fahrerflucht trotz Unwissenheit?

16 Antworten

Auf parkplätzen gilt erhöhte Aufmerksamkeit. An der hast du es offensichtlich fehlen lassen, da du trotz Blendung quasi blind weitergefahren bist und nicht sofort angehalten hast. Und das an einem Zebrastreifen! Das ist grob pflichtwidrig und an deiner Schuld besteht kaum ein Zweifel. Komm bloß nicht auf die Idee, vor Gericht auch noch deine "Unwissenheit" in den Vordergrund zu schieben. Gerade die macht es eher noch schlimmer...

Auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort steht Geldstrafe bis 3 Jahre Gefängnis...

Dumm gelaufen ! Es ist ganz gleich, ob geblendet wurde oder nicht. Du hast stets bremsbereit zu sein und dich den Straßen- und Witterungsbedingungen anzupassen. Außerdem sollte man in dieser Jahreszeit ohnehin vorsichtig fahren, da die meisten Fußgänger dunkle Kleidung tragen. Das gilt vor allem für Helden, die sich in der Probezeit befinden.

Du hast nicht mitbekommen, daß du einem Fußgänger über den Fuß gefahren bist? Unglaubwürdig. Und das wird dein Problem sein. Wenn man geblendet ist und nicht sehen kann, kann man auch nicht losfahren. Da bleibt man stehen, bis man wieder was sieht.

Anonsten setzt Fahrerflucht, korrekt "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" Vorsatz voraus. Wenn man einen Unfall nicht bemerkt, kann man keine Fahrerflucht begehen - aber ob dir ein Richter glaubt, daß du den Fußgänger nicht gesehen hast, wenn er praktisch vor dir stand, bezweifle ich. Und wenn du quasi blind bist, darfst du eben nicht losfahren.

Keiner von Euch hat bislang erwähnt, dass der Fussgänger jedoch zumindest mit einer Teilschuld mit drin hängen "kann".

Nämlich dann, wenn das Gericht der Auffassung ist er hätte sich vor überqueren der Straße auch vergewissern sollen dass Autos anhalten. Ein Zebrastreifen priorisiert korrekterweise Fußgänger zum überqueren der Straße, ein Freifahrtschein ist es deswegen aber auch nicht. Hat man uns allen doch immer so beigebracht, oder nicht? Vor dem überqueren der Straße schauen und sicherstellen, dass das Auto auch an hält.

Bitterkraut  03.02.2015, 14:04

das ist richtig. Hier gehts aber um Fahrflucht. Um unerlaubtes Verlassen des Unfallortes und nicht darum, wer Schuld ist am Unfall. Das ist ne andere Baustelle. Auch, wenn ich unschuldig bin an einem Unfall, darf ich den Unfallort nicht verlassen.

Parhalia  03.02.2015, 14:57
@Bitterkraut

Und wie u.A. auch ich in meiner Antwort zumindest theoretisch erwog, ist ( ugs. ) Unfallflucht nur dann ein Straftatbestand, wenn Der Delinquent das Gericht nicht davon überzeugen könnte, es wirklich ( nachvollziebar ) nicht bemerkt haben zu können. Wie gesagt, es sind rein theoretische Gedankenansätze, wie sie u.A. auch @theGrow in seiner Antwort zumindest als möglich erwog.

JotEs  04.02.2015, 10:25
@Parhalia
Auch, wenn ich unschuldig bin an einem Unfall, darf ich den Unfallort nicht verlassen

Es sei denn, du bist kein Unfallbeteiligter im Sinne des § 142 Abs. 6 StGB. Das ist dann der Fall, wenn dein Verhalten nicht zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

Parhalia  03.02.2015, 13:41

Warst' eine Minute schneller fertig mit Deiner Antwort als ich...😉

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