Muss bei Änderung der Gesellschaftsform ein neuer Mietvertrag ausgestellt werden?

3 Antworten

Da es sich um eine Küche im Gastronomiebereich handelt, ist es kein Mietvertrag, sondern ein Pachtvertrag. (§ 581 BGB)

http://de.wikipedia.org/wiki/Pachtvertrag_%28Deutschland%29

Der bisherige Vertrag kann ja künftig gar nicht mehr erfüllt werden, weil durch die Änderung der Gesellschaftsform der bisherige Vertragspartner im Vertrag nicht mehr existiert. Am besten wäre es, wenn sich beide Vertragsparteien zusammensetzen und den alten Vertrag einvernehmlich auflösen und einen neuen Vertrag abschließen. Schon alleine um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Der Mietvertrag bleibt unverändert gültig.

Der Rechtsnachfolger tritt an die Stelle des bisherigen Vermieters

Befand sich die Immobilie

im Privatvermögen ---> nun Betriebsvermögen GbR---> GbR Rechtsnachfolger

im Betriebsvermögen Einzelunternehmer ---> nun Betriebsvermögen GbR---> GbR Rechtsnachfolger

im Privatvermögen ---> weiterhin Privatvermögen ---> nichts ändert sich

Eine Änderung des Mietvertrages ist in keinem Fall erforderlich - ebenso gibt es für keine der Parteien ein Sonderkündigungsrecht.

DerSchopenhauer  20.05.2015, 14:34

Hinweis: Mietvertrag = in Deinem Fall Pachtvertrag - das ändert aber nichts an der rechtlichen Auswirkung...

Wen der alte Mieter jetzt Gesellschafter in der GbR ist, braucht ihr keinen neuen Mietvertrag. Auch einen Kündigungsgrund sehe ich nicht.

blume74 
Beitragsersteller
 20.05.2015, 14:07

Der Mieter ist nicht Bestandteil der Gbr . Der alte Vermieter hat jetzt eine gbr gegründet zusammen mit seinem Sohn. Aber muss dann der Mietvertrag für den Mieter geändert werden ?