Rechtsfrage zum Pferdekauf
Hallo zusammen,
Ich habe mir letzte Woche (06.05.2015) ein Pferd von einer Händlerin gekauft. Da ich nicht sonderlich viel Erfahrung mit sowas habe, sagte sie mir das Pferd hätte keine Eigentumsurkunde, denn das wäre in Holland nicht üblich (Pferd ist in Holland gezogen). Ich habe den Vertrag unterschrieben und jetzt haben mich einige andere Pferdemenschen darauf hingewiesen dass mir das Pferd ohne diese Urkunde rein rechtlich garnicht gehört. Komm ich irgendwie aus der Nummer wieder raus? Die Verkäuferin ist sehr uneinsichtig und möchte ihn nicht zurück nehmen. Kann ich deswegen rechtlich gesehen vom Vertrag zurücktreten?
4 Antworten
Wenn es ein reinrassiges Pferd ist, kannst du dich über dessen Chip bei dem zuständigen Zuchtverband erkundigen, ob eine Eigentumsurkunde ausgestellt wurde.
Bei meiner ersten Friesenstute (die holländische Papiere hatte) war eine Eigentumsurkunde dabei. Also kennt auch Holland dieses Papier.
Ein Händler muß ein Pferd sogar zurücknehmen ohne Angabe von Gründen, ein Händler unterliegt der Garantieleistung.
Unterschlagene Eigentumsurkunden können manchmal anderen Pferden untergeschoben werden, um bei einem Pferd einen höheren Preis herauszuschlagen. Reinrassige Pferde ohne Eigentumsurkunden können auch gestohlen sein, oder vom Schlachter kommen, was sehr negativ für dich enden könnte.
Eines Tages kommt jemand mit der Eigentumsurkunde an und dann war das dein Pferd. Halter der Eigentumsurkunde ist auch immer gleichgesetzt mit Besitzer.
Rechtsanwalt einschalten.
Hi,
wenn Du einen Kaufvertrag hast und es sich nicht um irgendein gestohlenes Pferd handelt, welches die Händlerin gar nicht hätte verkaufen dürfen, gehört Dir das Pferd. Die Eigentumsurkunde hat nicht die absolute Priorität.
Lies mal auf der Seite:
http://www.annette-brenken-rechtsanwaeltin.de/urteile-pferderecht/
Zitat "Die Übertragung des Eigentums am Pferd erfolgt immer noch durch die Übergabe des Pferdes und nicht der Urkunde. . . . Auch können Zweitschriften von Eigentumsurkunden durch die Verbände ausgestellt werden, weshalb diese Urkunde zum ausschließlichen Nachweis des Eigentums ebenfalls ungeeignet erscheint. . . . Das Fehlen einer Eigentumsurkunde am Pferd ist hierbei nicht mit dem Fehlen eines KFZ-Briefes beim Auto gleichzusetzen, denn sie wird von der FN oder den Zuchtverbänden auf deren Initiative ausgestellt. Daher kann ein Pferd auch ohne eine solche Urkunde gutgläubig erworben werden, wenn es nicht nachweislich gestohlen wurde."
lg
Warum willst du das Pferd deshalb zurück geben? Frag sie nach dem Equidenpass. Ich wäre allerdings auch hellhörig, nicht dass das Pferd gestohlen wurde. Hast du denn irgendwas an Papieren?
Einen holländischen Pass habe ich bekommen, sonst an Papieren nichts.. Er ist ein schweres Warmblut, irgendein Mix, Rasse steht auch nicht drin. Mir fallen nach und nach immer mehr Dinge auf die äußerdt komisch sind. Unter anderem dass das Pferd seinen Pass erst im Oktober bekommen hat, obwohl er schon 9 ist. Mittlerweile kriege ich echt kalte Füße, dass er in Holland geklaut wurde und ich jetzt wie ein Trottel da stehe. Werde sofort meinen Anwalt zu Rate ziehen, danke für eure Antworten!