Zwei Wochen Probearbeiten in Ordnung?

4 Antworten

2 Wochen ist relativ ungewöhnlich. Ich stelle mir bei dieser Länge allerdings die Frage, wieso es nicht als Praktikum deklariert wird. 

Bei Probearbeiten von 2 Wochen stellt sich dann nämlich bereits die Frage nach der Vergütung.

Familiengerd  18.03.2017, 00:14

Bei Probearbeiten von 2 Wochen stellt sich dann nämlich bereits die Frage nach der Vergütung.

Bei einem freiwilligen Praktikum allerdings auch!

Denn da ist eine Bezahlung genau so verpflichtend (selbst bei gegenteiliger vertraglicher Vereinbarung) wie beim Probearbeiten - wenn denn tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht wird und es sich nicht um ein "Einfühlungs"- oder "Schnupperverhältnis" handelt (dem allerdings die Dauer von 2 Wochen entgegen stehen würde).

Minyal  18.03.2017, 00:40
@Familiengerd

Ich bin jetzt von einem Schnuppern ausgegangen, da der Fragesteller ja schrieb, dass sie gucken wollen, ob es passt und er keine wirklichen Tätigkeiten verrichten wird.

Familiengerd  18.03.2017, 00:48
@Minyal

Das passt aber trotzdem mit der Dauer von 2 Wochen nicht zusammen!

Im Übrigen ist dafür schließlich die Möglichkeit der Vereinbarung einer Probezeit gegeben. Wofür gibt es diese Probezeit denn sonst??

Minyal  18.03.2017, 00:58
@Familiengerd

Deswegen habe ich ja geschrieben, dass ich 2 Wochen für relativ ungewöhnlich empfinde. Bei der Probezeit wird die Vergütung überhaupt nicht in Frage gestellt. Bei Praktika und Probearbeiten traut sich kaum ein Bewerber zu fragen, welche Vergütung nun in Betracht gezogen wird. Das wissen die Arbeitgeber auch. Nur 2 Wochen Probearbeiten habe ich noch nie gehört. 2 Wochen Praktikum allerdings schon und da wird gleich gesagt, dass man sich keine Hoffnung auf Entgelt machen soll, obwohl Entgelt zusteht. 

Man kann natürlich gleich ablehnen, was bedeutet, dass man gar nicht erst anzufangen braucht oder man wartet ab und zieht den Anspruch nach dem Praktikum durch. 

Familiengerd  18.03.2017, 01:28
@Minyal

Dass Du auf die 2 Wochen-Problematik hingewiesen hast, war mir schon bewusst.

Übrigens kann ein Praktikant oder Probearbeiter dann, wenn er nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen wird, das Geld auch nach nachträglich einfordern.

Minyal  18.03.2017, 01:40
@Familiengerd

Das meinte ich ja mit "den Anspruch nach dem Praktikum durchziehen"

Stimme dir zu.

Die 2 Wochen kannst du dir von der Agentur für Arbeit bezahlen lassen (Unkosten) dennoch ist es "Ausbeutung" und unseriös von der Firma. Würde ich nicht machen! LG.

Falls Du zur Zeit Arbeitslos bist, würde ich es auf jeden Fall mit dem Arbeitsamt oder evtl. dem Jobcenter abklären. Du weisst aber schon welche Aufgaben in der Firma auf Dich zukommen?

https://www.gutefrage.net/frage/2-wochen-probearbeiten

Naja also für umsonst arbeiten is auch so n Thema... wenn s hinterher nicht klappt mit dem Job.

Nach den Bemerkungen die hier mitgeteilt werden, lassen sie das lieber mit der Firma ; es könnte ja sein sie bekommen sonst die Anstellung .  Ironie over !

Welcher Art ist denn die Anstellung ?

Westfale1306 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 01:04

Vollzeit 40std in der Freien Wirtschaft und eine Sachbearbeiter Stelle

Kuestenflieger  19.03.2017, 10:50
@Westfale1306

Inn den ersten zwei . drei tagen erkennen beide seiten das miteinander auskommen können . da wird der vertrag gemacht . vierzehn tage ist nur eine redewendung .   können einige nicht begreifen ;-))