Azubi Unfall mit Firmenwagen?
Hey Leute,
ich mach eine Ausbildung zum Automobilkauffmann und habe mit einem Verkäufer Autos gewaschen und umgeparkt. Bin dann ein Gebrauchtwagen ( nicht angemeldet) gefahren Rückwärts, dass PDC funktionierte nicht und bin auf ein anderes drauf gefahren. Der Schaden war nicht so schlimm also bei dem Fahrzeug was ich gefahren bin ganz leichter Kratzer an der Stoßstange hinten und dass andere Auto wurde direkt dann am nächsten Tag verkauft. Nun das Fahrzeug wo ich gefahren bin meinte der Meister er regelt es mit dem Lackierer ich soll mir keine Sorgen machen. Jedoch rief mich die Chefin und sagte mir was ganz anderes, zunächst einmal, dass der Meister zu ihr meinte es wird schwer das Auto einfach so zu richten und eventuell müsste man dies über die Versicherung machen. Die Versicherungen bei uns haben eine SB von 1000€ ich verdiene nicht einmal so viel.
Nun die Frage, haben die das Recht mir die SB anzuhängen ? Muss ich es als Azubi zahlen ? Bin ich da nicht während der Ausbildung nicht versichert??
6 Antworten
Wenn du das Auto wegfahren solltest, war der Unfall unternehmer risiko und die SB trägt die Firma
Hast du dich eigenmächtig da rein gesetzt und den Schaden verursacht, war das grob fahrlässig und die könnten den ganzen Schaden von dir fordern...
Wenn die Firma dich die Fahrzeuge bewegen lässt, gehen Schäden zu ihren Lasten.
"Grobe Fahrlässigkeit" ist einem Azubi kaum anzulasten.
Du bist versichert, ich denke nicht, dass die eine Selbstbeteiligung von dir verlangen können! Das ist halt das Risiko des ausbildenden Betriebs, dass ein Azubi auch mal was beschädigen kann! Beim Bäckerlehrling ist es halt ne Charge Brötchen oder ne Torte, bei Dir halt ne Beule! Dass die eine SB von 1000€ vereinbart haben war ja die Entscheidung des Autohauses und nicht deine.
Zwei Punkte könnten Dich aber möglicherweise in Schwierigkeiten bringen:
1. Falls Dein Handeln als grob fahrlässig eingestuft würde, weil du etwa gar nicht nach hinten geschaut hast beim Zurücksetzen und nur auf das Piepen der PDC gewartet/vertraut hast. Wenn du dich aber lediglich verschätzt hast oder was übersehen hast, bist du denk ich aus grober Fahrlässigkeit raus... (denk mal darüber nach...)
2. Falls in deinem Arbeits-/Ausbildungsvertrag was von 1000€ SB steht - wobei ich gar nicht weiß, ob das rechtlich haltbar wäre, die SB auf Mitarbeiter abzuwälzen - ich denke eher nicht.
Hat die Chefin denn direkt gesagt, dass du die SB übernehmen sollst? Das wird aus deiner Aussage nicht deutlich... Vielleicht sollte das auch nur n Schuss vor den Bug sein, dass du vorsichtiger sein sollst!
T3Fahrer
In der Annahme, dass der Schaden im Rahmen der Tätigkeiten deiner Ausbildung entstanden ist, haftest du bei leichter Fahrlässigkeit (mehr kann ich nicht erkennen) nicht.
Ab mittlerer Fahrlässigkeit würdest du auch nur anteilig haften. Erst bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz voll.
Gegenfrage: Hattest du den Auftrag den Gebrauchtwagen zu fahren?
Auch kann ich deinen Hinweis nicht nachvollziehen:
habe mit einem Verkäufer Autos gewaschen und umgeparkt.
Ist dies überhaupt die Aufgabe eines Automobilkaufmannes?
Meiner Meinung nach hat dies mit dieser Ausbildung nicht das geringste zu tun.
Wenn du ohne Auftrag mit den Fahrzeugen herumgefahren bist, dann kann man dich auch mit in die Haftung nehmen.