Fußgänger-Furt mit Verkehrszeichen 133 (Gefahr durch Fußgänger); muss der Fußgänger oder der Autofahrer warten ?
Ich beobachte immer wieder, dass an solchen Fußgänger-Furten, die entweder hochgelegt oder anders gepflastert sind, Fußgänger ohne Rücksicht auf den fließenden Verkehr (30er Zone oder Großparkplatz mit reduz. Geschwindigkeit) über diese Furt spazieren und auf ihr vermeindliches Vorrecht bauen, dass so eine Fussgängerfurt identisch mit dem "Zebrastreifen" wäre. Das genannte Zeichen (siehe Foto) macht zwar auf die Gefahr querender Fußgänger aufmerksam, aber wie ist die juristische Lage?
Es ist doch anders als am Zebrastreifen, bei dem der Fußgänger absolutes Vorrecht hat. Bin ich denn gezwungen, in die Bremsen zu gehen, wenn mir ein Fußgänger vor's Auto rennt? Selbstverständlich werde ich niemand mit Vorsatz über den Haufen fahren, und ich trage sicher als Autofahrer immer eine Mitschuld, aber warum macht man dann nicht gleich den "Zebrastreifen", wenn es unterschiedliche Pflichten für die beiden "Parteien" gibt?
Wäre schön, wenn es eine Experten-Antwort geben könnte; Meinungen helfen nicht viel.
2 Antworten
In der StVO gibt es Zebrastreifen und Fußgängerfurten.
Auf deinem Bild ist beides nicht zutreffend !!
1.) Zebrastreifen werden durch Zeichen 293 StVO auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Durch Zeichen 350 StVO (blaues Schild) wird auf Fußgängerüberwege, auch Zebrastreifen genannt, hingewiesen.
Durch § 26 StVO wird der Vorrang der Fußgänger geregelt.
2.) Die Fußgängerfurt hat mit dem Fußgängerüberweg, auch „Zebrastreifen“ genannt, nichts gemein. Eine Fußgängerfurt ist eine durch Markierungen fast ausschließlich an Ampelanlagen gekennzeichnete Fläche auf der Straße. Die Furt dient der Verkehrsführung für Fußgänger und anderen Teilnehmern als Hinweis, wo mit Fußgängern zu rechnen ist, und wird durch eine dünne unterbrochene Linie gekennzeichnet. Die unterbrochenen Quermarkierungen verlaufen in der Regel vier Meter voneinander entfernt.
Die Fußgängerfurt ist also nichts anderes als eine Leiteinrichtung (geschützter Bereich) für Fußgänger. Die Überquerung der Fahrbahn selbst wird durch Lichtzeichen nach § 37 Abs. 2 Nr. 5 StVO bestimmt. Fußgänger haben also dann Vorrang, wenn das Lichtzeichen für sie Grün zeigt.
Ist diese Vorrangregelung durch Lichtzeichen außer Betrieb, entfällt auch der Vorrang des Fußgängers.
3.) Dein Bild zeigt eine Fahrbahnschwelle. Diese dient der Geschwindigkeitsreduzierung des Fahrverkehrs, da die Straße relativ breit ausgebaut ist und zum schnelleren Fahren animiert.
Über diese Fahrbahnschwelle sollen (nicht müssen) Fußgänger die Fahrbahn überqueren, sie stellt hier scheinbar die Verlängerung eines Gehwegs dar.
Daraus ergibt sich aber keinerlei Bevorrechtigung für Fußgänger (Bevorrechtigung nur an Zebrastreifen bzw. Fußgängerfurten mit LZA oder nach § 9 StVO beim Abbiegen).
Das angebrachte Zeichen 133 (Fußgänger) ist ein Gefahrzeichen nach Anlage 1 zur StVO und ist nur dort anzuordnen, wo Fußgängerverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen über oder auf die Fahrbahn geführt wird und für den Fahrzeugverkehr nicht ohne Weiteres erkennbar ist.
Da auf einer Fahrbahnschwelle nicht unbedingt Fußgänger laufen, wird mit diesem Zeichen an dieser Örtlichkeit expliziet darauf hingewiesen.
Wie gesagt, daraus ergibt sich keinerlei Bevorrechtigung für die Fußgänger.
Die Bevorrechtigung zu erzwingen ist sicherlich nicht der richtige Weg.
Aber ich gebe dir Recht: es handelt sich um einen Vorgang wie in allen großen Städten. Fußgänger rennen über die ungesicherte Straße und der Autofahrer wäre der Dumme, wenn er diesen auf die "Hörner" nimmt. Dann liegt eine Straftat vor und die heißt meistens: Körperverletzung.
in der 30 ger zone brauchste ja nicht in die bremse zu gehen.. außerdem ist der überweg auch noch hochgepflastert und da steht das schild... achtung fußgänger .. da würd ich seehr vorsichtig sein... wenn du da jmd anfährst haste schlechte karten
ist ja alles richtig, aber mich interessiert einfach der unterschied zum normalen zebrastreifen, an dem ich verpflichtet bin, anzuhalten.
stell dir vor, ich sehe einen kommen. ich hupe, dass ich durchfahre und der rennt mir trotzdem vors auto.
HALL00000 das ist eine 30ger zone .. da hast du zu warten und nicht zu hupen !!!
Woher weisst du, dass es sich bei der Örtlichkeit um einer 30er Zone handelt?
Auf dem Bild ist das nicht erkennbar und im Fragetext wird nur beispielhaft auf das Fußgängerverhalten in den Zonen bzw. Großmarktparkplätzen verwiesen.
Ich beobachte immer wieder, dass an solchen Fußgänger-Furten, die entweder hochgelegt oder anders gepflastert sind, Fußgänger ohne Rücksicht auf den fließenden Verkehr (30er Zone oder Großparkplatz mit reduz. Geschwindigkeit) E N D E
Leider bringt mich dein Kommentar rechtlich nicht weiter / E N D E
super, endlich mal eine professionelle, ausführliche und informative antwort! dafür gibt es auch gleich ein sternchen!
trotzdem nochmal meine kernfrage: auf diesem großparkplatz eines einkaufcenters gibt es noch eine weitere, ähnliche stelle direkt am haupt-ausgang des centers. die furt mit dem übergang führt zu einem endhaltepunkt von straßenbahn und bussen, also relativ viel fußgänger-verkehr.
aus gewohnheit oder eben im irrglauben des vorrangs rennen ALLE fußgänger ohne rücksicht auf die autos (tempolimit 20 km/h auf dem parkplatz) über diese furt. man möchte natürlich keinen fußgänger vorsätzlich überfahren und hält an, aber manchmal reizt es mich schon, mal auf die hupe zu drücken, durchzufahren und sie zum warten zu "nötigen". und wenn ich doch mal einen anfahren sollte (hoffentlich nie), bin ich doch als autofahrer trotz vorrecht der dumme, oder?