Provisionen zurück zahlen als Azubi?

4 Antworten

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Ich bin Ausbilder für kfm. Berufe. Diese Sache ist einigermassen komplex und ich habe jetzt mal meine Unterlagen zu rate gezogen und werde daraus auch nicht so wirklich schlau. Wenn es sich um eine normale Ausbildung im dualen System gehandelt hat, dann wäre allerhöchstens eine "freiwillige Zahlung" als "Motivationshilfe" möglich. ( Setzt voraus, dass der Lehrling noch keine 18 Jahre alt war und in einem offiziellen Ausbildungsverhältnis, dass in der Kammer eingetragen war) - Mit der Beendigung des Lehrverhältnisses ( Letzter Tag, also sprich: Mündliche Prüfung ) endet diese Angelegenheit ja komplett und wenn es im Anschluss zu einer freien Tätigkeit gekommen ist, dann hat das eine mit dem anderen nichts mehr zu tun. Also, eine detallierte Aufstellung der Forderung steht dir auf jeden Fall zu. In der nachfolgenden selbstständigen Tätigkeit liegt die Risikolast tatsächlich mit beim Unternehmer. Lange Rede kurzer Sinn: Ich würde mich mit der Angelegenheit an die Kammer oder an die zuständige Gewerkschaft bzw. einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden. Meine Meinung nach ist etwas derartiges im Ausbildungsrahmen im Zweifellsfall "sittenwidrig"

Lulu1920 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 14:40

Vielen Dank für die Antwort. Wenn das wirklich sittenwidrig sein sollte, dann hätte mir von Anfang an keine Provisionen bezahlt werden dürfen? Ich habe kein Gewerbe deswegen anmelden müssten, wir haben lediglich weniger Provisionsätze bekommen als ein Ausgelernter...

Vienna1000  18.06.2013, 14:52
@Lulu1920

So, wie das jetzt nach meinen Unterlagen zu dem Thema sehe: Jaein - Irgendwas als "freiwillige Leistung" zu zahlen ist möglich. Auch mit Regelmäßigkeit und diese Zahlung kann jederzeit eingestellt werden. Eine Leistungsrückforderung ist bei sowas aber nicht möglich.

Lulu1920 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 15:00
@Vienna1000

Was würde die Gesellschaft jetzt machen, wenn sowas nie vertraglich vereinbart worden wäre? Sprich der Azubi hat nie für so etwas unterschrieben? Haben die dann ne Chance des Geld wieder zu bekommen? Also ich werd wahrscheinlich schon mal ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt durchführen.

Vienna1000  18.06.2013, 15:33
@Lulu1920

Nein, haben die dann nicht. Vor allem dann nicht, wenn es sich um einen kammerkonformen Ausbildungsvertrag gehandelt hat. Dazu würde noch das Jugendarbeitsschutzgesetz kommen, wenn du da unter 18 warst.. ICH (!) würde folgendes machen: Denen zurückschreiben, dass es sich um einen Irrtum dort handelt. Du warst in einem ordentlichen Ausbildungsverhältnis - und nicht selbstständig tätig -, somit unterlagst du den entsprechenden rechtlichen Bedingungen. Bei den Überzahlungen handelte es sich um freiwillige Leistungen des Betriebs. - Und dann mal abwarten, ob da überhaupt noch irgendwas zurückkommt.

Für solche Fälle gibt es doch an für sich ein Stornoreservekonto um Ansprüche aus Stornos nach Ausscheiden des Vermittlers zu begleichen. Erst wenn dieses leer ist sollte man an dirch herantreten.

Die Länge der Stornohaftungszeiten sollte dir allerdings bekannt sein. Je nach Sparte und Laufzeit 12-60 Monate.

Die Gesellschaft muss ihren Anspruch nachweisen. Dem Grunde und der Höhe nach.

Lulu1920 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 16:52

Ja die Stornoreserve ist mir bekannt und ich hab auch in Lehrzeiten meine Stornos gezahlt, aber auch nur soviel wie ich wirklich bekommen habe und die Reservekonten bringen, laut meinen Kollegen, eh nichts. Aber mir gehts eigentlich darum, dass die Gesellschaft mehr Provisionen von mit fordern was ich letztendlich bekommen habe :P

kevin1905  18.06.2013, 17:52
@Lulu1920

Das Reservekonto ist nur gedacht für die Zeit NACH dem Ausscheiden. Während du noch tätig bist für ein Unternehmern werden die Stornos mit Neuprovisionen verrechnet.

Normal sollte man bei Stornos eine Schnellmeldung bekommen, allein um versuchen zu können den Vertrag zu retten oder umzustellen.

Schadenersatz kann nur in Höhe des tatschächlich angefallenen Schaden geltend gemacht werden. Mir leuchtet nicht ein, wie die Gesellschaft das begründen könnte, dass man mehr zurückfordert als ausgezahlt wurde.

Du kannst doch hoffentlich aufgrund Deiner Auszüge nachweisen welche Provisionen Du erhalten hast, oder? Du kannst natürlich auch nur Provisionen zurückerstatten, die Du erhalten hast - keinesfalls mehr.

Lulu1920 
Beitragsersteller
 18.06.2013, 14:38

Auf dem Gehaltszettel steht halt das Azubigehalt plus Provisionen direkt darunter, allerdings steht nicht detailliert welche Provision für welchen Vertrag. Aber die Gesellschaft will fast 2000 Euro von mir und soviel Provision habe ich als Azubi nie gemacht :(

Ich finds eh seltsam, dass ein azubi provision verdient. aber ich denke, dir bleibt nichts anderes übrig, als die provision zurückzuzahlen. warum solltest du denn jetzt mehr zahlen?