Fußgänger VS PKW - Wer hat hier Vorrang?

Verkehrssituation - (Auto und Motorrad, Verkehr, Straßenverkehr)

7 Antworten

Wenn der Autofahrer abbiegt, muss er Fussgänger und RAdfahrer, die geradeaus weitergehen wollen, passieren lassen.

Du hast in dem Bild als Fußgänger gegenüber dem abbiegenden PKW Vorrang. Ergibt sich aus §9 Abs. 3 StVO:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,
Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann,
wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die
gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist
besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Fußgänger haben immer Vorrang!

Pfiffikussi  06.12.2017, 07:34

Lachnummer des morgens...und der Autofahrer soll immer bremsbereit sein, wenn die Fußgänger wie die Hühner über die Straße laufen....

dissonanz666 
Beitragsersteller
 06.12.2017, 07:38
@Pfiffikussi

Ja, das muss er. Es laufen nämlich nicht nur Erwachsene auf der Straße. Auch im Dunkeln.

FouLou  06.12.2017, 08:06
@Pfiffikussi

In dieser Situation muss man mit Fussgängern oder Radfahrern rechnen die die Strasse kreuzen. Wären dort Ampeln hätten der Autofahrer und der Fussgänger sehr wahrscheinlich beide grün gehabt.

Daher geht es nicht darum das fussgänger wie die Hühner über die Strasse laufen sondern das Autofahrer auchbgerne mal blind durch die Gegend fahren.

Topotec  06.12.2017, 08:17
@FouLou

Pfiffikussi, hier geht es um keine Lachnummer, denn du hast völlig recht, Autofahrer müssen jederzeit bremsbereit sein, insbesondere für Fußgänger! Und auch auf z.B. einer Landstraße mit 100 muss man mit diversen Dingen wie Fußgängern oder auch mal Hühnern rechnen und entsprechend reaktionsbereit sein! Nur weil alles aufs Auto ausgelegt ist, haben Autofahrer kein absolutes Recht auf freie Fahrt ohne Kompromisse!

Wenn ein Fahrzeug abbiegt (in deinem Beispiel also von der durchgehenden Straße aus in die Seitenstraße fährt), sollte der Fahrer den Fußgängern Vorrang einräumen.

§ 9 Abs. 3 Satz 3 StVO:

"Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."

Ich würde trotzdem vorsichtig sein, denn man kann bei so einer Gelegenheit zwar im Recht aber auch lange tot sein.

Der Fußgänger hat Vorrang - wird aber gerne mal übersehen. 

Habe vor ein paar Jahren in einer ähnlichen Situation einen (wie von dir eingezeichet) entgegenkommenden Radfahrer komplett übersehen (kein Licht, dunkle Kleidung). Konnte noch bremsen - und her hat sich massiv aufgeregt... 

Kein Radweg, kein kombinierter Rad-/Fußweg, kein Licht... Klassischer Kandidat für "er hatte Vorfahrt" auf seinem Grabstein.