Stornohaftung und Rückzahlung bei Austritt?
ich bin seit 2016 in Ausbildung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen im Außendienst tätig. In den fast letzten 3 Jahren habe ich dementsprechend Provision für abgeschlossene Versicherungen erhalten. Nun werde ich das Unternehmen demnächst verlassen. Da ich eine Menge an Rentenversicherungsverträgen verkauft habe, stand mir ja eine Provision zu (65% i. H. v. von 12. Monatsbeiträgen). Jetzt wurde mir gesagt das ich eine Stornohaftung von 10 Jahren habe.
Meine Frage dazu ist: Sind nach §49 VAG nicht 5 Jahre Storno vorgesehen? 10 Jahre zulässig? Und muss ich auch für Storno haften obwohl ich Azubi war? Schließlich bin ich ja dann nicht mehr bei dem Unternehmen. Übrigens im Ausbildungsvertrag steht nichts drin.
5 Antworten
Für deine Tätigkeit als Azubi hattest du doch deine Azubi-vergütung.
Wenn du zusätzlich einen Provisuionsvertrag hattest, unterliegt dieser selbstverständlich der Stornohaftung.
Du sollst ja nicht, auf Teufel komm raus, Provisionen "verdienen" wenn du deine Kunden nicht richtig beraten hast. Außerdem gehen die Versicherer davon aus, dass du anschließend diese Verträge "umzudecken" versuchen könntest .
Die Rücklage für die Stornohaftung wird dir ja auch nicht vorenthalten, sonder du kannst sie nach Wegfall des Risikos ja immer noch auszahlen lassen.
Das VAG ist für dich in diesem Fall völlig irrelevant.
Der 49er VVG bezieht sich nicht auf Versicherungs- Azubis!
- Versicherungsvermittler sind gemeint -
Bei dir sind zig Punkte zu prüfen. Ich sage vorab, du zahlst keinen Cent zurück ;-)
Weitverbreitetet Irrglaube. Als angehende Kaufleute für Versicherungen und Finanzen erhält man zusätzlich zur Ausbildungsvergütung z.B. im Vertrieb die Chance auf zusätzliche leistungsorientierte Bezahlung.
Trotzdem ist im Zweifelsfall nachzuweisen, dass die Verträge "selbstverschuldet" gekündigt wurden. Und im Regelfall ist das schlichtweg nicht so. Die Kündigung solcher Verträge resultiert nicht aus der Unzufriedenheit mit einem längst ausgeschiedenen Azubi sondern meist mit der Unzufriedenheit mit dem Programm bzw. Versicherungsgeber selbst. Und dann tritt Stornohaftung nicht Kraft.
Also. Ich sehe das wie folgt - Der Grund, weshalb die Provisionen zurückfordern werden können ist dass gemäß Auszahlungsregeln (die ich bei dir nicht kenne) die Provisionen vorschüssig geleistet werde. In der Vereinbarung wird der Stornohaftungszeitraum, bestimmt. Die Provisionsauszahlung erfolgt mit der Bedingung, dass es in diesem Zeitraum nicht zur Stornierung des Vertrages kommt. Für den Fall, dass ein Vertrag in der vereinbarten Zeit beendet wird, hat der Mitarbeiter - unter Umständen anteilig! - keinen Rechtsanspruch mehr .... Grundsätzlich gelten 60 Monate. Sind 10 Jahre vereinbart, so würde ich wage behaupten, dass diese von dir akzeptiert wurden und somit auch gültig sind...
-> Zu klären ist dann allerdings, wer die Stornierung zu verantworten hat. Und dort ist der Knackpunkt.
Vor Jahren gab es mal eine EUGH Entscheidung. Zu einem etwas anderen Fall, allerdings mit der Thematik geknüpft. Heißes Pflaster seitdem - sollte es dazu kommen, würde ich an deiner Stelle erstmal widersprechen und im Zweifelsfall klagen...
Nach §34 GewO in dem die Zugangsregelungen für Finanzvermittler verankert wurden, ist festgehalten, dass eine ganzheitliche Beratung *mit* Vertragsabschluss durch den Auszubildende nicht gestattet ist. - GILT FÜR AZUBIS FINANZEN. Für Azubis Versicherungen gilt jedoch nach §34 GewO ff, dass der Azubi über die erforderliche Qualifikation, nicht aber über einen Sachkundenachweis, verfügen muss. Die Beurteilung ob die Qualifikation vorhanden ist obliegt dem Arbeitgeber und ist nicht sanktionsbewehrt. - Er ist Angestellter. Somit darf er vermitteln. Somit ist auch die Provision rechtens.
Die Gesetzeslage hat sich diesbezüglich meines Wissens nach seit 2013 (?) nicht geändert....
