Stornohaftung und Rückzahlung?
Hallo Leute,
ich bin seit 2016 in Ausbildung als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen im Außendienst tätig. In den fast letzten 3 Jahren habe ich dementsprechend Provision für abgeschlossene Versicherungen erhalten. Nun werde ich das Unternehmen demnächst verlassen. Da ich eine Menge an Rentenversicherungsverträgen verkauft habe, stand mir ja eine Provision zu (65% i. H. v. von 12. Monatsbeiträgen). Jetzt wurde mir gesagt das ich eine Stornohaftung von 10 Jahren habe.
Meine Frage dazu ist: Sind nach §49 VAG nicht 5 Jahre Storno vorgesehen? 10 Jahre zulässig? Und muss ich auch für Storno haften obwohl ich Azubi war? Schließlich bin ich ja dann nicht mehr bei dem Unternehmen. Übrigens im Ausbildungsvertrag steht nichts drin.
3 Antworten
Hier geht wahrscheinlich eine Menge durcheinander.
Die Versicherung fordert doch nur einen Teil der Provision zurück (Storno) wenn der Vertrag gekündigt wurde (lassen wir mal Beitragsfreistellung, Beitragsherabsetzung usw. außen vor). Davon ist aber doch gar nicht die Rede. Und ja, es gibt inzwischen Gesellschaften und Traife da beträgt die Storohaftungszeit in der Tat 10 Jahre.
Aber, Du als Azubi hast doch die Verträge alsm rmittler sowieso nicht unterschrieben oder ? Das darfst Du ja ohne Sachkundenachweis gar nicht.
Worüber wir hier reden ist doch etwas ganz Anderes. Die Dir ausgezahlte anteilige Provision (übrigens sehr interessant: 65% von 12 MB, wer hat denn den Löwenanteil der Prov. kassiert) kann u.U. von Deinem Arbeitgeber (demnächst zukünftigen Arbeitgeber) in Teilen zurück gefordert werden wenn der Vertrag in der Stornohaftungszeit gekündigt wird. Das muss aber in Deinem Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag geregelt sein. Auch könnte Dein Arbeitgeber unabhängig von der vertragsgemäßen Sornohaftungszeit und -summe eine interne Stornoreserve für "Deine" Verträge führen, welche dann erst nach Ablauf der Stornohaftungszeit (welche 10 Jahre betragen kann aber nicht muss) an Dich ausgezahlt wird.
Also, wenn Du die Verträge offiziell nicht vermittelt hast (was ich mir nicht vorstellen kann) und in Deinem Arbeitsvertrag oder sonstwo nichts geregelt ist, würde ich mal sagen, da bleibt Dein Arbeitgeber auf einem eventuellen Storno sitzen und kann Dir diesen nicht in Rechnung stellen, auch nicht anteilig.
Hier gehts um eine Mindeststornohaftung.
Das war als verbraucherschutz gedacht, damit der Vermittler beim Wechsel nicht den Altvertrag kündigt und einen neuen Abschließt (für den für den Kunden wieder Gebühren fällig werden).
Früher war es oft üblich, dass die Stornohaftung weg war, wenn die Provision durch die Beiträge wieder eingenommen wurden.
Ob du haften musst kommt auf den Vertrag an. Es gibt ja die Provision meistens "obendrauf" zum Ausbildungsgehalt. Da dürftest du ganz normal dafür haftbar sein.
Aber: nur weil du eine Gesellschaft verlässt musst du keine Provisionen zurückzahlen. Erst wenn diese Verträge gekündigt werden (Leistungsfälle und dergleichen außen vor).
Nun, das sind extrem verzweigte Fragen.
Wäre da ein Rechtsanwalt nicht eine gute Wahl?
Ich weiß ja nicht, um welche Summen es geht.
Aber das überlasse ich deiner Einschätzung.