Zeitarbeit Einsatz endet Ende März. Wie geht es dann weiter?
Mein aktueller Einsatz endet Ende März. Der Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeit ist unbefristet. Ich bin zu 50% Schwerbehindert der Arbeitgeber weiß des. Probezeit isch vorbei.
5 Antworten
Grundsätzlich hast Du dieselben Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer auch, aber eine Zeitarbeitsfirma als Arbeitgeber kann unter bestimmten Umständen rechtswirksam kündigen, z.B wenn es keine Möglichkeit gibt, Dich erneut einzusetzen.
Eine kurzfristige Auftragsschwankung rechtfertigt allerdings noch keine Kündigung, die Zeitarbeitsfirma muss anhand der Auftrags- und Personalplanung nachweisen können, dass es sich nicht nur um eine kurzfristige Auftragsschwankung, sondern um einen dauerhaften Auftragsrückgang handelt und ein anderer Einsatz bei einem anderen Kunden für Dich nicht in Frage kommt.
Wenn das der Fall sein sollte, wird man Dich nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist betriebsbedingt kündigen
Entweder hat die Leihfirma schon einen neuen Auftrag im Auge oder gar schon fest oder sie hat noch gar nichts. Bei letzteren wird es dann ne Art Bereitschaft sein. Du wirst also unbeschäftigt "musst" aber bereit sein, wenn die Leihfirma anruft für einen neuen Auftrag. Es kann auch sein, das Du Überstunden abbauen musst oder Urlaub nehmen musst. Wenn alles nichts mehr bringt: wird Dir gekündigt.
Mein Rat, wenn Du noch nichts neues weiß wie es weitergeht: Bring Deine Bewerbungsunterlagen auf den neusten Stand und fang schon mal an Dich umzuschauen nach einer neuen Stelle. Somit verlierst Du keine Zeit und bist vorbereitet wenn die Kündigung erfolgen sollte.
Weiterer Tipp: Ich weiß nicht welche Behinderung Du hast, welche Ausbildung Du besitzt, wie alt Du bist und der gleichen. Aber versuch besser von Leihfirmen wegzukommen. Vielleicht durch Weiterbildung in Deinem erlernten Beruf oder gar ne Umschulung zu was komplett anderen was Dir auch liegt. Vielleicht ist das die Chance dafür? Viel Erfolg und alles gute!
Dein Arbeitsvertrag besteht ja zwischen dir und der Zeitarbeitsfirma. Mit einem evtl. Folgeauftrag hast du doch überhaupt nichts zu tun.
Hat die Firma keinen Folgeauftrag für dich muss sie dich entweder selbst beschäftigen, fortbilden oder aber trotzdem bezahlen.
Natürlich kann sie dir fristgemäß kündigen. (nach Anhörung der Fürsorgestelle)
Lies dir mal meinen letzten Satz durch
Hab mit dem Betriebsrat gesprochen er sagte eine Kündigung sei nur des letzte mittel.
Dann wirst du entweder von dem Betrieb, bei dem du momentan angestellt bist fest übernommen oder die Zeitarbeitsfirma sucht für dich eine neue Einsatzstelle.
Also übernahme isch ausgeschlossen. Betriebsbedingt.
Die Antwort gibt dir dein Arbeitgeber, die Zeitarbeitsfirma. Ich könnte nur raten.
"Hat die Firma keinen Folgeauftrag für dich muss sie dich entweder selbst beschäftigen, fortbilden oder aber trotzdem bezahlen."
Nein, das muss sie nicht, sie kann betriebsbedingt kündigen; eine kurzfristige Auftragsschwankung rechtfertigt allerdings noch keine Kündigung, die Zeitarbeitsfirma muss anhand der Auftrags- und Personalplanung nachweisen können, dass es sich nicht nur um eine kurzfristige Auftragsschwankung, sondern um einen dauerhaften Auftragsrückgang handelt und ein anderer Einsatz bei einem anderen Kunden nicht in Frage kommt.
Wenn das der Fall sein sollte, darf nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist betriebsbedingt gekündigt werden.
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/kuendigung-in-der-zeitarbeit