Probezeit insgesamt 16 Monate rechtens?

5 Antworten

ist das rechtens?

Nein - allerdings ist die erneute Probezeit auch völlig unbedeutend.

Für Deine Ausbildung nach der vorangegangenen befristeten Beschäftigung musste eine Probezeit vereinbart werden, weil die vom Berufsbildungsgesetz BBiG vorgeschrieben ist.

Wird ein Auszubildender nach der Probezeit übernommen, kann zwar eine neue Probezeit vereinbart werden, die ändert aber nichts daran, dass Kündigungsschutz besteht (sofern es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt), weil das Beschäftigungsverhältnis wegen der vorangegangenen Ausbildung bereits länger als 6 Monate bestanden hat (und Kündigungsschutz - außer im Kleinbetrieb - entsteht nach 6-monmatigem Beschäftigungsverhältnis).

In Deinem Fall kommt hinzu, dass Du ja bereits vor dem Ausbildungsverhältnis im Betrieb beschäftigt warst mit einer 6-monatigen Probezeit; die jetzt erneut vereinbarte Probezeit ist darum trotz Vereinbarung rechtlich völlig belanglos.

"Neue Verträge" - wie hier in Antworten angeführt - oder "andere Aufgaben" rechtfertigen keine weiteren Probezeiten über 6 Monate hinaus, diese Grenze gilt bei Arbeitsverhältnissen (bis auf eine neue Probezeit bei einem Ausbildungsverhältnis) absolut und ausnahmslos.

Im Übrigen:

Die Probezeit wird völlig überschätzt; sie ist alleine von Bedeutung wegen der Möglichkeit der Kündigung mit verkürzter Frist (was in Deinem Fall auch nicht mehr zutrifft). Entscheidend für "Sicherheit" ist, dass die ersten 6 Monate eines Beschäftigungsverhältnisses "geschafft" werden - und das ist bei Dir wegen der Beschäftigung seit 2018 der Fall. Das alles spielt aber keine Rolle, wenn es sich um einen Kleinbetrieb (nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkräfte) handelt, denn in dem besteht auch nach den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses kein Kündigungsschutz bei "sozial ungerechtfertigter Kündigung".

Es sind 3 voneinander getrennte Verträge und somit kann der AG jetzt erneut eine 6-monatige Probezeit ansetzen ..... auch wenn ich persönlich das durchaus als fragwürdig bezeichnen möchte.

Familiengerd  02.03.2020, 13:39
Es sind 3 voneinander getrennte Verträge und somit kann der AG jetzt erneut eine 6-monatige Probezeit ansetzen .....

Das ist so nicht richtig.

Alleine "voneinander getrennte Verträge" rechtfertigen keine erneuten Probezeiten.

Lediglich die (vom Gesetz vorgeschriebene) neue Probezeit bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses nach der ersten Beschäftigung mit 6-monatiger Probezeit ist legitim.

Bei Weiterbeschäftigung nach einer Ausbildung darf grundsätzlich zwar wieder eine Probezeit vereinbart werden, die ändert aber nichts daran, dass das Beschäftigungsverhältnis schon länger als 6 Monate (wegen der vorangegangenen Ausbildung und im Fall hier auch wegen des vorher bereits bestandenen Beschäftigungsverhältnisses) besteht und damit Kündigungsschutz gegeben ist (wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt).

In diesem Fall hier hat aber bereits ein Beschäftigungsverhältnis mit Probezeit vor der Ausbildung bestanden, so dass eine erneute Probezeit nach der Ausbildung rechtlich völlig belanglos ist.

Ja natürlich, das ist ein neuer Vertrag. Das war das Risiko, dass du damit eingegangen bist.

Familiengerd  02.03.2020, 13:42

"ein neuer Vertrag" rechtfertigt keine neue Probezeit!

Siehe dazu meinen ausführlichen Kommentar unter der Antwort von wilees.

Rechtens ja, weil immer andere Verträge.

Moralisch ne Frechheit.

Ganz ehrlich? Dein AG kennt dich bzw. deine Arbeit mittlerweile. Fragt man sich doch, warum wieder Probezeit. Ein Schelm, der Böses denkt.

Familiengerd  02.03.2020, 13:44
Rechtens ja

Nein!

weil immer andere Verträge

Die rechtfertigen keine jeweils neue Probezeit!

Siehe dazu meinen ausführlichen Kommentar unter der Antwort von wilees.

LuClRa  02.03.2020, 14:52
@Familiengerd

Ok, danke für die Info.

