Estausstattung vom jobcenter?
Hello zusammen
Hoffe hier findet sich eine/r der sich mit dem Recht in dem Bereich auskennt.
Problem ist folgendes : Ich habe für meine Wohnung eine Erstausstattung beantragt welche abgelehnt wurde mit der Begründung das "nur bei ersteinzug eine Ausstattung geleistet wird"
Hab mir nun einen Termin bei einem Anwalt gemacht und möchte wissen ob sich dieser überhaupt lohnt.
Zu den Umständen : Ich zog im Dez. 2015 mit meiner damaligen Freundin zusammen und War zu dem Zeitpunkt arbeitslos und bezog alg1 und War bis zum zusammenzug noch/wieder bei meinen Eltern untergekommen (2jahre gemeldet)
Zum 1.08.2016 lief das alg1 aus und ich beantragte alg2 und eine Wohnung. Klappte alles soweit.
So..da ich in die Wohnung keinerlei Möbel oder dergleichen mitgebracht da ich ja aus dem Elternhaus kam und so gut wie alles meiner Freundin gehört müsste ich doch einen Anspruch haben ......oder nicht
Den Antrag stellte ich vor 9wochen...und hab jetzt wieder Arbeit seit . .vollzeit/super Lohn
Kp ob das irgendwie wichtig ist.
Wohnen War bzw ist dort absolut nicht möglich...ohne Bett und küche😅 Zudem habe ich das im Antrag explizit bemerkt das ich dort nicht nächtige und vor der Besichtigung eines Sachbearbeiters um Rückruf Bitte.
Was folgte War ein Brief das ich nicht angetroffen wurde...somit wurde das ganze nur um 1woche verzögert.
Nun...Einspruch mit Anwalt. ..oder in den sauren Apfel beißen und Küche auf raten kaufen?
5 Antworten
Erstaml ein paar andere fragen ,ahstdu den Antrag nachweislich abgebene. ( was soll alles im Behördendschungel verloren geht).
Man lässt sich prinzipiell nicht vom JC anrufen,denndann warst du nicht da und blabla,deswegen alles immer nur schriftlich,dann hast du auch was in der Hand.
Zu dem Rest hier ahtte jemand ein ähnliches problem:https://www.elo-forum.org/alg-ii-widerspueche-klagen/176344-brauche-hilfe-widerspruch-gegen-erstausstattungsbescheid.html ( aw können noch was dauern ,thread isterstgestern abend eröffnet wurden). Würdeauch sagen der erste Weg wäre ein Widerspruch auf den Ablehnungbescheid.
Vielelicht noch n interessantes Urteil: "
BSG Urteil vom 18.09.2008, Az. B 14 AS 64/07 R:
Zur Erstausstattung gehören sämtliche
Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein
menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind. Dabei ist das
Tatbestandmerkmal "Erstausstattung" nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt. Ursache kann hier u.a. Obdachlosigkeit, Brand, Trennung vom Partner oder Neugründung eines Hausstandes sein. Ob es sich um die 1ste oder xste Wohnung handelt, ist hingegen vollkommen unrelevant."
Ich danke dir
Auf Raten wirst du nichts bekommen, wenn du arbeitslos bist. Du hast einen Anspruch auf eine zweite "Erst"Ausstattung, da die Möbel deiner Freundin gehörten. Dasselbe ist z.b. wenn man wegen Trennung auszieht und keine Möbel hat, dann bekommt man noch mal eine Pauschale.
Du solltest Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, eigentlich geht das alles ohne Anwalt. Lad deinen Bescheid mal hier hoch: elo-forum.org
Auch dir Danke:) Ja natürlich geht es ohne Anwalt. . Der einzige Grund warum ich das tue ist dem ganzen Nachdruck zu verleihen ...mir Mittlerweile egal ob sinnvoll oder nicht da die Dame im amt mir so einige Steine in den weg legte.
Das Amt hat leider recht.Eine komplette Ausstattung steht nur denen zu,die eine Erstwohnung haben.Wichtige Dinge wie Bett,Kühlschrank und so kannst du beantragen da dies Dinge sind,die man ja braucht.Wenn das genehmigt wird,kaufst du dir die Sachen und reichst die Rechnungen beim Amt ein.Aber ich würde mir diesen Stress nicht antun und zu einem Händler gehen,der gebrauchte Sachen verkauft.Ist deutlich billiger,Stressfrei und die Sachen halten auch lange.
Den Antrag stellte ich vor 9wochen...und hab jetzt wieder Arbeit seit . .vollzeit/super Lohn
Verstehe ich das richtig, du willst einen Zuschuß vom Amt haben, obwohl du jetzt wieder Arbeit hast und gutes Geld verdienst?
Ok, Danke dir.
So habe ich das zumindest verstanden !!!
Konzato: es geht mir darum das ich zur zeit der Beantragung keinen Job hatte..nichtmal in Aussicht.
Und hätte ich diesen nicht bekommen hätte ich immer noch gewaltige Probleme.
Ich will einfach nur wissen ob es rechtens War oder nicht.
Denn hätte es mir zugestanden wäre es schön wenn das Amt mal paar drauf bekommt...umgekehrt funktioniert das ja auch bestens
Verstehst du richtig, das ist wieder so ein "steht mir zu"-Typ.
Du hast Arbeit und verdienst selbst Geld, warum soll der Staat dir Möbel schenken!?
Weil ich in der Situation War das es eben nicht so War mit der Arbeit und ein gewisses Recht auf bestimmte Dinge habe.
Selbst wenn, dann hattest du das Recht, das ist jetzt vorbei. Du bist in Lohn und Brot und kannst für dich selbst sorgen.
Ebend. .ich hatte es...und nur weil evtl jemand meinte aus Jux das ganze ablehnen zu müssen (was die ja gerne tun von zeit zu zeit) soll ich das einfach so hinnehmen? Auf mein recht verzichten?
Na klar...sollen die mal im Amt tun und lassen wonach ihnen ist
Na das sieht im alg 2 leider anders aus, wnen er Pecht hat kann es so gar sein,das er fast einen Mon ohne einen cent dasteht,das bei alg2 das Zuflußprinzip gilt. Wenn er den Job zb am 1.10 begonnen hat und sein gehalt am 29.10 bekommt.steht ihm für Okt kein alg2 zu, heißt er muss von dem alg2 für Sept ( alg2 wird im gegensatz zu Lohn und alg1 im vorausgezahlt) 2 Monate leben,wenn sb nicht gnädigt ist un ihm kein Darlehen gewährt.
Konzato...er hat die Frage etwas blöd geschrieben.Er hat den Antrag gestellt als er noch Arbeitslos war und wollte nur wissen was er für Möglichkeiten gehabt hätte,wenn er jetzt nicht den Superjob gefunden hätte