und doch verloren
Seit 2010 stehe ich in einer Auseinandersetzung mit dem Jobcenter in Neuruppin. Habe in einer WG gelebt, wurde nicht anerkannt. Ist gleich Bedarfsgemeinschaft. Sie zum Rechtsanwalt, der wir werden da wohl verlieren. Ich kein Rechtsanwalt -Termin vor SG nach ca.2Jahren - 2 Stunden und 45 Min. Prozess gewonnen. Keine Bedarfsgemeinschaft. Jobcenter geht nach Monaten in Berufung vor das LSG in Potsdam. Wieder nach ca. 2Jahren termin ( aber nur weil ich 2x im Monat nachgefragt habe. 48 Stunden vor Termin zieht Jobcenter Berufung zurück. Geld gibt es trotzdem nicht denn, es wird erst der Prozess der 2.Person abgewartet. Könnte ja Gewonnen werden - fürs Jobcenter.-? Da ich nun nicht mehr der Jüngste bin ( 62 ) Nervt das alles ein wenig, den die Höhe der Forderung beläuft sich fast auf 6000,00€ was das Jobcenter mir schuldet. Und der zweite Proßess zieht sich ewig in die Länge. Der Rechtsanwalt sagt er Traue sich da nicht nachzufragen, das könnte einen Negativen Ausgang nach sich ziehen. Ist das Wirklich so in einem Demokratischen Staat. Was Kann man da bloß noch tun, um nach 5 Jahren zum Abschluß zu Kommen. Hiiiiilfe.
4 Antworten
Wenn man einen Grund hat zur Eile, dann kann man mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag stellen beim Sozialgericht auf eine Einstweilige Anordnung.
Hier sehe ich aber keinen Grund zur Eile. Beide Personen haben Leistungen erhalten. Jetzt wollen sie mehr Leistungen erhalten, weil sie behaupten, sie wären keine Partner gewesen.
Wo ist da ein Grund zur Eile zu sehen? Wenn das Sozialgericht einen Grund sieht, dann kann es das Jobcenter per Beschluss dazu zwingen, sofort zu leisten. Aber welcher Grund sollte das sein?
Gruß aus Berlin, Gerd
Verstehe ich nicht, wenn Du den Prozeß gewonnen hast, gibt es ein Urteil, fordere beim Gericht wenn Du es nicht bereits bekommen hast, eine Version mit Rechtskraftvermerk an, sowie eine vollstreckbare Ausfertigung falls Dir diese auch nicht vorliegen sollte.
Sobald das da ist, beauftragst Du einen Gerichtsvollzieher der Dein Dir zustehendes Geld eintreibt.
Auch das Jobcenter Neuruppin hat sich an Urteile zu halten und kann Deine Auszahlung nicht so einfach vom Ausgang anderer Verfahren abhängig machen.
Es ist zwar selten, dass die Jobcenter rechtskräftige Urteile ignorieren, geben tuts das aber. Wenn Deine Forderung vom Gericht mit rechtskräftigem Urteil festgestellt wurde, ist es pupsegal, wie das Verfahren der Partnerin ausgeht. Du hast einen Anspruch in der ausgeurteilten Höhe und dies kann Dir auch niemand mehr streitig machen.
Du solltest schriftlich das Jobcenter unter das Hinweis auf das Urteil auffordern, mit Frist von 2 Wochen den rückständigen Betrag zu überweisen. Sollte sich dann nichts tun, müsstest Du Dich an einen Gerichtsvollzieher wenden. Dazu brauchst Du nur die schriftliche Urteilsausfertigung. Der könnte dann direkt beim Jobcenter das Geld pfänden. Sowas hat es in der Vergangenheit auch schon gegeben.
Zum einen könnte der Anwalt doch dein Urteil als Unterstützung nehmen. Nach dem Motto "ist doch schon entschieden".
Ich denke auch du könntest vom Gericht was bekommen mit dem du das Geld eintreiben kannst...ich glaub das heißt vollstreckbaren titel...oder Urteil oder so. Genau weiß ich das leider nicht. Allerdings kannst du hier Leute finden die sich SEHR gut auskennen und dir bestimmt noch besser helfen können: http://hartz.info/
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