Überholen einer Schlange am Bahnübergang
Hallo,
folgende Situation mit der Frage ob das tatsächlich erlaubt ist: nehmen wir an da ist ein Bahnübergang auf einer Hauptstraße der alle paar Minuten zu geht. Vor dem Bahnübergang kommt eine Querstraße auf die Hauptstraße. Ein Stück vor der Querstraße exisitiert ein Zebrastreifen. Also Reihenfolge: Bahnübergang - Querstraße - Zebrastreifen.
Nun gibt es immer sehr viele Autofahrer die links an der langen Warteschlange (bei geschlossener Bahnschranke) vorbeifahren (quasi in den Gegenverkehr) um links in die Querstraße einzubiegen.
Frage: Dürfen die das?
Frage: Wenn die 1. mit ja beantwortet wird: in welcher Geschwindigkeit? Mir kommt sie immer etwas hoch vor - auch für die Autofahrer die aus der Querstraße nach rechts abbiegen - deren Spur also von den Überholern benutzt wird.
Frage: Was ist die Konsequenz für Fußgänger? Immer wieder werden Fußgänger auf dem Zebrastreifen von diesen Fahrern übersehen und fast über den Haufen gefahren. Gilt der Zebrastreifen für diesen Überholer denn nicht? Und wenn doch: würde eine Anzeige dieser Fahrer etwas bringen oder bringt es in unserem Rechtsstaat nur etwas wenn der Fußgänger (oder vielleicht auch noch ein Kind) angefahren wurde?
Grüße
7 Antworten
Zu 1.:
Grundsätzlich ja, wenn dabei alle Vorschriften, Ge- und Verbote beachtet werden.
- Es darf niemand behindert oder gefährdet werden.
- Der gesamte Überholvorgang muss überschaubar sein.
- Es darf keine durchgezogene Linie überfahren werden.
Zu 2.:
Die Geschwindigkeit darf nur so hoch sein das auch bei einem plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervortretenden Fußgänger angehalten werden kann. Das würde aber bedeuten das der Überholvorgang relativ lange dauert wodurch wiederum der mögliche Gegenverkehr behindert werden könnte.
Zu 3.:
Das ist der Punkt der hier ein Überholen definitiv verbietet.
Im § 26 StVO Fußgängerüberwege heißt es:
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
Aus diesem Grund ist der gesamte Überholvorgang nicht erlaubt weil er dann auch zwangsweise im Bereich des Fußgängerüberwegs stattfindet.
Es sind also eine ganze Reihe von Voraussetzungen zu beachten.
Natürlich kann man Fahrzeugführer die das ignorieren auch anzeigen. Für eine Ahndung muss aber der Fahrer eindeutig ermittelt werden, denn der stimmt ja nicht immer mit dem Halter überein. Und das dürfte hier schwierig wein aus diesem Grund werden Anzeigen wegen geringfügigen OWi meist eingestellt.
Dann ist man im Bereich einer Straftat (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).
Wenn man das Auto ausfindig machen kann dann wird der Anfangsverdacht sicher auf den Halter fallen, hat der ein Alibi dann wird er natürlich auch zum Fahrer befragt werden. Dann ist er Zeuge und muss (spätestens vor Gericht) aussagen.
Zu 1) Zitat aus §19 StVO:
"Fahrzeugführer dürfen an Bahnübergängen (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße) Kraftfahrzeuge nicht überholen."
Zu 2) hinfällig
Zu 3) Überholen am Zebrastreifen ist genauso verboten.
Anzeigen kann man immer - da reicht auch der Verstoß ohne das jemand verletzt wurde. Ob dabei was rauskommt steht auf einem anderen Blatt
"Fahrzeugführer dürfen an Bahnübergängen (Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße) Kraftfahrzeuge nicht überholen."
Es wird nicht verbotenerweise auf dem Bahnübergang überholt sondern vor ihm.
Zu 3) Überholen am Zebrastreifen ist genauso verboten.
Da stimme ich Dir zu.
Zeichen 151, 156 bis einschließlich Kreuzungsstück von Eisenbahn und Straße
Beudeute für mich: Ab Zeichen xyz bis zum Bahnübergang herrscht Überholverbot. Die Zeichen kann man leicht ergoogeln.
