Was darf ein Fallmanager vom Jobcenter?

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Ob man einen Menschen der Erwerbsminderrungsrente erhält auf diese Art und Weise behandeln muss, ist wirklich fraglich und auf menschlicher Ebene nicht tragbar finde ich.

Die Arge möchte natürlich im vollen Umfang informiert sein und deshalb mit allen beteiligten sprechen. Man hätte aber auch als Mitarbeiter der Arge deinen Vater zu Hause aufsuchen können und hätte ihn nicht auf das Amt laden müssen. Vorallem vor dem Hintergrund dass er Rentner ist.

So kann sich die Dame auch Arbeit ersparen. Dein Vater kann sich über die Ladung bei ihren Vorgesetzten beschweren. Das würde der Dame vielleicht ein bisschen einfühliger gegenüber ihren Kunden machen.

Was wär denn passiert wenn dein Vater der Ladung nicht gefolgt wäre? Nichts Harz 4 dass sie ihm kürzen könnten erhält er nicht und an den Mietzuzahlungen können sie nichts kürzen.

Ämter frofitieren manchmal ganz schön von der Unwissenheit und der Angst ihrer "Kunden"

HoskevonBerg  24.04.2018, 12:44

Er ist 21 Jahre und gehört somit zu der Bedarfsgemeinschaft und bildet keine eigene. Daher werden auch die Einnahmen des Vaters geprüft.

Übrigens, lustige Idee das jetzt auch noch der Fallmanager Hausbesuche machen soll, da man sich außer Stande sieht einen Gang zum Amt zu machen.

Wenn es um das Einkaufne geht kommen doch auch nicht solche Ideen.

MondlichtMond  24.04.2018, 13:06
@HoskevonBerg

Natürlich machen Fallmanager auch Hausbesuche. Bei behinderten Kunden macht man das zb. öfter. Benachteiligtenausgleich nennt sich das.

Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht selber Einkaufen gehen kann, zahlt das auch die Arge. Wie meinst du transportiert ein Rollstuhlfahrer oder anderst Gehbehinderter seinen Einkauf nachhause?

HoskevonBerg  24.04.2018, 16:14
@MondlichtMond

Was hat ist das JC (ARGE gibt es seit Jahren nichtmehr) mit Menschen zutun, die nicht erwerbsfähig sind. Fallmanager führen auch keine Hausbesuche bei nicht erwerbstätigen Leuten durch, ich glaube hier verwechselst du was.

Pflegesdienste  bei Grundsicherung gehen auch eher über die Krankenkasse.

MondlichtMond  24.04.2018, 17:34
@HoskevonBerg

Du verwechselst da was; wenn man Arbeitslosengeld I bekommt, ist man beim Arbeitsamt gemeldet. Wenn man Arbeitslosengeld II bezieht ist man bei der Argentur für Arbeit kurz ARGE gemeldet. Ein Haus 2 verschiedene paar Stiefel.

Hausbesuche führt der Fallmanager sehr wohl durch. Es gibt erwerbsfähige behinderte Menschen und es gibt erwerbsunfähige behinderte Menschen.

Für erwerbsfähige behinderte Menschen gibt es festgelegte Richtlinien und Rechte die für den Umgang mit diesen Menschen festlegt. Einzulesen im Schwerbehinderten-Schutz-Gesetz und auch Schwerbehinderten-Arbeitsschutz-Gesetz. Darin wird darauf hingewiesen, dass ein Behinderter Mensch aufgrund seiner Behinderrung nicht benachteiligt oder beschwert werden darf.

Deshalb wird dem behinderten, wenn von nöten, ein Fahrdienst zu seiner Arbeitsstelle zur durch die Krankenkasse zu verfügung gestellt. An den Kosten wird der behinderte selbstverständlich beteiligt.

Deshalb ist einem erwerbsfähigen Arbeitlosen behinderten Menschen auch ein Fahrdienst zum Arge Termin zu stellen. Wenn das Amt für die Kosten allerdings nicht aufkommen kann oder möchte, macht der Fallmanager Hausbesuche.

Wenn du dich jetzt beschweren möchtest, dass einem Behinderten ein Fahrdienst zu seiner Arbeitsstelle gestellt wird. Solltest du wissen, dass die Selbstbeteiligung eines offiziellen Behindertentransports nicht gerade niedrig ist und das diese Kosten oft die Arbeitsstelle und dessen Verdienst nicht lohnt.

Der Teil mit der Pflegekasse ist auch ein wenig komplizierter als du augenscheinlich annimmst.

So wie ich keinem bock habe den ganzen Text hier auch noch nieder zu schreiben, hast du kein Bock das ganze zu lesen.

Nur soviel es macht einen riesen unterschied, ob du bloß Hilfe im Haushalt, sprich Einkauf und putzen brauchst oder auch Hilfe beim täglichen waschen, was das Wort Pflege ausdrückt. Deshalb PFLEGEkasse und PFLEGEgeld. Du verstehst in etwa? :D Wenn die Pflegekasse nicht eintritt dann muss das das Landratsamt und dann wären wir wieder bei dem Punkt erwerbsfähiger und nicht erwerbsfähiger behinderter. So kommt es das man wieder bei der Arge als Kostenträger landet.....

MondlichtMond  24.04.2018, 12:10

Ämter profitieren manchmal ganz schön von der Unwissenheit und der Angst ihrer "Kunden"

Es gibt einen Haushaltsvorstand,also einen Ansprechpartner für alle.

AmirKhan9595 
Beitragsersteller
 24.04.2018, 11:44

Erstmal danke für die schnelle Antwort. Das ist wohl mein Vater.

Wie sieht es aus wenn ich dem Jobcenter erkläre, dass ich meine Interessen selbst wahrnehmen möchte? Ab 15 Jahren in einer BG darf man das ja? Also würde das alles unter mir laufen?

Wippich  24.04.2018, 11:57
@Wippich

Allerdings werden meine Frau und ich jeweils einzeln angeschrieben,aber manchmal nur ich mit der Begründung da ich den Antrag gestellt habe gehen wir davon aus das sie für ihre Frau blablabla.

Frage lieber mal den Sachbearbeiter.

MondlichtMond  24.04.2018, 12:05
@Wippich

Du darfst ab 15 in einer BG leben aber nicht als Oberhaupt, sondern als Mitglied. Solange du deine 25 bist und ALG beziehst, wird dir vom Staat keine eigene Wohnung finanziert.

Eigentlich ja nicht. Normalerweise haben die auch eine Schweigepflicht. Außer man hat was unterschriebenen, dass es ihnen erlaubt.

AmirKhan9595 
Beitragsersteller
 24.04.2018, 18:47

Das denke ich mir auch die ganze Zeit