Problem Zebrastreifen

9 Antworten

Wenn für dich erkennbar ist, dass der Fußgänger über den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen im all. Sprachgebrauch) gehen will, musst du anhalten, ansonsten droht eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige (s.a. aktuellen Bußgeldkatalog http://www.bussgeldkatalog.de/fussgaengerueberweg/)

Wenn die Kollegen dir aber nicht nachgefahren sind (Umdrehen sollte ja eig. kein Problem sein) denke ich nicht, dass da was nachkommt.

Wenn doch, dann ist es wie schon gesagt schlimmstenfalls eine Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeige,, Bußgeld 80 Euro, 23,50 Euro Auslagen und Gebühren und 1 Punkt... aber wie gesagt, sollte nichts nachkommen...

Kaya2130 
Beitragsersteller
 21.04.2015, 18:19

Umdrehen war keinesfalls ein Problem zu dem bin ich kurz hinter dem Zebrastreifen auf einen Parkplatz gefahren da ich jemand abholen musste . Da hätten sie mich ja direkt dort abfangen können .

Die 20 m glaube ich Dir angesichts Deiner Schilderung nicht. Wenn in Gegenrichtung drei Autos schon gestanden haben, war denen klar, dass der Mensch über den Zebra wollte. Und keine drei Autos in D. halten vor einem Z., wenn ein Fußgänger 20 m vom Z. entfernt ist. Das wäre albern. Ws Du zu erwarten hast, weiß ich nicht. Die Polizei kann Dein Kennzeichen notiert haben und den Vorfall melden; ganz einfach. Welche "Zeichen" hätten sie Dir denn noch geben sollen? Rauchzeichen, Hupen, Blaulicht? Du scheinst Mist gebaut zu haben. Merk' Dir das für's nächste Mal, und gut ist es.

Kaya2130 
Beitragsersteller
 21.04.2015, 18:04

Er war noch sehr weit weg von dem Bordstein ich kann nicht genau sagen wie viel m hatte ja kein Maßband dabei . Die gegenüber von mir haben erst angehalten als ich schon vorbei war .

Wenn er soweit vom Zebrastreifen weg war, und du langsam gefahren bist, so dass du jederzeit hättest anhalten können, brauchst du dir keine Gedanken machen. Du hast ihn ja nicht gefährdet in dem Moment.

Fußgängerregel : Bis an die Gehwegkante und links und rechts schauen .

Allein diese Haltung sollte dem Autofahrer zeigen : 0h da möchte jemand herüber ! Das erkennt man und gewährt dann die Passage.    ... Raten wo der Fußgänger hin will , muß man nicht .

Kaya2130 
Beitragsersteller
 21.04.2015, 18:05

Also er war noch weit weg vom Bordstein hätte er diese Geste gemacht wäre ja klar gewesen das er rüber will dann muss man natürlich anhalten

Eigentlich wird geraten anzuhalten, aber wenn du das mal machst ist das eigentlich nckht schlimm, aber das Argument, man sieht nicht wo er hinlaufen will, zählt nicht. Ich glaube trotzdem nicht dass du Ärger bekommst, aber die Polizei kann schließlich schlecht mit schlechtem Benehmen vorweg gehen :D

Dommie1306  21.04.2015, 18:11

Das ist mal gut falsch... wenn nicht erkennbar ist, ob jemand über den Zebrastreifen will, ist es gar nichts, nicht mal schlechtes Benehmen. Ansonsten ist es eine Verkehrsordnungswidrigkeit, welche eine Anzeige nach sich zieht. http://www.bussgeldkatalog.de/fussgaengerueberweg/