Prozess gewonnen und doch verloren

4 Antworten

Wenn man einen Grund hat zur Eile, dann kann man mit Aussicht auf Erfolg einen Antrag stellen beim Sozialgericht auf eine Einstweilige Anordnung.

Hier sehe ich aber keinen Grund zur Eile. Beide Personen haben Leistungen erhalten. Jetzt wollen sie mehr Leistungen erhalten, weil sie behaupten, sie wären keine Partner gewesen.

Wo ist da ein Grund zur Eile zu sehen? Wenn das Sozialgericht einen Grund sieht, dann kann es das Jobcenter per Beschluss dazu zwingen, sofort zu leisten. Aber welcher Grund sollte das sein?

Gruß aus Berlin, Gerd

Verstehe ich nicht, wenn Du den Prozeß gewonnen hast, gibt es ein Urteil, fordere beim Gericht wenn Du es nicht bereits bekommen hast, eine Version mit Rechtskraftvermerk an, sowie eine vollstreckbare Ausfertigung falls Dir diese auch nicht vorliegen sollte.

Sobald das da ist, beauftragst Du einen Gerichtsvollzieher der Dein Dir zustehendes Geld eintreibt.

Auch das Jobcenter Neuruppin hat sich an Urteile zu halten und kann Deine Auszahlung nicht so einfach vom Ausgang anderer Verfahren abhängig machen.


Es ist zwar selten, dass die Jobcenter rechtskräftige Urteile ignorieren, geben tuts das aber. Wenn Deine Forderung vom Gericht mit rechtskräftigem Urteil festgestellt wurde, ist es pupsegal, wie das Verfahren der Partnerin ausgeht. Du hast einen Anspruch in der ausgeurteilten Höhe und dies kann Dir auch niemand mehr streitig machen.

Du solltest schriftlich das Jobcenter unter das Hinweis auf das Urteil auffordern, mit Frist von 2 Wochen den rückständigen Betrag zu überweisen. Sollte sich dann nichts tun, müsstest Du Dich an einen Gerichtsvollzieher wenden. Dazu brauchst Du nur die schriftliche Urteilsausfertigung. Der könnte dann direkt beim Jobcenter das Geld pfänden. Sowas hat es in der Vergangenheit auch schon gegeben. 

Zum einen könnte der Anwalt doch dein Urteil als Unterstützung nehmen. Nach dem Motto "ist doch schon entschieden".

Ich denke auch du könntest vom Gericht was bekommen mit dem du das Geld eintreiben kannst...ich glaub das heißt vollstreckbaren titel...oder Urteil oder so. Genau weiß ich das leider nicht. Allerdings kannst du hier Leute finden die sich SEHR gut auskennen und dir bestimmt noch besser helfen können: http://hartz.info/

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