Termin Arbeitsvermittler trotz Erwerbsminderungsrente?
Folgendes Szenario Person A und B Bilden eine Bedarfsgemeinschaft, Person A bezieht ALG 2 und Person B bezieht volle Erwerbsminderungsrente.
Jetzt bekommt Person B einen Termin beim Arbeitsvermittler. Um zu klären ob das überhaupt nötig ist ruft Person B beim Jobcenter an die Dame hatte nur keine lust irgendwas zu erklären und meinte soll man sich halt krankschreiben lassen.
Wie ist das jetzt Person B bekommt diese rente ja weil sie nicht arbeiten kann. Bekommt man da überhaupt eine Krankmeldung?
8 Antworten
Bei Erwerbsminderungsrente ist das Jobcenter NICHT mehr Zuständig für Person B, sondern das Sozialamt. NUR das ges. Einkommen von Pers. B darf in der BG angerechnet werden, Arbeitsvermittlung und Meldepflicht entfällt beim JC.
Richtig.
genau das hab ich mir auch gedacht sie bekommt ja nicht umsonst rente
Kann es sein das deine Partnerin zwar eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt,diese aber nicht dauerhaft,sondern befristet gezahlt wird ?
Denn wenn sie die Rente dauerhaft bekommen würde,hat sie mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun,also bräuchte sie auch keiner Einladung folge leisten die vom Jobcenter kommt.
Solange die Rente nicht dauerhaft und voll bezogen wird,ist nicht das Sozialamt,sondern das Jobcenter für sie zuständig,dass ist zumindest meiner Ansicht nach so !
Demnach würde ich der Einladung folge leisten,wenn sie keinen wichtigen Grund hat und den Termin nicht einhalten kann,wenn sie derzeit nicht arbeitsfähig ist,muss sie auch keine Bewerbungen nachweisen,dann möchte man mit ihr ggf.über ihre weitere Zukunft mit ihr sprechen.
Der Ansicht von isomatte schließe ich mich an
Dreizeiler an diesen Arbeitsvermittler, dass man als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine volle Erwerbsminderungsrente beziehe und somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht und damit dieser Termin gestrichen werden muss.
Das reicht - und das muß die SB zwingend anerkennen.
Jetzt bin ich noch einmal fies - welchen GdB hast Du? Steht Dir der Mehrbedarf dafür zu ?
ich selbst beziehe alg2 habe nur einen GDB von 30 meine Partnerin hat einen GDB von 50 und die volle Erwerbsminderungsrente
Und wenn ich die Geschichte richtig verstehe, hat sie selbst überhaupt keine Ansprüche, sondern nur Du.
das a-amt lädt nur leute ein, die was von ihnen wollen. also hat Person B einen antrag bei diesem amt laufen. und daher sollte B den Termin durchaus wahrnehmen - oder den antrag zurückziehen.
In dieser Konstellation ist Person B Mitglied der BG. Und ist nachrangig "Anspruchsteller". Denn sein eigener Anspruch begründet sich nach SGB XII. Und als dauerhaft 100%ig Erwerbsgeminderter braucht er keine Termine bei einem Arbeitsvermittler wahrnehmen.
den antrag hab ich selbst gestellt meine partnerin soll jetzt zum amt
Person B hat doch mit der Rente den Beweis, dass sie krank ist.
Ist das dem JC bekannt?
Man kann sich mit solchen Fragen an eine ALG-II-Beratungsstelle wenden.
Ja das ist dem Jobcenter bekannt brauchen ja den Rentenbescheid zum Bedarf errechnen
Lies Dich da mal ein.
ICH würde ja den Rentenbescheid nochmals in Kopie zusenden - Unterlagen verschwinden im JC nämlic manchmal im Nirwana.
Als ich mich komplett abgemeldet habe (war persönlich im JC), wollte mic das JC nicht gehen lassen. Ich bekam 3- oder 4mal einen Weiterbewilligungsantrag zugeschickt. Nachdem ich dann meine Abmeldung das 3. Mal zugeschickt hatte und erneut einen Antrag zugeschickt bekam, schrieb ich einen bitterbösen Brief. Da stand u. a. drin: Sie sollten nicht immer nur die 1. Seite lesen. Seitdem habe ich Ruhe.
Die ist im Dezember 16 zum 4. mal befristet genemigt worden für 2 jahre