Also wenn man, warum auch immer, einen erneuten Vertrag bei der gleichen Firma bekommt und beim ersten Vertrag die Probezeit beendet ist, darf der AG keine Probezeit mehr veranschlagen?!

Familiengerd  02.03.2020, 14:56
@LuClRa

Das ist richtig - sofern die erste Probezeit bereits 6 Monate betragen hat; bei einer kürzeren Probezeit kann im neuen Vertrag allenfalls noch die Differenz zu den maximal 6 Monaten als Probezeit vereinbart werden.

Bei neuen Aufgabe, Versetzungen usw. kann allenfalls eine "interne" Probezeit vereinbart werden, dass innerhalb dieser Zeit also der Arbeitnehmer (bei Nichteignung) wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehrt usw. Das hat dann aber nichts mit dem eigentlichen Arbeitsverhältnis zu tun.

LuClRa  02.03.2020, 15:01
@Familiengerd

Ah ok.

Wie ist es, wenn man direkt nach der Ausbildung übernommen wird? Hatte jetzt 4 Monate Probezeit. Könnte mein AG mir dann noch 2 Monate aufs Auge drücken?

Familiengerd  02.03.2020, 17:41
@LuClRa

Wie ich in meiner eigenen Antwort schon geschrieben habe:

Bei der Übernahme aus einem Ausbildungsverhältnis kann für das dann begründete Arbeitsverhältnis eine - vom Ausbildungsverhältnis unabhängige - Probezeit vereinbart werden. Die kann auch 6 Monate betragen, auch wenn es im Ausbildungsverhältnis bereits eine 4-monatige Probezeit gegeben hat.

Aber diese neue Probezeit besagt nicht viel - eigentlich gar ncihts ...

Für einen Arbeitnehmer ist viel entscheidender für sein "Sicherheitsgefühl", dass er die ersten 6 Monate eines Beschäftigungsverhältnisses "schafft", in denen noch kein Kündigungsschutz besteht. Diese 6 Monate hat ein Arbeitnehmer, der aus dem Ausbildungsverhältnis übernommen wurde, durch seine Ausbildungszeit aber längst geschafft; für ihn besteht also ab dem Moment der Übernahme bereits Kündigungsschutz (sofern es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt).

Außerdem: Du hast ja bereits unmittelbar vor der jetzt abgebrochenen Ausbildung in diesem Betrieb gearbeitet und da schon eine 6-monatige Probezeit gehabt: das heißt: die Maximaldauer einer wirksamen Probezeit ist bei dir längst erreicht!

Wenn der Arbeitgeber jetzt also wieder eine Probezeit in den Vertrag schreibt, ist diese Vereinbarung rechtlich völlig wert- und wirkungslos - genau so, als wenn da nichts stünde.

LuClRa  02.03.2020, 18:06
@Familiengerd

Ich bin nicht die FS, bin gerade erst im ersten Ausbildungsjahr (von daher ist der 4te und 5ten Abschnitt deiner Antwort für mich nicht relevant) und nicht vor, meine Ausbildung abzubrechen. Danke trotzdem für den Rest!

Familiengerd  02.03.2020, 18:12
@LuClRa

Sorry, dass ich darauf (auf den Namen) nicht ausreichend geachtet habe.

Aber das ändert ja nichts am Sachverhalt (bis auf die Vorbeschäftigung vor Beginn der Ausbildung beim Fragesteller, was die beiden letzten Abschnitte betrifft).

Grussausberlin  01.03.2020, 21:38

warum moralisch ne Frechheit? Azubi = Lehrling, jetzt hat er/sie einen festen Arbeitsplatz, Aufgaben, Verantwortung...... da möchte jeder AG schon wissen, ob er /sie den Aufgaben gewachsen ist, sie zuverlässig erledigt.... ich finde es absolut in Ordnung - meine Meinung

LuClRa  01.03.2020, 22:10
@Grussausberlin

FS ist seit 2018 dort beschäftigt (Ausbildung mal aussen vor). Sofern es nicht ganz andere Tätigkeiten sind, finde ich es frech.

a. es sind Standardverträge

b. korrekt ja

c. Auszubildende= andere Aufgaben, etc.

d. jetzt hast du einen Arbeitsplatz, Verantwortung etc. .....

ist ja nicht schlimm, arbeite korrekt und zuverlässig und zeige, dass du den Aufgaben gewachsen bist

Familiengerd  02.03.2020, 13:41

Das ist so nicht richtig.

Siehe dazu meinen ausführlichen Kommentar unter der Antwort von wilees.