Können einzelne Gesellschafter ein Darlehen für eine GbR aufnehmen?
Im Grunde möchte ich wissen, ob es sich bei solchen Verträgen mit der Bank um einen Vertrag zugunsten Dritter handelt (wenn die GbR durch einzelne Gesellschafter nicht wirksam vertreten wird) und welche Auswirkungen dies auf die Ansprüche der Bank gegen die einzelnen Gesellschafter und die GbR hat.
Danke schon mal im Voraus!
1 Antwort
Wer soll hier der begünstigende Dritte sein?
Bei nicht wirksamer Vertretung ist der Vertrag schwebend unwirksam, § 177 I BGB. Danach kommts drauf an: Bei Genehmigung durch die gesamten Gesellschafter der GbR (Gesetzlicher Grundfall, Gesellschaftervertrag kann davon abweichen) wird der Vertrag wirksam. Bei Verweigerung wird der Vertrag mit der GbR unwirksam und der handelnde Gesellschafter kommt in die Haftung nach § 179 I BGB.
Theoretisch schon, aber das will er doch nicht. Das läge vor wenn ein Gesellschafter ein Darlehen auf sich aufnimmt und das Geld an die GbR auszahlen lässt. Hier will er doch das Darlehen auf die GbR aufnehmen oder versteh ich die Frage falsch
Kein Problem, etwas AT wiederholen schadet mir sicher nicht
Also kann die GbR nicht begünstigter Dritter sein?