Mit dem Fahrrad auf dem Zebrastreifen angefahren wurden....
Ich wurde angfahren, als ich auf dem Fahrrad den Zebrastreifen überquerte...ich weis dass man dies nicht darf , aber es ist nunmal passiert...als ich die erste Seite überquerte, hielt die Frau selbstverständlich an, da ich auch nicht zu übersehen war....auf der anderen hälfte des Streifens kam ein Auto angefahren.... ich war schon auf dem Zebrastreifen drauf und er ist mir mir mindetens 35-40 Kmh entgegen gekommen , er war auch definitiv zu schnell unterwegs was auch die Zeugen mir sagten nach dem Unfall ....er hat nicht angehalten und mich umgefahren... ich wurde gegen die Widnschutzscheibe geschleudert und die ist dann auch völlig eingeschlagen gewesen und ich flog auch noch ein par mal durch die Luft... 20 Meter hinter dem Autofahrer fuhr eine Frau im Auto , sie hat mich auch gesehen ( der der mich angefahren hat hat gesagt er konnte mich nicht sehen) ...Ich bin mit einer 7-8 Centimeter großen Platzwunde (der Arzt meinte es ist schon was schlimmeres) davon gekommen....Wer trägt die Schuld ? Hab ich ein Recht auf Schmerzensgeld? Bezahlt meine Versicherung das Auto von dem Mann? Wenn ich Schuldig bin sehe ich das natürlich ein ....Ich stand weder unter Alkohol oder sonstigen anderen Drogen.....
6 Antworten
Die Schuld hast erst einmal allein Du, weil Du als Radfahrer auf dem Zebrastreifen keinerlei Vorrechte gegenüber dem durchgehenden Verkehr hast, also nur fahren darfst, wenn dort keine anderen Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, denen Du die Vorfahrt nehmen könntest.
er ist mir mir mindetens 35-40 Kmh entgegen gekommen , er war auch definitiv zu schnell unterwegs
Die Aussage ist widersprüchlich, denn 35-40 km/h sind ja innerörtlich erlaubt, also nicht zu schnell, und eine 30er-Zone war es offensichtlich nicht, denn darin gibt es keine Zebrastreifen.
Schmerzensgeld wirst Du deshalb sicher nicht bekommen und wenn Du eine private Haftpflichtversicherung hast, dann wird die auch den Schaden am Auto bezahlen.
Auch der Satz ".als ich die erste Seite überquerte, hielt die Frau selbstverständlich an" ist schlicht Unsinn, denn Du hattest ihr die Vorfahrt genommen, sodass von "selbstverständlich" keine Rede sein kann.
@rooler2:
Wenn jemand von sich aus anhält und jemanden über die Straße lässt nimmt dieser einem nicht die Vorfahrt.
Wenn ein Radfahrer entgegen der StVO einfach über den Zebrastreifen brettert und es der Autofahrerin gelingt, noch anzuhalten, dann hatte sie ja nicht "von sich aus", sondern notgedrungen angehalten, um einen Unfall zu vermeiden.
Ein Fahrradfahrer hat auf dem Zebrastreifen niemals Vortritt!
Wenn er absteigt und sein Rad schiebt hat er Vortritt, fährt er über den Zebrastreifen hat er nie Vortritt.
Davon war aber nicht die Rede, der TE schrieb, dass die Autofahrerin angehalten hat - alles andere ist deine Interpretation, die die Beschreibung nicht hergibt.
Ich habe auch nichts anderes behauptet, oder?
Wünsche dir vom Herzen das selbe ! Noch pampiger gehts nicht oder ?
Was ist am Kommentar von demosthenes pampig?!
Der Autofahrer hat zumindest eine Teilschuld. Ob Du ein Recht auf Schmerzensgeld hast, wird sich weisen - dazu müsste man alle Fakten kennen. Klar zahlt Deine (eher sogar seine, da er zumindest eine Teilschuld hat!) Versicherung den Schaden.
Der Autofahrer hat zumindest eine Teilschuld.
Und wieso das bitte, wenn kaugummilolli ihm die Vorfahrt genommen hatte?
haha du bist echt dumm demosthenes, selbst die Polizisten bestätigten sofort Teilschuld des Fahrers :D
Ich finde es ganz schön daneben hier jemanden als dumm zu bezeichnen, nur weil er dir nicht die Antwort gibt, die du gerne hören würdest.
Und die Polizisten können erstmal bestätigen was sie wollen. Spruchreif wird es dadurch trotzdem nicht. Letzlich sind die nicht dafür zuständig Schuldfragen und rechtliche Aspekte zu klären, sondern nur um ebendiese umzusetzen. Geklärt wird an anderer Stelle. Wer inwiefern Schuld hat (oder auch nicht), ist ein Fall für das Verkehrsgericht, nicht für die Polizeistreife.
Das mit dem Schmerzensgeld...welche Fakten müsste ich noch aufzählen dass man das einschätzen könnte?
Da kommt man mit Fakten nicht so weit. Das ist Ermessenssache der Polizei bzw. des Gerichts oder Verhandlungssache der Anwälte. Eine gute Chance hast Du auf jeden Fall, da jeder Autofahrer gehalten ist, vorausschauend zu fahren und immer in der Lage sein muss, anzuhalten. Das gilt zwar auch für Radler, aber Du hast den Unfall wenn, dann nur provoziert und nur passiv verursacht!
warscheinlich bist du der die schuldige(ich sehe das anders)
weil du auf dem zebrastreifen gefahren bist und das nicht erlaubt
ist bist du die "DUMME"
die sehen das natürlich nicht das der fahrer dich umgenietet hat
war den die polizei da?
ICH würde zu einem anwalt gehen und fragen was man tun kann
du hast einen grossen fehler gemacht: zebrastreifen ist kein radweg, hättest schieben müssen, bist auch schuld...
Nö, schieben muss man nicht. Aber warten, bis kein Auto kommt.
Da der Zebrastreifen NUR dem Fußgänger vorbehalten ist wirst du als Fahrradfahrer auf jeden Fall eine Mitschuld bekommen und wenn du das wußtest und wieder besseren Wissens gehandelt hast ist das auch vorsätzlich. Aber die Geschwindigkeit des PKW ist schon sehr bedenklich, denn er muss an einem Zebrastreifen so heranfaren, dass er jederzeit bremsbereit ist. In wie fern in deinem Fall die örtlichen Gegebenheiten eine Rolle spielen (Sträucher, Bäume, Sichtbehinderungen) wird ggf. ein Gutschter klären. Ich hoffe du hast für den Fall der Fälle eine Haftpflichtversicherung...
eine letztendliche Klärung der Rechtslage wird einen Richter obliegen...
Unwahrscheinlich. Hauptschuld ja, Alleinschuld aber eher nein. Immerhin ist an Zebrastreifen ein Radfahrer in aller Regel relativ früh zu sehen. Hinzu käme auch eine Haftung aus der Betriebsgefahr des PKWs.
Du überschätzt die regeltreue kommunaler Straßenverkehrsbehörden, ich kenne mehrere Städte, die in 30er-Zonen (oder auf 30er-Strecken) Zebrastreifen angebracht haben.
Wenn jemand von sich aus anhält und jemanden über die Straße lässt nimmt dieser einem nicht die Vorfahrt.