Ist es Betrug wenn Ware anders ist als beschrieben?
ich habe Kopfhörer gekauft und den Verkäufer gefragt ob es Gebrauchspuren hat und er meinte nur „nein sonst hätte ich fotos dazugegeben“. Da kann man ja annehmen dass es wie neu ist. Dann ist es angekommen und es hat viele sichtbare Gebrauchspuren, zählt es als Betrug wenn es so ist? Er meinte auch das er die Ware nicht 5 Minuten anschauen wird um Spuren zu finden, aber die Gebrauchspuren auf dem Foto sind ja innerhalb von 1 Sec zu sehen.
Und darf ich den Verkäufer auffordern mir die Versandskosten zurückzuerstatten, wenn ich es zurückschicke, da eben ich angelogen wurde?
3 Antworten
Um das hier mal aufzuklären was Betrug ist :
§263 StGB
Da in diesem Fall keine absichtliche Handlung unterstellt werden kann und keinesfalls beweisbar wäre, ist der betrugsvorwurf nicht haltbar.
Meine Meinung, mag sein das der Richter der den Fall auf dem Tisch hat, anders entscheidet. Aber spätestens die Aussage, das der Verkäufer sich die Ware nicht eingehend angesehen habe, würde ihn entlasten.
Wenn Ware anders ankommt als beschrieben, dann ist das ein Sachmangel der beim privaten Verkäufer gekauft Rücktrittsrecht des Käufers auslöst, beim gewerblichen Händler Nacherfüllungspflicht auslöst. Damit es Betrug wäre, müsste der Verkäufer versucht haben, arglistig zu täuschen, was bei öffentlichen Mängeln kaum möglich ist und was Du nicht nachweisen kannst. Er hat zugegeben, das er die Ware vorher nicht ausgiebig angesehen hat, damit ist er über jeden Vorwurf erhaben. Selbstverständlich muss er bei Rücktritt wegen Sachmangel auch die Versandkosten für hin und Rücktransport tragen.
Anders wäre es beim Widerruf (14 Tage Widerrufsrecht bei Onlinekäufen zwischen gewerblichen Verkäufer und privaten Kunden), da muss der Verkäufer den Rückversand nicht unbedingt übernehmen.
Die Gebrauchsspuren sind ja deutlich zu sehen.
Der VK hat Ware verkauft, die er nicht besessen hat. Genau genommen hat er hier Arglistige Täuschung betrieben und die Ware nach deiner Schilderung als Neu oder Neuwertig verkauft. Da die Ware aber klare Mängel aufweist, ist es Betrug.
An deiner Stelle würde ich dem VK eine Frist von 7 Tagen einräumen dir die Ware zu liefern die er dir verkauft hat, sprich die Mängel die du geltend machst zu beseitigen, ansonsten drohen weitere Schritte.
Ob du dem VK nun sagst dass er dir 50% des Kaufpreises erstatten soll oder du direkt eine Strafanzeige erstellst, ist dir überlassen was du in der Frist nennst. Du hast ein Recht die Ware zu bekommen, die er beworben und mit seinen Aussagen bestätigt hat.
Bemerkst Du den Wiederspruch in deinem Statement? Wie kann er über etwas offensichtliches arglistig hinwegtäuschen?
Bemerkst du vielleicht, dass der Fragesteller bereits sagte dass es keine Bilder zum Artikel gab und der VK die Ware als Neu / Neuwertig verkaufte?
Da ist also kein Widerspruch in meinem "Statement".
Um Betrug zu sein, müsste in diesem Fall die Ware selbst in der Lage sein über ihren tatsächlichen Zustand hinwegtäuschen.
Lese die Eingangsfrage, da steht alles drin.
Hier wurde dem Käufer etwas vorgetäuscht.
Das wird vor kaum einem Gericht als Strafsache Bestand haben. Zweifelsfrei liegt ein Sachmangel vor, für den der Verkäufer verantwortlich ist. Aber noch längst keine Strafsache.
Bemerkst Du den Wiederspruch in deinem Statement? Wie kann er über etwas offensichtliches arglistig hinwegtäuschen?
Da kommt es jetzt auf den Angebotstext an. Trotzdem ist das immernoch meilenweit entfernt von Betrug.
Um Betrug zu sein, müsste in diesem Fall die Ware selbst in der Lage sein über ihren tatsächlichen Zustand hinwegtäuschen. Das ist zb bei einem Autokauf der Fall, bei dem der Kilometerstand manipuliert wurde oder ein Unfall verschwiegen wurde, also bei nicht offensichtlichen Bedingungen.