Ebay kauf nicht bezahlt, bin ich fein raus?
Hey, ich hab vor 4 Wochen bei ebay ausversehen per preisvorschlag Töpfe gekauft für 500 Euro.
Ich habe dem privaten Käufer gesagt dass ich nicht kaufen will und nicht bezahle. Er bestand auf Bezahlung.
Ich habe nicht bezahlt und er hat die Transaktion nach 8 Tagen beendet. Das ist jetzt 2 Wochen her. Ich habe keine Post vom Anwalt bekommen und ich glaube meine meldeadresse stand sowieso nicht im Account.
Wie geht es jetzt weiter? Bin ich fein raus?
5 Antworten
Ist doch ganz einfach: entweder es kommt noch was oder nicht.
Woher soll hier einer hellsehen können wie sich diese Person verhält? Rein rechtlich verjähren Forderungen nach 3 Jahren an Jahresende.
nur weil 2 wochen nichts kam, heißt das nicht, dass da nichts kommt. Kann gut sein, dass du erst in 2 Monaten Post bekommst.
na klar, ich würde das machen und dich auch noch auf Schadensersatz verklagen. Man macht nicht aus Spaß oder aus versehen irgendwas ...
Bei Schadensersatz zahle ich aber nur 100 Euro oder so und nicht volle 500 Euro.
Du zahlst die Anwaltskosten, Gerichtskosten, der Schaden der entstanden ist etc. das läppert sich. Nimm das mal nicht auf die einfache Schulter.
Was ist wenn ich kein Geld habe? Einem armen Mann greift man nicht in die Taschen.
Wie alt bist du?
17
eBay AGB §2
2.) Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.
Du bist mit 17 noch beschränkt geschäftsfähig. Heißt also, du hast ein falsches Alter bei der Anmeldung angegeben.
Der Verkäufer geht aber davon aus, dass du 18 oder älter bist.
Kommt nun heraus, dass du eben ein falsches Alter angegeben hast, kann der Verkäufer ein Strafverfahren wegen Betruges einleiten und sich den Schaden von den Eltern zurückholen.
Also wenn das vor Gericht geht, dass du ein falsches Alter angegeben hast, kannst du dich schon mal auf Sozialstunden gefasst machen.
Ach papalapap. 1. Hat er meine Adresse garnicht. 2. Meinen Namen nicht und so weiter und so weiter. Auch wenn er rechtliche Schritte einleitet, kann das noch Monate dauern. Am Ende kommt heraus dass ich garnicht zahlungsfahig bin und so weiter. Ist eher dreist zu versuchen mir die Ware aufzuzwingen.
Es sollte auch bei Privatkauf Widerrufsrecht geben.
Ein missclick kann mal passieren. Ich kann auch sagen dass jemand meine Kontaktdaten hat verwendet hat um zu bestellen und ich das garnicht war.
1. Hat er meine Adresse garnicht.
Wenn ein Betrug vorliegt, kann eBay an die Behörden deine Adresse raus geben.
Über entweder der IP Adresse kann man heraus finden, wo du wohnst oder auch über den E-Mail Provider.
Ich würde an deiner Stelle nicht so große Töne Spucken, du kannst jeden Computer Experten fragen, ob man deine Adresse herausbekommen kann, jeder wird dir sagen, in einer Strafverfolgung geht es super easy.
Blöd dass ich Gemeinschafts-Wlan benutze und der von 30 anderen Nachbarn auch noch benutzt wird. ;)
Desweiteren muss er ja mal erst mal ein Mahnverfahren einleiten. Das kann ihn auch locker 100 Euro kosten erst mal. Diese kosten in Kauf nehmen nur um jemanden zum Kauf zu bewegen? Muss er überlegen ob sich das lohnt. Die Beratungskosten für den Anwalt trage ich ja nicht. Erst die Kosten im Klageverfahren.
Also ich habe das damals gemacht, damals hat mich versucht, ein kleiner 15 Jähriger Bengel zu beklauen und ich kann dir genau sagen, wie das abläuft. Du hast dem Verkäufer schließlich geschrieben, dass du nicht zahlen wirst.
