KFZ Pfändung ohne Brief. Wie bekomme ich das Auto von meiner Mutter wieder?

8 Antworten

Wer den Brief besitzt ist Eigentümer ,egal auf wen das Auto läuft.Du zahlst das Auto bei deiner Mutter ab,bzw. jetzt hat sie es,ja dann sollte es aber auch umgemeldet werden,allein schon daher ,da du nämlich auf den Kosten von Autosteuer und Versicherung sitzen bleibst.Sowie es aussieht zahlt wohl deine Mutter die Versicherung und Autosteuer nicht,so das jetzt wohl das Auto gepfändet wird.So verstehe ich das zuminderst.Dann müssen die Leute sich an deine Mutter halten ,die hat Auto und Brief.Sollte man eigentlich immer tun das Auto ummelden ,wenns auch innerhalb der Familie ist.

jurafragen  21.11.2014, 20:05

Unsinn. Eigentümer ist derjenige, an den das Fahrzeug zuletzt übereignet wurde.

Ich habe um meine Schulden bei meiner ma zu beseitigen ihr mein Auto verkauft

Schön mit Vertrag und Unterschrift von beiden? Die Mutter hat dir IHR Auto zur Verfügung gestellt, unabhängig ob das KFZ umgemeldet wurde.

Amigo2001 
Beitragsersteller
 12.11.2014, 09:22

Wo muss ich jetzt einen Antrag stellen?

Amigo2001 
Beitragsersteller
 12.11.2014, 09:27
@peterobm

Das meine Ma ihr Auto wieder bekommt

jurafragen  24.11.2014, 11:02
@Amigo2001

Das kommt darauf an, wer hier gepfändet hat. Sind wir im Zivilrecht oder im öffentlichen Recht? Davon abgesehen muss sich Deine Muttwr selbst darum kümmern.

Derjenige der im Kaufvertrag steht ist der Eigentümer, egal ob Du die Versicherung und Steuern zahlst und/oder der Wagen auf Opa Karl oder Dich angemeldet ist.

Wer den Brief besitzt ist eben nicht zwingend Eigentümer!!! Entgegen eines weit verbreiteten Irrtums sagen der Fahrzeugbrief oder -schein nichts über die Eigentumsverhältnisse aus, sondern weisen lediglich den Halter des Fahrzeugs aus. Kraftfahrzeughalter ist, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt. Dies kann regelmäßig auch ein Besitzer sein, so dass der Eigentümer nicht notwendigerweise in den Fahrzeugpapieren steht. Die Eintragung im Fahrzeugbrief sagt nichts über eine Halter- oder Eigentümereigenschaft aus, so die höchstrichterliche Rechtsprechung.

Um Eigentümer eines Fahrzeugs zu werden, muss man nur einen Kaufvertrag abschließen und das Fahrzeug muss übergeben worden sein. Der Kaufvertrag kann selbstverständlich auch mündlich abgeschlossen werden, es bedarf weder der Schrift- noch der Textform.

BGHZ 13, 351: „Zwischen dem Halter des Fahrzeugs und dem Eigentümer wie dem Inhaber der Zulassung wird durchaus unterschieden. [...] Halter ist vielmehr, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.“

Zusammenfassung: Eigentümer muss nicht Halter des Fahrzeugs sein, Halter und Eigentümer des Fahrzeugs müssen nicht im Kfz-Brief eingetragen sein.

jurafragen  22.11.2014, 01:02

Derjenige, der in einem Kaufvertrag steht, muss nicht Eigentümer sein. Eigentum wird durch Übereignung erworben, nicht durch den Abschluss eines Verpflichtungsgeschäfts.

Der letzte Satz ist jedoch exakt richtig.

waldschrat69  24.11.2014, 22:03
@jurafragen

Durch Deine Kommentare werden die Fakten, welche ich deutlich darlegte weder schlechter noch besser. Deine Kommentare sind einfach nur unnötig.

Warum habe ich das intensive Gefühl man versucht die Pfändung mit Tricksereien zu umgehen?

Ihr habt Leistungen erhalten bleibt aber die vereinbarte Erstattung dieser Leistungen schuldig, wie nannt man das?

Ihr habt ein Kind erweist euch dieser Aufgabe würdig und werdet Erwachsen!

Amigo2001 
Beitragsersteller
 12.11.2014, 09:25

Ich bin erwachen, glaube mir. Es ist ja nicht so das wenn ich das zu Verfügung gestellte Auto nicht hätte das ich meinen Job an den Nagel hängen könnte!,

Pfändung? Verkauf? Ich kann da irgendwie nicht den Zusammenhang sehen? Der Eigentümer des Autos hat den Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und der Schein (Zulassungsbescheinung Teil I) kann der Besitzer haben und sollte beim Fahren mitgeführt werden.

Wenn deine Mutter drin steht und du im Brief stehen solltest, dann musst du das Auto ummelden.

jurafragen  22.11.2014, 01:03

Und auch hier ist leider nichts richtig.