Können einzelne Gesellschafter ein Darlehen für eine GbR aufnehmen?

1 Antwort

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Wer soll hier der begünstigende Dritte sein?

Bei nicht wirksamer Vertretung ist der Vertrag schwebend unwirksam, § 177 I BGB. Danach kommts drauf an: Bei Genehmigung durch die gesamten Gesellschafter der GbR (Gesetzlicher Grundfall, Gesellschaftervertrag kann davon abweichen) wird der Vertrag wirksam. Bei Verweigerung wird der Vertrag mit der GbR unwirksam und der handelnde Gesellschafter kommt in die Haftung nach § 179 I BGB.

Galleon123 
Beitragsersteller
 30.07.2018, 17:09

Also kann die GbR nicht begünstigter Dritter sein?

FastReply  30.07.2018, 17:15
@Galleon123

Theoretisch schon, aber das will er doch nicht. Das läge vor wenn ein Gesellschafter ein Darlehen auf sich aufnimmt und das Geld an die GbR auszahlen lässt. Hier will er doch das Darlehen auf die GbR aufnehmen oder versteh ich die Frage falsch

Galleon123 
Beitragsersteller
 30.07.2018, 17:20
@FastReply

Nein das stimmt, er nimmt das Darlehen im Namen der GbR auf.

Danke für die Antwort :)

FastReply  30.07.2018, 17:48
@Galleon123

Kein Problem, etwas AT wiederholen schadet mir sicher nicht