Probezeit bei Neueinstellung mitgerechnet??

1 Antwort

Wird die Probezeit vom letztem Jahr für dieses Jahr mitgerechnet?

Nein.

Oder fängt der neue Arbeitsvertrag alles von vorne an?

Ja.

Anders wäre es nur, wenn es zwischen dem vorherigen und dem jetzigen Arbeitsverhältnis einen sehr engen zeitlichen (ca. 2-3 Wochen) und sachlichen Zusammenhang geben würde. Dann wäre trotz der tatsächlichen Unterbrechung von einem rechtlich fortdauernden Arbeitsverhältnis auszugehen.

Gilt das auch für die Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung nach IGZ-Manteltarifvertrag?

Ja.

Auch bezüglich dieser Punkte ist von einem neuen Arbeitsverhältnis auszugehen, für das Deine frühere Beschäftigung bei diesem Arbeitgeber keine Rolle spielt.

Nur der Manteltarifvertrag BAP/BZA (das ist - neben dem Tarifvertrag iGZ - der zweite Tarifvertrag für die Zeitarbeit), unterscheidet bei Kündigungsfristen in der Anfangszeit des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmern bei "Neueinstellung" und Arbietnehmern, die bereits einmal beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren.