Privatinsolvenz der Eltern, mit Pfändung
Erst einmal einen schönen guten Abend,
Leider finde ich bei google keine wirklich zu meinem Fall passende Antwort, darum frage ich hier.
Leider sind meine Eltern nicht wirklich fähig mit Geld umzugehen, und haben einen ganzen Haufen Schulden angehäuft, naja die Folge daraus ist jetzt eine Privatinso. mit Pfändung, nun wurde mir heute mitgeteilt, dass der Gerichtsvollzieher morgen kommt, nun zu meinem Problem.
Ich habe mir letztes Jahr zum Geburtstag einen neuen Fernseher gekauft, ich habe einen Marshall Verstärker und eine ca. 400 Euro Gitarre hier stehen, dazu einen Laptop von Weihnachten letzten Jahres, sowie ein Computersystem, bei dem ich mir einige Teile dieses Jahr neu zum Geburtstag gekauft habe, ungefähr im Wert von 400-500 Euro.
Ich habe das Geld zusammengespart, bzw. auch viel zu Gebbi/Weihnachten von meinen Großeltern geschenkt bekommen, also sollte doch alles in meinem Besitz und damit unpfändbar sein oder?
Meine Eltern haben unten einen Fernseher stehen, der dabei ist kaputt zu gehen, ist dann meiner in Gefahr? (Ein Gerät pro Haushalt)
Da alles was ich hier beschrieben habe unter Luxusartikel fällt, sollten diese doch auf der Pfändungsliste stehen oder?
Zu mir, ich bin 20 Jahre alt, und beginne dieses Jahr eine Ausbildung als Informatiker, bin also Volljährig. (bin leider aus Motivationsproblemen 2 mal kleben geblieben, ich habe erst in den letzten Jahren die Motivation gefunden zu lernen)
Es wäre wunderbar, wenn ich noch heute von euch hören würde, ich würde im Falle des Falles gerne meine Sachen vorher in Sicherheit bringen, ich glaube das ist nachvollziehbar, es sind ja nicht meine Schulden, ich fände es unfair, wenn ich dafür mit meinem Vermögen haften müsste.
Mit freundlichen Grüßen, euer rocking ;)
6 Antworten
Dein Eigentum sollte vor der Pfändung sicher sein!
Nur, Du musst natürlich auch glaubhaft erklären können, dass das auch Deine Sachen sind! Angeschafft Durch Ersparnisse, Geschenke, usw. usw.!
Nur, teure Geschenke, die Deine Eltern vielleicht gerade erst für Dich gekauft haben, könnten Dir eventuell dennoch weggenommen werden. Die Schenkung kann unter Umständen rückgängig gemacht werden, wenn man hier die Verschiebung von Vermögen vermutet.
Und, es kann natürlich nicht angehen, dass der gesamte Haushalt sich verarmt darstellt, also nur aus Schrott besteht, nur Dein Zimmer ist vom Feinsten ausgestattet. Da läuten natürlich die Alarmglocken beim GV!
Du solltest für die Gegenstände, die Du dir selbst angeschafft hast, möglichst die Quittungen/Rechnungen vorzeigen können.
Klamotten rausschleppen würde ich mir zweimal überlegen! Was meinst Du, was Deine Umwelt/die Nachbarschaft plappert?! Lasse mal den GV sich zufällig mit denen unterhalten, die erzählen, dass Du/ ihr Klamotten ausgelagert habt, was meinst Du, wie das beim GV ankommt bzw. wie der darüber denkt?!
Tja, das ist es eben, da ich pfleglich mit meinen Sachen umgehe und meine Eltern.. naja...
Dementsprechend sieht es eben auch mit der Vermögensverteilung hier im Haus aus, bei mir ist fast alles Pfändbar, bei meinen Eltern nichts.
Reichen Kassenbons als Besitzbeweis aus? Die hätte man im Vorfeld ja auch einfach tauschen können, genau wie den kaputten gegen den neuen Fernseher (dann mit Bon) usw.
ich habe auf jeden Fall einige Freunde, die mir meinen Besitz bezeugen können, klappt das?
Im Grundsatz ist es erst einmal so, dass im eröffneten Insolvenzverfahren keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Insolvenzläubigern mehr durchgeführt werden dürfen. Du meinst sicherlich, dass nun im Rahmen der Insolvenzverfahren deiner Eltern (das sind zwei separate Verfahren) geprüft werden soll, ob bewegliche Gegenstände zur Insolvenzmasse gezogen werden können. Dabei gelten dieselben Vorschriften, wie bei einer regulären Mobiliarpfändung.
Pfändbar ist demnach alles, was im Gewahrsam deiner Eltern steht. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es erst einmal nicht an. An deinen Gegenständen wirst du zumindest Mitgewahrsam, meiner Einschätzung sogar Alleingewahrsam, haben. Vor allem, wenn sie in deinem Zimmer stehen. Bei einem reinen Mitgewahrsam wären sie dem Grunde nach zwar auch pfändbar, aber deine unbedingte Zustimmung ist erforderlich. Erfolgt die Pfändung dennoch, ist sie zwar wirksam, du kannst als ultima ratio aber Drittwiderspruchsklage erheben und dort zur Begründung deine Stellung als Eigentümer vortragen. Die Pfändung würde aufgehoben werden.
Bei der Pfändung an sich sind natürlich auch die Vorschriften zur Unpfändbarkeit nach den §§ 811ff. ZPO zu beachten.
Oh, ich sollte so spät nicht mehr viel von meinem Gehirn erwarten. Die in deinem Eigentum befindlichen Gegenstände gehören kraft Gesetzes schon nicht zur Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Sie sind also "sicher". Die Unpfändbarkeit ist erst dann zu prüfen, wenn man die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse grundsätzlich bejahen würde. Da war ich wohl noch im Gerichtsvollziehermodus.
Generell kann der Gerichtsvollzieher nur das Eigentum des/der Schuldner pfänden. Das heisst, der Gerichtsvollzieher darf dein Eigentum (eigentlich) nicht pfänden.
Jedoch gehen Gerichtsvollzieher meist davon aus, dass alles, was in einem Haushalt vorhanden ist, auch dem Schuldner zuzurechnen sei. Hiergegen kannst du dich im Ernstfall nur mit einer "Drittwiderspruchsklage" wehren. Hierzu musst du jedoch den Eigentumsnachweis führen.
Wenn du weisst, wann der Gerichtsvollzieher kommt, kannst du natürlich deine Sachen auch vorsorglich "in Sicherheit" bringen.
So wie ich das sehe, bist du volljährig und demnach sind die Sachen auch dein Eigentum, nicht das deiner Eltern. Ergo können die Sachen eigentlich nicht Bestand der Pfändung sein. Kenn mich da aber nicht so wirklich aus.
du brauchst nichts befürchten. mit der Privatinsolvents hast du nichts zu tun und alles was du hast oder in deinem leben noch bekommst- ist deins.