Also macht er folgendes: Er wendet sich an den Anwalt seines Vertrauens und dieser stellt einen Antrag für Adressermittlung im Eilverfahren. Darauf hin gibt eBay die IP Adresse von dir heraus. Jetzt wird geprüft, von welchem Anbieter die IP ist. Nun darf der ISP die Daten, wem die IP gehört, nicht mehr löschen.
Außerdem gibt eBay die E-Mail Adresse des Käufers, also von dir, heraus. Mit der E-Mail Adresse kann man ebenfalls deine Adresse heraus bekommen, du hast schließlich deine Adresse beim Erstellen des E-Mail Kontos angegeben.
Und nun wird mit diesen Daten ein Verfahren eingeleitet. Der Besitzer des Anschlusses mit der IP wird nun angeschrieben und dazu befragt. Er wird ebenfalls darüber befragt, ob die E-Mail Adresse von ihm ist. Falls nicht, vielleicht kennt er die E-Mail Adresse ja, auf jeden Fall ist er zur Aufklärung der Tat verpflichtet.
Falls er ein öffentliches WLAN betreibt und darüber Schindluder getrieben wurde, kann die Behörde veranlassen, dass man sich nur noch mit Benutzerdaten einloggen kann ins WLAN.
Und ja ... auch für 5 Euro machen das viele Händler.
ich habe eine vpn benutzt nachdem ich ausversehen gekauft habe. wäre es schlauer gewesen den verkäufer nicht anzuschreiben? so wie du das erklärst klingt das auch mega umständlich. recht aufwendig für den verkäufer.
Nein, das ist nicht umständlich. Da spreche ich aus Erfahrung. Das geht heute so ziemlich alles automatisiert.
Ja außer das geld wurde immer vermehrfacht und du musst doch zahlen klär das mit ihm
Wat? Was für verzehnfacht?
Vermehrfacht z.b mahnungen
Eigentlich kann er es dir nicht aufzwingen so viel Geld dafür zu bezahlen. Ich würde einfach mal abwarten und gucken wenn was kommt, wenn nicht, umso besser :)
Klar kann er. Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Aber wer hat schon Bock auf den Aufwand? Wobei bei 500€ könnte es sich schon lohnen wenn es sonst Ladenhüter sind.
Ich kann ja die Töpfe auch kaufen. Da paar Löcher reinhacken und sagen dass der typ mir die nicht einwandfrei verkauft hat.
Dann kannst du auch natürlich die Strafe für Betrug auch noch mitnehmen...
wenn er mir die ware aufzwingt, muss er ja wohl mit sowas rechnen.
DU hast einen Kaufvertrag geschlossen! Du solltest dich mal bei deiner Schwester über DEIN Fehlverhalten beraten lassen
Und ich darf vom Vertrag nicht zurücktreten weil er "privat" ist, obwohl ich noch keine Ware habe+noch nicht bezahlt habe. Finde das nicht fair.
Das hättest du dir vor dem Kauf überlegen müssen. Dein Verhalten ist auch nicht fair
Eigentlich kann er es dir nicht aufzwingen so viel Geld dafür zu bezahlen.
Du wirst es nicht glauben, aber hier ist ein nach dem BGB geschlossener rechtsgültiger Kaufvertrag zustandegekommen, dessen Bezahlung der Verkäufer auch erfolgreich einklagen könnte; ob er das tut, ist natürlich ihm überlassen.
Sehe ich auch nicht ein. Bei der Summe muss es 14 Tage Widerrufsrecht geben normalerweise.
Bei der Summe muss es 14 Tage Widerrufsrecht geben normalerweise.
Das hat nichts mit der Summe, sondern mit dem Verkäuferstatus zu tun:
Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei einem gewerblichen Verkäufer, nicht aber wie in Deinem Fall bei einem Privatverkäufer.
Das wurde Dir zwar schon mehrfach erklärt, letzendlich verstehen musst Du das aber schon selbst.
Und daran habe ich so meine Zweifel.
Die Swat ist schon unterwegs, wartet nur noch darauf, dass die Pommesbude die Curry zur Pause nich fertig kriegt... und dann......
Mist...
Isso
Meinst du der wird echt rechtliche Schritte einleiten?