Ergo: Vor dem Bahnübergang herrscht Überholverbot... Ist in meinen Augen unmissverständlich.
PS: Beide Zeichen stehen ca. 240m vor dem Bahnübergang...
Also gilt wohl ab 240m vor dem Übergang Überholverbot. Wie jetzt die genaue Situation vor Ort ist bleibt aktuell ein Geheimnis.
Wenn also der Fußgängerüberweg in Richtung Bahnübergang nach Zeichen 151, 156 ist wäre es Überholverbot... Davor logischerweise nicht (wenn nicht noch andere Beschränkungen gelten)
Mehli85 ist zuzustimmen. DH.
Wenn da eine Linksabbieger-Spur wäre, dürften die das (also ein Stück auf die Gegenfahrbahn geraten, um die Linksabbiegerspur zu erreichen). Ist da keine, müssen alle in der Schlange warten. Und der zebrastreifen gilt natürlich für alle (aber ein fußgänger muss auch selber aufpassen, und darf sich nicht drauf verlassen, dass alle korrekt fahren. Wenn was passiert ist, wird auch was passieren, vorher meist nicht. In manchen Orten kann man "Schwachpunkte" melden und dann wird da mal kontrolliert, frag mal bei Euch nach (örtliche Presse oder Ordnungsamt).
hallo
ohne zu gefährden !! darfst du vorbeifahren und links abbiegen !! ruhender verkehr kann nämlich nicht überholt werden , sondern nur vorbeigefahren werden
gruss mike
ruhender verkehr kann nämlich nicht überholt werden , sondern nur vorbeigefahren werden
Es handelt sich hier nicht um ruhenden Verkehr sondern um verkehrsbedingt wartende Fahrzeuge - und diese werden dann auch überholt.
verkehrsbedingt ruhender verkehr um genau zu sein
Auch bei "verkehrsbedingt ruhendem Verkehr" (den es so aber gar nicht gibt) ist es ein Überholen. ;)
man kann stehende fahrzeuge nicht überholen ! aber egal
Crack und Eichbaum liegen richtig. Vorbeifahren kann man nur an einer Fahrbahnverengung, an Hindernissen auf der Fahrbahn oder an freiwillig haltenden Fahrzeugen (siehe § 6 StVO). Jedes andere Passieren eines Fahrzeuges, etwa eines verkehrsbedingt wartenden Fahrzeuges, ist ein Überholvorgang.
Lektüre für maikel:
http://www.rechtslexikon.net/d/ueberholen/ueberholen.htm
Unter Überholen versteht man denjenigen Verkehrsvorgang, bei dem ein Fahrzeug an einem anderen, das sich in derselben Richtung fortbewegt, vorbeifährt. Wenn das andere Fahrzeug hält oder, nachdem es an den Bordstein herangefahren und unmittelbar vor dem Stillstand ist, einem haltenden Fahrzeug praktisch gleichsteht, spricht man von Vorbeifahren, außer wenn nur verkehrsbedingt kurz gehalten wird. Kein Überholen ist auch das Aneinandervorbeifahren im Mehrreihenverkehr, soweit dieser erlaubt ist, ...
Allerdings scheint es in der Tat früher so gewesen zu sein, wie maikel meinte. ;)
- und 2. innerorts überholen darf man, wenn man die zulässige höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet und dabei nicht die weisse mittellinie überfährt.........
drittens:. zebrastreifen hat immer vorrang.
Zu 1. und 2.:
Das ist nicht ganz richtig ausgedrückt. Überholen darf man grundsätzlich immer und überall, sofern es nicht durch besondere Verkehrsregeln oder aufgrund von entsprechenden Verkehrszeichen verboten ist.
Das aber ist hier der Fall. Ab dem Zeichen 151 ("Bahnübergang") ist das Überholen gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 StVO verboten.
klar darfste innerorts nur innerhalb der linie überholen und auch nur, wenn die höchstegeschwindigkeit nicht überschrittten wird!
Hallo,
sehr interessante Aspekte, danke.
Wegen der Anzeige eine Frage: nehmen wir an ein Kind wird angefahren auf dem Zebrastreifen und das Auto fährt weg. Wird das dann auch nicht weiter geahndet wenn man keine Beschreibung des Fahrers liefern kann und der Fahrzeughalter behauptet, dass er nicht gefahren ist?
Grüße