Mir wurde vor kurzem eine Erklärung ausgehändigt die ich unterschreiben sollte in der steht folgendes:
Ich wurde darauf hingewiesen, dass aus Anlass meines Ausscheidens aus den Diensten der XXXXXX möglicherweise Rückzahlungen an die XXXXXX zu leisten sind die 1. aus Provisionslastschriften für Versicherungsverträge, für die ich die Gutschrift während des Bestehens des Berufsausbildungsverhältnisses im Voraus erhalten habe. 2. aus nicht oder nicht in voller Höhe zustehenden Sonderzahlungen (Urlaub-/Weihnachtsgeld) resultieren können.
Unten drunter ist dann ein Unterschriftsfeld. Wenn ich also nicht unterschreibe müsste ich ja nichts zurückzahlen richtig?
In den fast letzten 3 Jahren habe ich dementsprechend Provision für abgeschlossene Versicherungen erhalten...
Und muss ich auch für Storno haften obwohl ich Azubi war?
wobei du ohne Sachkundeprüfung selbstständig überhaupt keine Versich.verträge abschließen kannst; will heißen: ein anderer Vermittler hat deine Verträge unterschrieben und du nur evtl. "mit unterschrieben"!?
Also ist in erster Linie ist dein Mentor bzw. Ausbilder haftbar für diese Verträge in der Ausbildungszeit, also auch für die Stornohaftung!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
genau so ist es! Prov.-Zahlung an Azubis sind eh verboten und verstoßen gegen den Tarifvertrag.
Völliger Quatsch. Provisionen für Azubis verstoßen schlichtweg nicht gegen den Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung insofern diese dort geregelt sind. Provisionen für Azubis unterliegen ausdrücklich z.B. der Sozialversicherung und Lohnsteuer.
na du schreibst es doch (fast) selbst ;-)
Nochmals....
Der Tarifvertrag sieht keine Prov.Zahlung vor. In dem Vertrag wird eine Ausbildungsvergütung geregelt, keine Provisionszahlung.
Man kann das ganze durch eine "Erweiterung" umgehen und dem Azubi Anreize schaffen. Beispielsweise mit einer "Betriebsvereinbarung" . In dieser können natürlich verschiedene Punkt festgelegt werden.
Du darfst eine Betriebsvereinbarung nicht mit dem Tarifvertrag gleichstellen. Das sind zwei verschiedene Dinge. Zwar wird die Betriebsvereinbarung Bestandteil des Arbeitsvertrages, jedoch ersetzt sie niemals den Tarifvertrag.....
Das Sozialversicherungsrecht , bzw. das Steuerrecht haben hiermit auch wenig zu tun . (auch wenn dein Hinweis auf die Abführung richtig war.)
Provisionen für Azubis unterliegen ausdrücklich z.B. der Sozialversicherung und Lohnsteuer.
Kann ich mir aber in der Praxis nicht vorstellen - denn dann müßten ja die Sozialversich.beiträge im Stornofall an den Azubi zurückerstattet werden! Und Sozialversich.beiträge werden aber niemals rückerstattet!!!
Selbstverständlich ergibt sich bei der Rückzahlung von regelmäßigen Provisionen eine Steuererstattung. Inwiefern diese entsprechende Posten betreffen - auch das übersteigt unser Wissen - erfragen wir gerne, wenn wir uns nächste Woche mit Partnern einer großen blauen Versicherungsfirma treffen.
Habe auch nichts von einer Steuererstattung geschrieben, sondern von den Sozialversicherungsbeiträgen - oder ist dies bei dir dasselbe??? Lesen sollte man können :-((
Auch wir haben im vorangegangenen Kommentar nicht über Sozialversicherungsbeiträge gesprochen. Lesen sollte man können ;)
Wurde denn für dich evtl. ein Stornoreservekonto angespart???
Du solltest dir einfach mal die "Allgemeinen Vertragsbestimmungen" aushändigen lassen um die bestehenden Unklarheiten zu beseitigen!
ob das als Azubi zulässig ist, würde ich mal anzweifeln & nötigenfalls die IHK fragen als zuständige Stelle.
Gibt es zur Ausbildungsvergütung noch Provisionen ?
Wenn die Leute vernünftig sind, werden sie alle dubiosen Riester-Rürup-Renten stornieren, da diese auch angerechnet werden in den meisten Fällen
Wir sind gegen alles versichert, nur nicht gegen Versicherungsvertreter
Aber als Azubi ohne Sachkundeprüfung darf er/sie doch selbsständig gar keinen Versich.vertrag vermitteln! :-((
Ergo kann er/sie auch gar nicht haftbar sein für ein Storno...